CMS: Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Am 21. Februar 2024 um 07:40 Uhr
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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
21.02.2024 / 07:38 CET/CEST
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Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 21. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Linz, 21.02.2024 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 4. Oktober 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 19. Februar 2024 abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 19. Februar 2024 hat die Fabasoft AG insgesamt 98.218 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 27. September 2023 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 29. September 2023 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 2 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).
Zuletzt hat die Fabasoft AG am 19. Februar 2024 insgesamt 2.024 Aktien wie folgt erworben:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
Volumen (EUR)
19.02.2024
2.024
23,802372
48.176,00
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2023 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2023 veröffentlicht.
21.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Fabasoft AG ist eine in Österreich ansässige Holdinggesellschaft, die im Bereich Softwarelösungen tätig ist. Das Produktportfolio des Unternehmens umfasst unter anderem Fabasoft Folio, eine Lösung für das Management von Geschäftsprozessen und Dokumenten, Fabasoft eGov-Suit, eine Lösung für die elektronische Aktenverwaltung, Fabasoft MINDBREEZE, eine Lösung für die Unternehmenssuche, Fabasoft app.telemetry, eine Lösung für die Überwachung der Anwendungsleistung und der Endbenutzererfahrung, Fabasoft app.ducx, eine Use-Case-basierte Entwicklungsumgebung für Composite-Content-Anwendungen, die auf anderen Produkten des Unternehmens basieren, und Fabasoft app.test, eine Use-Case-orientierte Entwicklungsumgebung für automatisierte Akzeptanztests. Das Unternehmen bietet auch Cloud Services an, unter anderem mit Fabasoft Folio Cloud und Faba5. Zum 31. März 2012 unterhielt das Unternehmen eine Reihe von Tochtergesellschaften in Österreich sowie eine Tochtergesellschaft in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Italien und den Vereinigten Staaten.