EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

21.02.2024 / 07:38 CET/CEST
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Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien – 21. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung

Linz, 21.02.2024 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 4. Oktober 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 19. Februar 2024 abgeschlossen.

Im Zeitraum vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 19. Februar 2024 hat die Fabasoft AG insgesamt 98.218 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 27. September 2023 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 29. September 2023 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 2 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Zuletzt hat die Fabasoft AG am 19. Februar 2024 insgesamt 2.024 Aktien wie folgt erworben:

DatumStück AktienDurchschnittskurs (EUR)Volumen (EUR)
19.02.2024 2.024 23,802372 48.176,00

Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2023 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2023 veröffentlicht.

 

Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Internet: www.fabasoft.com

 
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