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DGAP-WpÜG: Hercules BidCo GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Deutsche EuroShop AG; Bieter: Hercules
BidCo GmbH

23.05.2022 / 08:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34
des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
Hercules BidCo GmbH
c/o ECE Real Estate Partners GmbH
Heegbarg 30
22391 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 273857

Zielgesellschaft:
Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 91799

ISIN: DE0007480204 (WKN 748020)

Die Hercules BidCo GmbH ("Bieterin") hat am 23. Mai 2022 beschlossen, den
Aktionären der Deutsche EuroShop AG ("DES") im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche
Stückaktien der DES mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie ("DES-Aktien") zu erwerben. Vorbehaltlich der endgültigen
Festlegung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der
Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, eine Barabfindung in Höhe von
EUR 21,50 je DES-Aktie anzubieten. Darüber hinaus werden die DES-Aktionäre
den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von
voraussichtlich EUR 1,00 je DES-Aktie erhalten, sodass sich insgesamt ein
Angebotswert von EUR 22,50 je DES-Aktie ergibt. Erfolgt der Vollzug des
Übernahmeangebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DES,
die über die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen
wird,
erhöht sich die Barabfindung um EUR 1,00 je DES-Aktie auf EUR 22,50 je
DES-Aktie. Erfolgt der Vollzug des Übernahmeangebots nach der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung der DES, erhalten die Aktionäre der DES
zusätzlich zur Barabfindung die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 von der
DES.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum
Übernahmeangebot werden im Internet unter www.hercules-offer.com
veröffentlicht.

Die Bieterin ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der
Hercules Holdings S.à r.l., einer Holdinggesellschaft, die künftig gemeinsam
kontrolliert wird von verbundenen Unternehmen der Oaktree Capital Group
Holdings GP, LLC und der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung
G.m.b.H. & Co., die letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird.

Das Übernahmeangebot wird bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der
Angebotsunterlage dargelegt werden, wie einer Mindestannahmeschwelle von 50%
plus einer Aktie (einschließlich bestimmter Aktien, die bereits von Herrn
Alexander Otto und von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschließlich der
Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., gehalten
werden), fusionskontrollrechtlichen Freigaben und anderen üblichen
Bedingungen.

Die Bieterin beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag mit DES abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt
ebenfalls nicht, ein Delisting der DES-Aktien vom Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen.

Die Bieterin hat heute mit der DES eine Investmentvereinbarung
abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Übernahmeangebots festgelegt sind.
Auf der Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und
Aufsichtsrat der DES das geplante Angebot und dessen Annahme durch die
Aktionäre der DES.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DES-Aktien dar. Die endgültigen
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten
Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und
Inhabern von DES-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und
alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu
lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den
detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
neben weiteren Informationen im Internet unter www.hercules-offer.com
veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder
erteilt. Anleger und Inhaber von DES-Aktien können sich nicht darauf
berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der
der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der
Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein
Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen
unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
Recht darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere DES-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über
die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Sollten solche Erwerbe
stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der
Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden DES-Aktien und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die
außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken
und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die
in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder
in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern.

Hamburg, 23. Mai 2022

Hercules BidCo GmbH


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt In Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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