DGAP Stimmrechtsmitteilung: Deutsche EuroShop AG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

19.10.2020 / 11:45
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Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 16.10.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.10.2020 über Folgendes informiert:
  • Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
  • Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Mitteilung bestehen keine Absichten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Deutsche EuroShop AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche EuroShop AG angestrebt.
  • Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche EuroShop AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
  • Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.


19.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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