Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Am 19. Oktober 2020 um 11:45 Uhr
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Deutsche EuroShop AG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
19.10.2020 / 11:45
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 16.10.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.10.2020 über Folgendes informiert:
Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Mitteilung bestehen keine Absichten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Deutsche EuroShop AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche EuroShop AG angestrebt.
Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche EuroShop AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.
19.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Die Deutsche Euroshop AG ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das in Einzelhandelszentren und Shopping Malls in Städten investiert. Sie konzentriert sich auf Einzelhandelszentren in Deutschland, wie in Wildau, Norderstedt, Dessau, Dresden, Hamburg, Hameln, Magdeburg, Wolfsburg und Wuppertal, besitzt aber auch Einzelhandelszentren in Danzig, Polen, in Klagenfurt, Österreich und in Pecs, Ungarn.