China U-Ton Future Space Industrial Group Holdings Ltd. gab bekannt, dass gemäß Teil XIVA der Securities and Futures Ordinance (Kapitel 571 der Gesetze von Hongkong) und Regel 13.09, Regel 13.49(6) und Regel 13.48 der Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited. Es wird auf die Bekanntmachungen des Unternehmens vom 5. Mai 2021, 20. Mai 2021, 29. Juni 2021, 8. Juli 2021, 4. August 2021, 3. September 2021, 4. November 2021, 31. Januar 2022, 31. März 2022, 4. April 2022, 4. Mai 2022, 16. Mai 2022, 2. Juni 2022, 4. Juli 2022 und 4. August 2022 (zusammen die Bekanntmachungen) und das Rundschreiben der Gesellschaft vom 2. Juni 2022 (das Rundschreiben), unter anderem in Bezug auf die Auflösung der Gesellschaft durch den High Court of Hong Kong und die Aussetzung des Handels der Aktien; Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2020 und der Versendung des Jahresberichts 2020; Vertagung der Sitzung des Verwaltungsrats der Gesellschaft; Ernennung von gesamtschuldnerischen Liquidatoren der Gesellschaft; Anleitung zur Wiederaufnahme; vierteljährliche Updates über den Fortschritt der Wiederaufnahme; Verzögerung bei der Veröffentlichung der Zwischenergebnisse 2021 und der Versendung des Zwischenberichts 2021; Verzögerung bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2021 und der Versendung des Jahresberichts 2021; der Abschluss der Rahmenvereinbarung in Bezug auf das Interesse des potenziellen Investors, einen Gesamtbetrag von 100.000.000 HKD in das Unternehmen zu investieren, was die mögliche Zeichnung einschließt; der Abschluss des Gläubigerplans und die Kapitalreorganisation zum Zweck und in Verbindung mit der Umsetzung der Restrukturierung; monatliche Updates gemäß Regel 3.7 des Takeovers Code; und die Kapitalherabsetzung und die Unterteilung. Großgeschriebene Begriffe haben hier die gleiche Bedeutung wie in den Bekanntmachungen, sofern nicht anders angegeben.

Gemäß Regel 13.49(6) und Regel 13.48 der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seine Zwischenergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 (die Zwischenergebnisse 2022) spätestens zwei Monate nach dem Ende der sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 (der Berichtszeitraum) zu veröffentlichen (d.h., (d.h. am oder vor dem 31. August 2022) und übermittelt den Aktionären seinen Zwischenbericht für den Berichtszeitraum (der Zwischenbericht 2022) spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums (d.h. am oder vor dem 30. September 2022). Der Vorstand möchte die Aktionäre darüber informieren, dass sich die Veröffentlichung des Zwischenergebnisses 2022 und der Versand des Zwischenberichts 2022 bis zum Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses der Gruppe für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr, das am 30. Juni 2021 endende Halbjahr und das am 31. Dezember 2021 endende Jahr verzögern wird. Das Unternehmen wird weitere Ankündigungen machen, um die Aktionäre und potenziellen Anleger über das Datum der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2020, des Zwischenergebnisses 2021, des Jahresergebnisses 2021 und des Zwischenergebnisses 2022 sowie über das Datum der Versendung des Jahresberichts 2020, des Zwischenberichts 2021, des Jahresberichts 2021 und des Zwischenberichts 2022 zu informieren.