Borussia Dortmund schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab

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Kapitalerhöhung
Borussia Dortmund schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab

05.10.2021 / 08:00
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RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG
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Borussia Dortmund schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ("Borussia Dortmund" bzw.
"Gesellschaft") hat die am 16. September 2021 bekannt gegebene
Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen und vollständig
platziert. Insgesamt wurden 18.396.220 neue Aktien im Bezugsverhältnis von
5:1 zum Bezugspreis von EUR 4,70 angeboten. 91,6 % aller Bezugsrechte wurden
ausgeübt. Die neuen Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden,
wurden heute an eine kleine Gruppe von Investoren, einschließlich der
Verpflichtungsaktionäre, zugeteilt.

Die Kapitalerhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das
Handelsregister, welche kurzfristig beantragt werden wird. Die neuen Aktien
werden voraussichtlich am 7. Oktober 2021 zum Handel zugelassen und
voraussichtlich am 8. Oktober 2021 in die bestehende Notierung im
Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Dortmund, den 05. Oktober 2021

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die Bezugsfrist für
die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere ist abgelaufen. Ein
öffentliches Angebot der Aktien der Gesellschaft in Deutschland erfolgte
ausschließlich auf der Grundlage eines von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts. Die
Wertpapiere der Gesellschaft wurden bereits verkauft.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme
Deutschlands ist diese Veröffentlichung nur an Personen gerichtet, die
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2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über
den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren
Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
("Prospektverordnung") sind.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), oder (ii) vermögende
Gesellschaften sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen,
oder andere Personen, denen sie ansonsten rechtmäßig mitgeteilt werden
können (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen"
bezeichnet). Die Aktien der Gesellschaft stehen nur relevanten Personen zur
Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur
Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Aktien wird nur mit
relevanten Personen getroffen. Jede Person, die keine relevante Person ist,
darf auf der Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts nicht handeln
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Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und
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gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in
den Vereinigten Staaten nicht zum Kauf angeboten oder verkauft werden, es
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Securities Act befreit. Ein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten findet nicht statt.

Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und
Informationen des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und
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Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die
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Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
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Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur
zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass die
Gesellschaft keine Verpflichtung übernimmt, sofern nicht gesetzlich
vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche
Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations


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