Bern (awp) - Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat ein Verfahren wegen Verletzung von Marktverhaltensregeln gegen die Blackstone Resources und eines ihrer Organe abgeschlossen. Dabei wurden Marktmanipulationen und Verstösse gegen Offenlegungspflichten festgestellt.

Blackstone Resources und eines ihrer Organe hätten den Aktienkurs der Gesellschaft seit der Kotierung wiederholt in unzulässiger Weise beeinflusst, lautet einer der Vorwürfe der Finma im Rahmen eines "Enforcementverfahrens". Sie hält gleichzeitig fest, dass diese Verfügung nicht rechtskräftig ist und gerichtlich angefochten werden kann.

Im Verfahren hätten sich die Parteien geweigert, alle verlangten Auskünfte zu erteilen, so die Finma. Gestützt auf die vorliegenden Informationen sei dennoch festgestellt worden, dass die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene Personen in bestimmten Handelsperioden wiederholt manipulative kurstreibende Aktienkäufe vorgenommen hätten. Zudem seien Orderbucheingaben ohne "erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund" getätigt worden.

Blackstone habe sich zudem "wiederholt in einer Art und Weise öffentlich geäussert, die geeignet war, den Börsenkurs potenziell zu beeinflussen". Die Finma verweist dabei auf eine Mitteilung von Blackstone Resources zu einer ausserbörslichen Privatplatzierung vom Mai 2019, bei der die Aktien für das Dreifache des aktuellen Börsenkurses gehandelt worden seien.

Kaufempfehlung und Kursziele gesponsert

Das Unternehmen habe behauptet, mit dieser Transaktion einen Nettoerlös erzielt zu haben, obwohl die Transaktion nachweislich so strukturiert gewesen sein, dass der Gesellschaft keine neuen Gelder zuflossen. Weiter habe Blackstone gesponserte Kaufempfehlungen mit Kurszielen weit über den tatsächlich bezahlten Börsenkursen publiziert, die auf teilweise unzutreffenden Informationen basierten. 

Die Finma hält gleichzeitig fest, dass ein Organ der Gesellschaft die Meldung zur eigenen Beteiligung erst auf Nachhaken der Finma korrigiert habe. Zudem seien Aktienanteile falsch berechnet und gemeldet und damit gegen Offenlegungspflichten verstossen worden.

Die Finma weist darauf hin, dass Blackstone kein von der Finma beaufsichtigtes Institut ist. Der Entscheid der Finma ergehe im Rahmen der allgemeinen Marktaufsicht, denn die Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht, in solchen Fällen Massnahmen zu ergreifen, seien limitiert.

Im vorliegenden Fall habe die Finma mit der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) sowie mit der SIX Exchange Regulation zusammengearbeitet.

Blackstone prüft Einspruch

Blackstone Resources prüft gemäss einer Stellungnahme gegenüber AWP weitere Schritte gegen die Finma und wird gegebenenfalls Einspruch bei der nächsten Instanz erheben. Die Vorhalte der Finma seien "vollständig unberechtigt", heisst es vom Unternehmen. Die Mitteilung sei "zu allgemein, unpräzise und unvernehmensschädigend" abgefasst.

Nach Ansicht von Blackstone Resources seien die Aktivitäten keineswegs kurstreibend gewesen und deren wirtschaftlicher Hintergrund sei von der Finma nicht untersucht worden, so die Stellungnahme. Die beanstandete Privatplatzierung eines Privativestors habe nicht dazu gedient, höhere Werte zu kommunizieren. Zudem seien die beanstandeten Research Reports im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und grundsätzlich erlaubt.

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