Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

der Alexanderwerk AG

Alexanderwerk AG, Remscheid

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

Passiva

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

A. Anlagevermögen

A. Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

4.680.000,00

4.680.000,00

I. Sachanlagen

II.

Kapitalrücklage

629.872,27

629.872,27

1.

Grundstücke und Bauten

28.291,02

28.291,02

III.

Gewinnrücklagen

2.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

351,00

513,00

1. Gesetzliche Rücklage

191.547,83

191.547,83

28.642,02

28.804,02

2. Andere Gewinnrücklagen

3.434.221,30

2.106.468,30

II. Finanzanlagen

IV.

Bilanzgewinn

2.157.416,30

1.225.661,43

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

1.025.000,00

1.025.000,00

11.093.057,70

8.833.549,83

2.

Beteiligungen

6.250,00

6.250,00

B. Rückstellungen

1.031.250,00

1.031.250,00

1.059.892,02

1.060.054,02

1.

Rückstellungen für Pensionen

813.268,00

834.527,00

B. Umlaufvermögen

2.

Steuerrückstellungen

1.324.000,00

0,00

3.

Sonstige Rückstellungen

308.847,89

266.245,70

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.446.115,89

1.100.772,70

1.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

9.584.504,61

8.368.296,70

C. Verbindlichkeiten

2.

Sonstige Vermögensgegenstände

138.245,24

570.020,41

9.722.749,85

8.938.317,11

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

107.573,59

16.717,54

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

127.151,39

582.401,12

II. Guthaben bei Kreditinstituten

3.346.611,47

935.289,08

3.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen

ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,00

15.163,19

13.069.361,32

9.873.606,19

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

363.536,37

391.816,05

C. Rechnungsabgrenzungsposten

(davon aus Steuern € 5.801,84; Vorjahr € 7.807,24)

8.181,60

6.760,22

(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 357.734,53;

Vorjahr € 380.588,49)

598.261,35

1.006.097,90

14.137.434,94

10.940.420,43

14.137.434,94

10.940.420,43

Alexanderwerk AG, Remscheid

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

31.12.2020

31.12.2019

1.

Umsatzerlöse

1.248.982,06

1.308.185,00

2.

Sonstige betriebliche Erträge

25.406,21

7.120,40

  • davon aus Währungsumrechnung € 0,00 (Vorjahr: € 183,88)

3. Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen

522.441,84

497.518,39

4.

Personalaufwand

a)

Löhne und Gehälter

397.121,39

449.532,99

b)

Soziale Abgaben und Aufwendungen

für Altersversorgung

65.630,66

72.868,83

462.752,05

522.401,82

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

162,00

354,00

6.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

763.669,57

680.233,55

7.

Erträge aus Beteiligungen

15.000,00

40.000,00

8.

Erträge aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines

Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags

4.049.748,05

erhaltene Gewinne

4.468.680,89

9.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

42.396,21

19.659,19

  • davon aus verbundenen Unternehmen € 42.386,57 (Vorjahr: € 19.649,55)

10.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

65.979,06

77.549,81

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

1.329.623,89

1.202.296,01

12.

Ergebnis nach Steuern

2.655.836,96

2.444.359,06

13.

Sonstige Steuern

329,09

- 626,14

14.

Jahresüberschuss

2.655.507,87

2.444.985,20

15.

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

829.661,43

6.176,23

16.

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

- 1.327.753,00

- 1.225.500,00

17.

Bilanzgewinn

2.157.416,30

1.225.661,43

Anhang zum Jahresabschluss der

Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, (Amtsgericht Wuppertal HRB 10979) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größen- klassen in Verbindung mit § 264d HGB um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren auf- gestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmens- fortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewer- tungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet.

Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechen- den Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Ge- winne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Neben dem Jahresabschluss für die Alexanderwerk Aktiengesellschaft wird ent- sprechend § 315e HGB ein Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, ver- mindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Dabei wurde von einer betriebsge- wöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis elf Jahren ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, soweit abnutzbar, angesetzt. Die Nutzungsdauer bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen drei und elf Jahren. Das bewegliche Anlagevermögen wird überwiegend linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschafts- güter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit den Anschaffungswerten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung einem niedri- geren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelabwertungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuer- rechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungs- abgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Der verwendete Steuersatz beträgt 32,975%. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzpositionen "Immaterielle Vermögensgegenstände", "Rückstellungen für Pensionen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie "Sonstige Verbindlichkeiten" ergibt sich ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Alexanderwerk Aktien- gesellschaft übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern nicht aus. Die passivischen latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen bei der mit zur ertragsteuerlichen Organschaft gehörenden Organgesellschaft Alexanderwerk GmbH.

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