NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide ist weiter rückläufig. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 600 100 Widersprüche und 105 100 Klagen eingereicht. Das waren 39 000 Widersprüche und 6400 Klagen weniger als 2017 (minus 6,5 bzw. 6,1 Prozent). Allerdings bezogen auch weniger Menschen entsprechende Grundsicherungsleistungen - nämlich 5,8 Millionen Menschen, 262 000 weniger als ein Jahr zuvor (minus 4,5 Prozent). Von 2015 auf 2016 war die Zahl der Widersprüche noch um drei Prozent gestiegen.

Die meisten Widersprüche werden gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eingelegt, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfällt und der Leistungsanspruch nachberechnet werden muss. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft. Gründe hierfür sind nach Angaben der BA vor allem die äußerst komplexe und detaillierte Gesetzeslage und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern. Die Widersprüche gegen Sanktionen sind mit einem Anteil von sieben Prozent relativ gering.

Fast zwei Drittel aller Widersprüche wurden im vergangenen Jahr durch die Jobcenter zurückgewiesen oder durch die Hartz-IV-Empfänger zurückgezogen. Einem Drittel wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den Klagen wurden 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent der Klagen führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten werden ohne Urteil erledigt - häufig deshalb, weil bislang fehlende Unterlagen nachgereicht werden.

Rechnerisch wurde in den 302 von der BA und Kommunen gemeinsam getragenen Jobcentern gegen 2,5 Prozent der Bescheide Widerspruch eingelegt und gegen 0,4 Prozent der Bescheide geklagt./mac/DP/jha