FRANKFURT (awp international) - Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen in den kommenden Jahren keine Streiks des Personals fürchten. Nach der Einigung mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat sich das Unternehmen nun auch mit den Lokführern der GDL verständigt. Beide Seiten einigten sich am Freitag in Frankfurt auf einen langfristigen Tarifvertrag bis Ende Februar 2021.

Für die rund 36 000 Beschäftigten des Fahrpersonals sollen die Löhne in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent steigen: Zum 1. Juli zunächst um 3,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 um weitere 2,6 Prozent. Statt der zweiten Tariferhöhung können die Bahner auch zusätzlichen Urlaub oder eine kürzere Wochenarbeitszeit wählen. Bereits im Februar wird eine Einmalzahlung von 1000 Euro gezahlt. Dies war bereits mit der EVG im Dezember verabredet worden. Mit der GDL wurden zusätzliche Vereinbarungen zur Jahresarbeitszeit und zu den Pausen getroffen.

Ausserhalb ihrer Arbeits- oder Bereitschaftszeiten müssen die Beschäftigten künftig nicht mehr ihre Mails checken oder per Handy erreichbar sein, erläuterte GDL-Chef Claus Weselsky. "Wir haben eine messerscharfe Trennung von Arbeit und Freizeit erreicht", sagte er. Das sei arbeitsrechtlich festgelegt worden.

Die GDL hatte im Dezember die Tarifverhandlungen zunächst für gescheitert erklärt - zuletzt aber verkündet, sie habe von der Bahn ein verbessertes Angebot erhalten.

Mit der konkurrierenden EVG hatte sich die Bahn im Dezember schon auf einen Abschluss verständigt. Die Laufzeit mit beiden Gewerkschaften beträgt nun 29 Monate bis Ende Februar 2021. So lange sind auch die Fahrgäste der Bahn vor Streiks geschützt.

Von den rund 160 000 Tarifbeschäftigten der Bahn gehören rund 36 000 zum Fahrpersonal, dessen Belange von beiden Gewerkschaften vertreten werden. Die Bahn will in getrennten Verhandlungen widerspruchsfreie Abschlüsse erreichen, die sich aber in Details durchaus unterscheiden können. In der betrieblichen Praxis werden dann die Regelungen für das gesamte Fahrpersonal einheitlich gleich angewendet. Verhandlungserfolge der EVG kommen so auch GDL-Mitgliedern zugute und umgekehrt./ceb/DP/jha