One Square Advisory Services GmbH: KTG Energie: Gläubigerversammlung am 3. Februar 2017 in
Neuruppin und Abstimmung über den Insolvenzplan der Eigenverwaltung

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Anleihe/Insolvenz
One Square Advisory Services GmbH: KTG Energie: Gläubigerversammlung am 3.
Februar 2017 in Neuruppin und Abstimmung über den Insolvenzplan der
Eigenverwaltung

16.01.2017 / 11:03
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One Square Advisory Services GmbH: KTG Energie: Gläubigerversammlung am 3.
Februar 2017 in Neuruppin und Abstimmung über den Insolvenzplan der
Eigenverwaltung

Im Insolvenzverfahren der KTG Energie AG werden am 3. Februar 2017 mehrere
Gläubigerversammlungen in Neuruppin stattfinden:

1) Der Berichts- und Prüftermin in dem über den Fortgang des Verfahrens und
die Prüfung der angemeldeten Forderungen entschieden wird, findet am
3.02.2017, 10.30 Uhr, (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Kulturkirche/Pfarrkirche
Neuruppin (gegenüber dem Amtsgericht Neuruppin), Virchowstraße 41, 16816
Neuruppin statt.

2) Der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Eigenverwaltung
vorgelegten Insolvenzplan findet am 3.02.2017, 13.00 Uhr in der
Kulturkirche/Pfarrkirche Neuruppin (gegenüber dem Amtsgericht Neuruppin),
Virchowstraße 41, 16816 Neuruppin statt.

Die One Square Advisory Services GmbH hat den von der Eigenverwaltung
vorgelegten Insolvenzplan geprüft und ist der Auffassung, dass der
Insolvenzplan die Position der Anleihegläubiger im Verfahren nicht
ausreichend berücksichtigt. Entsprechende Stellungnahmen hat die One Square
Advisory Services GmbH beim Insolvenzgericht eingereicht. Im Falle einer
Annahme des Insolvenzplans am 3. Februar 2017 verlieren die
Anleihegläubiger nach Auffassung der One Square Advisory Services GmbH die
Möglichkeit, eine Nachbesserung des Insolvenzplans zu erreichen oder eine
sinnvolle Alternative zu dem von der Eigenverwaltung eingereichten
Insolvenzplan durchzusetzen, die zu einer höheren Befriedigung der
Anleihegläubiger führen könnte.

Die One Square Advisory Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern
daher dringend an den Gläubigerversammlungen am 3. Februar 2017 in
Neuruppin teilzunehmen oder sich durch mit der One Square Advisory Services
GmbH zusammenarbeitende Rechtsanwälte vertreten zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme an den Gläubigerversammlungen
folgende Dokumente benötigt werden:

  - Ein aktueller Depotauszug als Nachweis Ihrer Gläubigerstellung

  - Nachweis der Identität bei natürlichen Personen durch Personalausweis,
    bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug der Gesellschaft
    bzw. falls es sich bei der Gesellschaft um eine ausländische
    Gesellschaft handelt, ein dem Handelsregisterauszug gleichstehendes
    Dokument, einschließlich Übersetzung und Apostille. Aus den Dokumenten
    muss sich die Zeichnungsberechtigung der handelnden Personen ergeben.
    Bitte beachten Sie, dass das Gericht eine Vertretung im Termin nur
    durch einen Rechtsanwalt zulässt.

Des Weiteren fordert das Gericht alle Anleihegläubiger der KTG Energie AG
auf, ihre Forderungen beim Sachwalter, Herrn Prof. Dr. Torsten Martini,
Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin, zur Insolvenztabelle bis zum 24.01.2017
anzumelden.

Kontakt:

One Square Advisory Services GmbH

Theatinerstr. 36

80333 München

Fax: +49 (89) 15 98 98 22

KTG-Energie@onesquareadvisors.com


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