Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) konnte sich mit der Ärztekammer Wien nach harten und konstruktiven Verhandlungen auf einen neuen Kollektivvertrag für etwa 10.000 Angestellte bei Ärzten in Wien einigen. Die Mindestgehälter steigen in zwei Schritten (per 1. Jänner 2016 sowie 1. Jänner 2017) um 200 Euro, sodass das neue Mindestgrundgehalt bei 1.500 Euro liegt.

Ein neues Gehaltsschema garantiert wesentlich höhere Gehälter nach kürzerer Dienstzeit. Diese Reform bedeutet für BerufseinsteigerInnen ein höheres Gehalt von 14 bis 21 Prozent in den ersten zehn Dienstjahren gegenüber dem bisherigen Schema. Außerdem ist es gelungen, an sehr langen Arbeitstagen Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte zu fixieren, welche mit 75 Prozent bezuschlagt werden (ab 20 Uhr 100 Prozent). Dies ist bemerkenswert, da in dieser Branche überwiegend Teilzeitbeschäftigte arbeiten und diese normalerweise lediglich den 25-Prozent-Mehrarbeitszuschlag bekommen.

'Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Anhebung der Mindestgehälter, von dem vor allem Frauen profitieren. Die GPA-djp wird im Laufe dieser Woche alle Angestellten in Arztpraxen besuchen um einerseits darüber zu informieren und andererseits für den nötigen Rückhalt auch für zukünftige Verhandlungen zu sorgen. Denn eines ist klar, solche Erfolge können dauerhaft nur von einer mitgliederstarken Gewerkschaften erzielt werden', so die Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien, Barbara Teiber.

Die GPA-djp hat sich die Anhebung von Mindestlöhnen und -gehältern zu einem Schwerpunkt der Kollektivvertragsarbeit der kommenden Jahre gemacht. Die Angestellten bei Ärzten gehören zu jenen Berufsgruppen, deren Mindestgehälter im unteren Bereich angesiedelt sind.

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