MORGAN STANLEY INFRASTRUCTURE PARTNERS GIBT DAS ENDGÜLTIGE ERGEBNIS DES FREIWILLIGEN
ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AN ALLE AKTIONÄRE DER PNE AG BEKANNT

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MORGAN STANLEY INFRASTRUCTURE PARTNERS GIBT DAS ENDGÜLTIGE ERGEBNIS DES
FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AN ALLE AKTIONÄRE DER PNE AG
BEKANNT

06.01.2020 / 20:29
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG (ALS GANZES ODER
IN AUSZÜGEN) IN ODER AUS EINER JURISDIKTION, IN DER DIESE VERTEILUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG EINE VERLETZUNG RELEVANTER GESETZE
DIESES LANDES DARSTELLEN WÜRDE

MORGAN STANLEY INFRASTRUCTURE PARTNERS GIBT DAS ENDGÜLTIGE ERGEBNIS DES
FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AN ALLE AKTIONÄRE DER PNE AG
BEKANNT

  * MSIP sichert sich zum Ende der weiteren Annahmefrist insgesamt ca. 40 %
    der Aktien der PNE AG

  * Als größter Aktionär wird MSIP die Unternehmensentwicklung von PNE
    unterstützen

  * Vollzug der Transaktion erfolgt voraussichtlich am 9. Januar 2020


Frankfurt/Cuxhaven, 6. Januar 2020 - Die Photon Management GmbH (der
"Bieter" bzw. der "Investor"), ein mit Fonds verbundenes Unternehmen, die
von Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwaltet und beraten werden und Teil
von Morgan Stanleys globaler privater Infrastrukturinvestitionsplattform
Morgan Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") sind, hat heute das
endgültige Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das
"Angebot") an alle Aktionäre der PNE AG ("PNE" bzw. das "Unternehmen") (ISIN
DE000A0JBPG2) zum Erwerb aller noch nicht direkt vom Investor gehaltenen
PNE-Aktien veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 31. Dezember 2019 hat sich der
Bieter ca. 40 % der Aktien gesichert und ist damit größter Anteilseigner der
PNE AG.

Christoph Oppenauer, Executive Director bei MSIP in Frankfurt, sagte: "Wir
freuen uns, nach Abschluss unseres Übernahmeangebots in den kommenden Tagen
größter Aktionär der PNE AG zu werden. Als langfristig orientierter
Infrastrukturinvestor freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit dem
Unternehmen in den kommenden Jahren."

Sämtliche Vollzugsbedingungen sind erfüllt. Die endgültige Abwicklung und
der Vollzug (Closing) der Transaktion werden für den 9. Januar 2020
erwartet.

Weitere Informationen sind auf folgender Website verfügbar:
www.photon-angebot.de.

Pressekontakt:

   FTI Consulting
   Anja Meusel Tel.: +49 (0) 69        Florian Brückner Tel.: +49 (0) 69
   92037 120 Mobil: +49 (0) 151 628    92037 144 Mobil: +49 (0) 160 919
   412 40 E-Mail:                      252 65 E-Mail:
   [1]anja.meusel@fticonsulting.com    [1]florian.brueckner@fticonsulting.
   1.                                  com  1. mailto:E-Mail:
   mailto:anja.meusel@fticonsul        florian.brueckner@fticonsulting.com
   ting.com


Über Morgan Stanley Infrastructure Partners

Morgan Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") wurde im Jahr 2006 gegründet
und hat als führende globale Plattform für Infrastrukturinvestitionen
Kapitalverpflichtungen in Höhe von etwa 8 Milliarden USD in 26
Portfoliounternehmen investiert. Das Unternehmen verfolgt einen etablierten,
disziplinierten Prozess für die Anlage und Verwaltung eines diversifizierten
Portfolios von Infrastrukturanlagen, vorwiegend in OECD-Ländern. Als
Infrastrukturinvestor sucht MSIP nach Vermögenswerten mit langer
Nutzungsdauer, die grundlegende Dienstleistungen für die Gesellschaft
erbringen und gleichzeitig stabile und planbare Cashflows erzeugen, die an
die Inflation gekoppelt sind. Schwerpunktsektoren von MSIP sind insbesondere
Stromerzeugung und Versorger, Erdgas, Transport und digitale Infrastruktur.
Das Team verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen
Infrastrukturanlagen und Vermögensverwaltung. Es ist eines der größten der
Branche und hat weltweit Niederlassungen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der PNE AG (das "Unternehmen") dar. Die endgültigen Bedingungen
und weiteren Bestimmungen hinsichtlich des öffentlichen Übernahmeangebots
sind in der Angebotsunterlage angegeben, deren Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt wurde sowie in der
darauf Bezug nehmenden Angebotsänderung. Anlegern und Inhabern von
Wertpapieren des Unternehmens wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlagen in ihrer geänderten Fassung sowie alle Ankündigungen im
Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot zu lesen, sobald sie
veröffentlicht werden, da diese wichtige Informationen enthalten (werden).

Das Angebot erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und insbesondere im Einklang mit dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) sowie mit einigen Bestimmungen der Wertpapiergesetze
der Vereinigten Staaten von Amerika, die auf grenzüberschreitende
Übernahmeangebote anwendbar sind. Das Angebot wird nicht gemäß Bestimmungen
anderer Länder ausgeführt als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder
ggf. der Vereinigten Staaten von Amerika. Daher wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland keine weiteren Ankündigungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots eingereicht, veranlasst oder
gewährt. Anleger in und Inhaber von Wertpapieren des Unternehmens können
sich nicht darauf verlassen, auf Anlegerschutzbestimmungen in anderen
Ländern als der Bundesrepublik Deutschland oder ggf. den Vereinigten Staaten
von Amerika zurückgreifen zu können. Vorbehaltlich der in den
Angebotsunterlagen beschriebenen Ausnahmen sowie der Befreiungen, die von
den jeweiligen Aufsichtsbehörden gewährt werden können, wird ein
öffentliches Übernahmeangebot weder direkt noch indirekt in Ländern
abgegeben, in denen eine solche Handlung einen Verstoß gegen die Gesetze
dieses Landes darstellen würde.

Die Photon Management GmbH (die "Bieterin") behält sich das Recht vor, im
gesetzlich zulässigen Rahmen neben dem Angebot direkt oder indirekt weitere
Aktien an der Börse oder außerhalb der Börse zu erwerben. Werden
zusätzliche
Aktien erworben, werden Informationen über einen solchen Erwerb unter Angabe
der erworbenen oder zu erwerbenden Anzahl von Aktien und die gezahlte oder
vereinbarte Gegenleistungen unverzüglich veröffentlicht, falls und soweit
dies aufgrund der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen
maßgeblichen Landes erforderlich ist.

Sofern Ankündigungen in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten, stellen diese Aussagen keine Tatsachen dar und sind durch
Ausdrücke wie "wird", "erwartet", "ist der Ansicht", "schätzt",
"beabsichtigt", "zielt darauf ab", "nimmt an" oder ähnliche Formulierungen
gekennzeichnet. Solche Aussagen drücken Absichten, Meinungen oder aktuelle
Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit der Bieterin gemeinsam
handelnden Personen aus. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf
derzeitigen Plänen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit
der Bieterin gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt haben, von denen sie aber nicht behaupten, dass sie in Zukunft
korrekt sein werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Unsicherheiten und sind schwer zu prognostizieren. In der Regel können sie
von der Bieterin und den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen
nicht beeinflusst werden. Diese Erwartungen und zukunftsgerichteten Aussagen
können sich als falsch erweisen, und die tatsächlichen Ereignisse oder
Folgen können erheblich von denjenigen abweichen, die in diesen
zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind oder zum Ausdruck kommen. Die
Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen übernehmen
keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen im Hinblick auf die
tatsächliche Entwicklung oder Vorkommnisse, grundlegende Bedingungen,
Annahmen oder sonstige Faktoren zu aktualisieren.


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