Fekter: "Ein guter Tag für Österreich - Steuergerechtigkeit wird hergestellt"

Nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz konnten wir heute das Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein unterzeichnen. Das ist eine Win-Win-Situation für unsere beiden Länder", freute sich Finanzministerin Fekter heute nach der Unterzeichnung des Steuerabkommens mit ihrem Amtskollegen und dem liechtensteinischen Regierungschef Klaus Tschütscher.

Abkommen mindert Steuerflucht

"Das Abkommen mindert deutlich die Anreize für eine Steuerflucht. Für Österreich bedeutet dies Gleichbehandlung im steuerlichen Wettbewerb und das ist mir besonders wichtig", betonte die Finanzministerin.

Das Abkommen mit Liechtenstein basiert auf dem mit der Schweiz abgeschlossenen Abkommen, das einen ähnlichen Regelungszweck verfolgt. Im Gegensatz zu der Vereinbarung mit der Schweiz, das ausschließlich Kapitalvermögen von Österreichern bei Schweizer Banken betrifft, umfasst das Steuerabkommen mit Liechtenstein zusätzlich auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet wird.

Berechnung der Einmalzahlung

Relevant für die Berechnung der Einmalzahlung ist grundsätzlich die Höhe der Vermögenswerte am Stichtag 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2013. Der dabei zur Anwendung kommende Steuersatz wird anhand einer im Abkommen festgelegten Formel ermittelt, die verschiedenen Faktoren berücksichtigt (z.B. Höhe des Kapitalvermögens, Anstieg des Vermögens, Dauer der Veranlagung). Der Mindeststeuersatz beträgt 15 %, der Höchststeuersatz beträgt grundsätzlich 30 %, wobei dieser in Ausnahmefällen (bei hohen Kapitalvermögen) auf bis zu 38 % steigen kann.

Überweisung der Einmalzahlung an Österreich

Die liechtensteinischen Behörden überweisen die von den liechtensteinischen Banken und Treuhändern eingehobenen Beträge der Einmalzahlungen in mehreren Teilbeträgen an die österreichische Finanzverwaltung. Diese Überweisungen erfolgen zum Großteil im Laufe des Jahres 2014 (2. Jahreshälfte).

Das bedeutet: Liechtensteinische Banken und Vermögensverwalter wie beispielsweise Treuhänder werden künftig eine Abgeltungssteuer für die Vergangenheit einheben, die Besteuerung der zukünftigen Kapitalerträge vornehmen sowie bei Zuwendungen an intransparente Stiftungen die Eingangsbesteuerung und bei Zuwendungen von intransparente Stiftungen an Begünstigte die Zuwendungsbesteuerung durchführen. "Je nach Qualifikation der Stiftung als transparent oder intransparent erfolgt die Besteuerung weitgehend nach österreichischen Grundsätzen. So wird Liechtenstein eine der österreichischen Kapitalertragsteuer nachempfundene Zuwendungssteuer in Höhe von 25 % einbehalten", erklärte Fekter.

"Uns ist mit diesem Abkommen ein großer Wurf für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gelungen, weil Steuergerechtigkeit hergestellt wird. Darüber hinaus bekommen wir zusätzliches Geld für unser Budget. Heute ist ein guter Tag für Österreich", schloss Finanzministerin Fekter.

Detaillierte Informationen zum Steuerabkommen finden Sie in diesem pdf-Dokument:

  • BMF Informationen zum Steuerabkommen Österreich und Liechtenstein   (61 KB)
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