Die am 17. Dezember 2012 von der Grünliberalen Partei (GLP) eingereichte Volksinitiative verlangt, dass eine Steuer auf nicht erneuerbare Energie eingeführt wird. Dafür soll die Mehrwertsteuer abgeschafft werden. Die Energie soll so hoch besteuert werden, dass die gleichen Einnahmen erzielt werden wie heute mit der Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat befürwortet zwar grundsätzlich das Anliegen, zur Erreichung von Zielen in der Klima- und Energiepolitik längerfristig primär auf Lenkungsabgaben zu setzen. Wesentliche Gründe sprechen jedoch für eine Ablehnung der Initiative.

Abschaffung der Mehrwertsteuer ist riskant

Die Mehrwertsteuer ist mit derzeit jährlich über 22 Milliarden Franken die wichtigste Einnahmequelle des Bundes und wird auch für die Sozialversicherungen immer wichtiger. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die für die meisten der in der Schweiz konsumierten Güter gilt, würde die Energiesteuer nur wenige Güter erfassen. Um die gleichen Einnahmen wie aus der Mehrwertsteuer zu erzielen, müssten deshalb sehr hohe Energiesteuersätze auf die nicht erneuerbaren Energieträger wie Erdöl, Gas, Kohle und Uran erhoben werden. Schätzungen im Auftrag des Bundesrates gehen davon aus, dass die Steuer im Jahr 2020 ungefähr 33 Rappen pro Kilowattstunde Strom und rund 3 Franken pro Liter Benzin betragen müsste.

Da der Verbrauch von nicht erneuerbarer Energie aufgrund der Lenkungswirkung der Steuer sinken würde, müssten die Steuersätze zudem ständig weiter erhöht werden. Die Finanzierung der Bundesaufgaben wäre langfristig nicht mehr gesichert. Der Bundesrat erachtet diese Vermischung von Lenkungsabgaben mit der Staatsfinanzierung als gefährlich.

Nachteile für Unternehmen im internationalen Wettbewerb und Haushalte mit tiefem Einkommen

Der Wegfall der Mehrwertsteuer bringt für Unternehmen zwar eine gewisse administrative Entlastung. Doch insgesamt würde die Belastung der Wirtschaft durch die Initiative steigen. Heute ist der Export von der Mehrwertsteuer befreit. Auf den Preisen der ausgeführten Produkte lastet keine Mehrwertsteuer. Der Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer würde eine neue Situation schaffen. Unternehmen im internationalen Wettbewerb, insbesondere jene mit energieintensiver Produktion, hätten hohe Energiekosten zu tragen, die sie nicht auf die Produktpreise aufschlagen könnten. Sie wären deshalb im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz benachteiligt.

Der Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer hätte zudem unerwünschte Verteilungswirkungen. Steigen wegen der Energiesteuer die Preise für Strom, Benzin und weitere Güter und Dienstleistungen, fällt dies im Budget von Haushalten mit niedrigem Einkommen anteilsmässig stärker ins Gewicht als bei Haushalten mit hohem Einkommen.

Energiestrategie 2050 führt schrittweise zum Ziel

Der Bundesrat will künftig verstärkt auf Lenkungsabgaben setzen, um Energie effizienter zu nutzen, die Produktion erneuerbarer Energien zu stärken und den Ausstieg aus der Kernenergie klimaverträglich zu realisieren. Als zweite Etappe der Energiestrategie 2050 ist ab 2021 ein Lenkungssystem mit Klima- und Stromabgaben vorgesehen, welches die heutigen Fördermassnahmen für erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen schrittweise ablöst. Das Lenkungssystem orientiert sich an den Klima- und Energiezielen des Bundesrates. Es soll möglichst wirtschafts- und sozialverträglich umgesetzt werden.

Serge Gaillard, Direktor Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 462 60 05, serge.gaillard@efv.admin.ch
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