Pressemitteilung DC 011 (2014)

Generalsekretär fordert besseren Schutz der sozialen Rechte in Zeiten der Sparmaßnahmen

Neue Ergebnisse zeigen zahlreiche Verletzungen der Europäischen Sozialcharta in 38 Ländern

Straßburg, 28.01.2014 - Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, hat die europäischen Regierungen und internationalen Organisationen dringend aufgefordert, bei der Umsetzung von Sparmaßnahmen größeres Augenmerk auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu richten.

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) wird morgen seine jährlichen Schlussfolgerungen für 2013 veröffentlichen, die 180 Verletzungen der Europäischen Sozialcharta anführen, dem wirtschaftlichen und sozialen Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention in 38 Mitgliedsstaaten des Europarates.

Laut dem ECSR steht der Anstieg bei den Verletzungen der Charta zunehmend in Verbindung mit unzureichenden Sozialleistungen - von denen Arme, Arbeitslose, Ältere und Kranke unverhältnismäßig stark betroffen sind - und ungleicher Behandlung von Migranten unter dem Vorwand der Bekämpfung von "Sozialtourismus".

Der Generalsekretär erklärte: "Die Notwendigkeit, die alltäglichen Rechte von arbeitenden und nicht arbeitenden Menschen zu schützen, ist einer der grundlegenden europäischen Werte, der in schwierigen Zeiten umso wichtiger wird. Aus den Informationen, die demnächst veröffentlicht werden, geht jedoch hervor, dass die Wirtschaftskrise und Sparmaßnahmen eindeutig einen negativen Einfluss auf die sozialen und wirtschaftlichen Rechte in allen Ländern Europas haben. Sozialleistungen werden eingeschränkt und Menschen, die in ein anderes Land ziehen, um zu leben oder Arbeit zu finden, werden oft ungerecht behandelt."

"Alle Mitgliedsstaaten des Europarates sollten die neueste Fassung der Europäischen Sozialcharta ratifizieren und außerdem dem Beschwerdemechanismus beitreten, der dafür sorgt, dass ihre Umsetzung in die Praxis gewährleistet wird. Darüber hinaus müssen internationale Organisationen - einschließlich der Europäischen Union - die Verpflichtungen der einzelnen Länder im Rahmen der Charta berücksichtigen, wenn sie über Sparmaßnahmen diskutieren."

Hinweise an die Redaktionen

· Der ECSR veröffentlicht jährliche Schlussfolgerungen darüber, in welchem Maß Gesetzgebung und Praxis in den Mitgliedsstaaten des Europarates in Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Sozialcharta von 1961 oder der Europäischen Sozialcharta von 1996 (revidiert) stehen - je nachdem, welche Fassung der Charta sie ratifiziert haben.

· Die jährlichen Schlussfolgerungen für 2013 - in denen es um die Bestimmungen der Charta zur Gesundheits- und Sozialfürsorge geht - werden am Mittwoch, den 29. Januar 2014 um 12 Uhr auf der Webseite des ECSR veröffentlicht.

· Die Schlussfolgerungen werden den Medien bei einer Pressekonferenz ab 10 Uhr am selben Tag im Büro des Europarates in Brüssel (Avenue des Nerviens 85) präsentiert. Einzelgespräche mit Ausschussmitgliedern können ebenfalls vereinbart werden.


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