Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer am 16. Dezember 2016 durch das Schweizer Parlament

Dank der am 16. Dezember 2016 erzielten Ausgewogenheit des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer dürfte es möglich sein, die Integrität der vertraglichen Verpflichtungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu wahren. Nun müssen in der Durchführungsverordnung für die wichtigsten Elemente Präzisierungen vorgenommen und Garantien vorgesehen werden. Insbesondere müssen Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen über freie Stellen und mit der Achtung der Rechte der Grenzgänger geklärt werden.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, der sich in den Jahren 2015 und 2016 mehr als achtzehn Monate lang persönlich dafür eingesetzt hat, eine Lösung mit den Schweizer Partnern zu finden, betonte: 'Die Schweizer Behörden und die europäischen Institutionen haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine abgestimmte Lösung zu finden, auf deren Grundlage die umfassende Wahrung eines unserer grundlegenden Prinzipien, der Freizügigkeit, garantiert werden kann. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Lösung aufmerksam verfolgen. Im Jahr 2017 könnte eine wesentliche Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz erreicht werden, um die Dynamik unseres Raums der Freiheit, und zwar aller Freiheiten, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger stetig zu stärken.'

Die Kommission hofft, dass die Arbeiten zur Umsetzung und Präzisierung der Bestimmungen in enger Absprache - insbesondere im Rahmen des Gemischten Ausschusses für das Abkommen über die Freizügigkeit - erfolgen werden.

Protokoll über den Beitritt Kroatiens zum Abkommen über die Freizügigkeit

Die Kommission begrüßt, dass die Schweiz der Europäischen Union am 16. Dezember 2016 die Urkunde zur Ratifizierung des Protokolls über den Beitritt Kroatiens zum Abkommen über die Freizügigkeit notifiziert hat.

Aufgrund der Ratifizierung kann die Schweiz in vollem Umfang am Programm Horizont 2020 teilnehmen, und die Verhandlungen über ihre Teilnahme am Programm Erasmus können wieder aufgenommen werden.

Institutioneller Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz

Die Kommission begrüßt das Ziel des Bundesrates, im Jahr 2017 die Beziehungen zur Europäischen Union zu stärken und zu vertiefen, sowie seine Absicht, in diesem Zusammenhang eine Botschaft über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu verabschieden. Dieses Rahmenabkommen ist notwendig, um Rechtssicherheit in den bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu schaffen und den Abschluss weiterer Abkommen zu ermöglichen, auf deren Grundlage wir unsere Beziehungen ausbauen können.

Teilnahme am europäischen Kohäsionsprogramm

Die Europäische Kommission hält es für sehr wichtig, dass der Bundesrat die weitere Teilnahme der Schweiz am europäischen Kohäsionsprogramm beschließt und den Finanzbeitrag der Schweiz erneut bewilligt.

Sonstige Bereiche

Nach Auffassung der Kommission gibt es weitere Dossiers, in denen Fortschritte erzielt werden können. Dazu zählt insbesondere die Schaffung größerer Synergien im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 16 Januar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 Januar 2017 15:19:01 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=AC/16/4505&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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