HAMBURG/SCHWERIN (dpa-AFX) - Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren nach Angaben des DGB Arbeitnehmer im Norden besonders. "Als Lohnkeller der Nation hat der Norden den größten Nutzen vom höheren Mindestlohn - er bewirkt, dass Geringverdiener mit einer Vollzeitstelle monatlich etwa 55 Euro mehr in der Tasche haben", sagte am Montag Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Zum 1. Januar ist der seit 2015 geltende Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde erstmals angehoben worden. Er beträgt nunmehr 8,84 Euro.

Die zusätzliche Kaufkraft durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 bezifferte Polkaehn auf bundesweit rund 19 Milliarden Euro. Wegen des insgesamt geringen Lohnniveaus sei der Kaufkraftgewinn in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten ausgefallen. Nach Angaben des DGB sorgte der Mindestlohn insbesondere im ostdeutschen Gastgewerbe für eine positive Verdienstentwicklung. Während im Westen der Einkommenszuwachs bei Un- und Angelernten in dieser Branche bei 4,1 Prozent liege, seien es im Osten 16,1 Prozent. Polkaehn sprach sich zudem für wirksame Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns und gegen weitere Ausnahmeregelungen aus.

Der Linken-Landtagsabgeordnete Torsten Koplin forderte im gleichen Zusammenhang Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) auf, sich gegen mögliche Pläne des Bundes zu stellen, bei Flüchtlingen Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn zuzulassen. Mit einer Bundesrats-Initiative solle Sellering darauf dringen, auch die jetzt schon geltenden Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose und für Praktikanten abzuschaffen. "Diese Ausnahmeregelungen sind nicht nur diskriminierend und unsozial, sie stiften sozialen Unfrieden und widersprechen dem Grundgedanken eines Mindestlohnes", sagte Koplin.

Die AfD nannte Mindestlohn-Ausnahmen für Asylbewerber nicht akzeptabel. "Mit dieser Sonderregelung werden dem Lohndumping im Niedriglohnbereich erneut Tür und Tor geöffnet", erklärte der AfD-Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes. Mindestlohn mache nur Sinn, wenn er auch allen Arbeitern und Angestellten gezahlt werde.

Regierungssprecher Andreas Timm wies die Darstellungen zurück und warf der Opposition vor, künstlich für Aufregung zu sorgen. "Die Bundesarbeitsministerin hat heute erklärt, dass keine Änderung des Mindestlohngesetzes beabsichtigt ist. Die Position der Landesregierung in dieser Frage ist klar: Wir haben uns für den Mindestlohn eingesetzt und freuen uns darüber, dass es ihn jetzt gibt. Er soll selbstverständlich für alle Arbeitnehmer gelten, unabhängig von deren Herkunft", betonte Timm. Für Praktika gebe es aus gutem Grund Ausnahmeregeln. Auch diese sollten für alle gelten, für Flüchtlinge wie für Einheimische./fp/DP/jha