Abgeordneter Björn Thümler (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Erhebung von Statistiken ist nach allgemeiner Ansicht eine wichtige Voraussetzung zur Wirtschaftssteuerung. Darum gibt es zahlreiche unions- und bundesrechtliche Vorschriften, die Personen und Unternehmen zu Auskünften zur Erhebung von Statistiken verpflichten. Es werden dabei jedoch nicht alle Betriebe und Unternehmen zu Informationsmitteilungen verpflichtet. Stattdessen werden grundsätzlich nur Stichproben erhoben. So sieht das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe beispielsweise vor, dass höchstens 20 000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes Daten an die Statistikbehörden senden.

Unternehmen beklagen, dass sie zwar grundsätzlich bereit wären, für einen begrenzten Zeitraum Informationen zu liefern, sie dies jedoch inzwischen über Jahre hinweg tun müssten. Sie empfinden das als erhebliche Belastung und wünschen sich, nach einer gewissen Zeit von der Informationspflicht entbunden zu werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist nur rund 1 Prozent der Bürokratiekosten der deutschen Un-ternehmen auf das Ausfüllen einer amtlichen Statistik zurückzuführen. Festzustellen ist zudem, dass es keine statistischen Berichtspflichten für Unternehmen mehr gibt, die auf Landesgesetzgebung beruhen. Sie werden vielmehr durch Bundes- oder europäische Gesetzgebung bestimmt. Die Landesregierung ist weiterhin bestrebt den statistischen Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zum Beispiel in Bundesratsverfahren, auf das Notwendige zu beschränken. Allerdings muss auch das öffentliche Informationsbedürfnis gegen den Aufwand der Erhebung abgewogen werden. Qualitativ hochwertige statistische Daten sind eine wertvolle Informationsquelle für politische Entscheidungen. Eine aussagekräftige Erhebung von wirtschaftsstatistischen Daten ermöglicht volkswirtschaftliche Vorgänge transparent zu machen, den Ist-Zustand des Wirtschaftsstandortes zu beschreiben und hieraus wirtschaftspolitischeMaßnahmen abzuleiten.

1. Welche Statistikpflichten bestehen in Niedersachsen für Unternehmen und Betriebe?

Unternehmen (und ihre Betriebe) werden nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) in rund 90 Erhebungen befragt. Die Erhebungen werden mit unterschiedlicher Periodizität (monatlich bis mehrjährig) vom LSN oder vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Enthalten sind sowohl repräsentative Stichprobenerhebungen als auch Vollerhebungen bzw. Erhebungen mit 'Abschneidegrenze', bei der nur größere Unternehmen bzw. Betriebe befragt werden.

2. Wie viele Betriebe werden in Niedersachsen von der Erhebung von Informationen für statistische Zwecke erfasst?

In Niedersachsen wurden 2014 insgesamt rund 20.800 Betriebe in Betriebserhebungen bzw. 29.300 Unter-nehmen in Unternehmenserhebungen einbezogen, die im Unternehmensregister abgebildet sind.

3. Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmen und Betriebe, nach einer gewissen Zeit von der Erhebung von Daten befreit zu werden, damit keine übermäßige Belastung entsteht?

Bei Vollerhebungen gibt es - mit Ausnahme der Einstellung oder wesentlichen Änderung der Unternehmenstätigkeit - keine Möglichkeiten, aus der Erhebung auszuscheiden. Bei Erhebungen mit 'Abschneidegrenze' entfällt die Berichtspflicht, wenn Unternehmen unter die 'Abschneidegrenze' fallen. Bei Stichprobenerhebungen gibt es regelmäßige Neuauswahlen und, zwischen den Neuauswahlen, in vielen Fällen Rotationen. Dies heißt, dass ein Unternehmen, das in der Stichprobe mit seinen Daten auch andere 'gleichartige' Unternehmen repräsentiert, regelmäßig gegen ein anderes 'gleichartiges' Unternehmen in der Erhebung ausgetauscht wird. Große, und für ihren Wirtschaftsbereich oder ihre Region wichtige Unternehmen, werden nahezu immer in die Erhebungen einbezogen, da ohne ihre Daten die Ergebnisse der Statistik nicht aussagekräftig wären.


Bundesland Niedersachsen veröffentlichte diesen Inhalt am 2016-01-22 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 2016-01-22 16:48:27 UTC.

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