Zürich (Reuters) - In Zürich hat am Montag ein Berufungsprozess rund um angebliche Vermögenswerte des russischen Präsidenten Wladimir Putin ohne Urteil geendet.

Der vorsitzende Richter stellte eine Entscheidung für den 25. Juni in Aussicht. Vier ehemalige Mitarbeiter der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank fordern vom Obergericht die Aufhebung eines früheren Schuldspruchs. Im März 2023 war das Bezirksgericht Zürich zum Schluss gekommen, dass die Banker bei der Eröffnung und Führung von Konten für den Musiker Sergej Roldugin mangelnde Sorgfalt gezeigt hätten. Die Angeklagten hätten es unterlassen, genau genug zu prüfen, ob die Millionen bei dem Institut wirklich Roldugin gehörten.

Es gehe in dem Fall nicht um die Frage, wem die Gelder gehörten und ob sie aus illegalen Quellen stammten, erklärte der vorsitzende Richter. "Es geht in diesem Verfahren einzig darum, ob die geforderten Abklärungen gemacht wurden." Nachdem sich die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft am Montag zu dem Fall äußern konnten, berät das dreiköpfige Richtergremium nun über das Urteil. Die nächste Instanz ist dann das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.

Gegen die vier Angeklagten hatte das Bezirksgericht Geldstrafen verhängt. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe und fordern Freisprüche. Es habe keinen Anlass gegeben, an der wirtschaftlichen Berechtigung Roldugins zu zweifeln, sodass auch keine vertieften Abklärungen notwendig gewesen seien.

"PUTINS BRIEFTASCHE"

2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der russische Cellist und Dirigent der Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als "Putins Brieftasche" bekannt. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Größenordnung verfüge, so die Anklage. Er sei ein Strohmann.

Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift des Bezirksgerichts zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen aber nicht vorgenommen und die Konten bis September 2016 weiterlaufen lassen.

(Bericht von Oliver Hirt und Noele Illien, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)