BERLIN (dpa-AFX) - Alleinstehende mit Hartz IV bekommen ab dem 1. Januar acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um 8 auf 382 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 322 Euro. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro gezahlt, 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 auf 302 Euro monatlich./bw/sam/ted/ir/DP/zb