WIEN/MANNHEIM (awp international) - In einem wegen angeblicher Zuckermarkt-Absprachen seit zehn Jahren laufenden Bussgeldverfahren beim Kartellgericht gibt es jetzt ein Urteil zugunsten der Agrana. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Ein Bussgeldbescheid der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen.

Im Strafvorschlag ging es um 15,4 Millionen Euro für die börsennotierte Agrana und ihre deutsche Konzernmutter Südzucker , was beide annähernd zur Hälfte betraf.

Ob das Kartellverfahren damit zu Ende geht oder die Behörde berufen wird, sei schwer abzuschätzen, hiess es von dem börsennotierten Zucker- und Stärkekonzern am Freitagnachmittag. Agrana hatte wiederholt beteuert, keinen Kartellverstoss begangen zu haben.

Die Vorwürfe der Kartellhüter reichten in die Zeit zwischen 2004 und 2008 zurück. Damals sollen sich Südzucker und Agrana mit einem anderen Anbieter den österreichischen Zuckermarkt per verbotenen Absprachen aufgeteilt haben, so der Vorwurf der Kartellhüter./rf/gru/APA/stk