MÜNCHEN (dpa-AFX) - Darf Flixbus Extra-Gebühren für die Paypal-Bezahlfunktion verlangen? Das Münchner Landgericht verkündet in dieser Frage am Donnerstag (9.30 Uhr) eine Entscheidung. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt. Aus ihrer Sicht verstieß das Fernbusunternehmen gegen ein Gesetz, das seit Mitte Januar 2018 das Erheben von Gebühren für Bezahloptionen verbietet.

Das Gesetz bezieht sich vor allem auf Transaktionen im Sepa-Zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen vereinheitlicht werden sollen und trifft damit vor allem die Zahloptionen Visa oder Mastercard. Demnach seien Zusatzgebühren "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer Zahlungskarte" unzulässig.

Es herrscht allerdings Uneinigkeit darüber, ob das Verbot von Zusatzgebühren bei Zahloptionen auch für Paypal dient. Paypal ist ein börsennotierter Online-Bezahldienst, bei dem die Kunden ihre Bankkonten hinterlegen und über den Transaktionen abgewickelt werden können.

"Das Gesetz wurde bislang so ausgelegt, dass das Verbot eines Aufschlags nicht für Paypal-Zahlungen gilt", sagte Sprecherin Sabrina Winter auf Anfrage. Aufgrund des Gesetzes hatte das Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und es Händlern verboten, Zusatzgebühren, für die Paypal-Option zu verlangen. Dies sei dem Unternehmen in einer Beschlussempfehlung zum Gesetzestext möglich gemacht worden, sagte Winter.

Einer Gerichtssprecherin zufolge handelt es sich bei dem am Donnerstag erwarteten Urteil des Münchner Landgerichts zwar nicht um eine Grundsatzentscheidung. Dennoch geht es am Ende um die Frage, ob das Gesetz nun auch für Paypal gilt oder nicht. "Letztlich geht es um ein Stück Rechtsklarheit", sagte Paypal-Sprecherin Winter.

Die Gebühren hat Flixbus eigenen Angaben zufolge inzwischen abgeschafft. Auch das Unternehmen setzt auf Klarheit durch das Gericht in dieser Frage. "Das ist sowohl für das Unternehmen als auch für Verbraucher zu begrüßen", teilte Flixbus auf Anfrage mit./maa/DP/stk