Aarau (awp/sda) - Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss ihre Untersuchungen gegen die Basler Kantonalbank (BKB) im Zusammenhang mit dem Millionenbetrugsfall ASE Investment wieder aufnehmen. Dies hat das Aargauer Obergericht entschieden.

Nicole Payllier, Sprecherin der Gerichte Kanton Aargau bestätigte am Montag entsprechende Meldungen der Zeitung "Schweiz am Wochenende" und der Tamedia-Zeitungen. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE Investment eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht. Die ASE-Konten waren über die BKB gelaufen. Die ASE-Kunden erhielten von der BKK nur Kontoauszüge mit einem positiven Saldo, obwohl sie wegen den ASE-Geschäftspraktiken längst im Minus lagen.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft trennte diesen Fall vom Hauptverfahren gegen die ASE-Verantwortlichen, stellte die Strafuntersuchungen gegen die BKB aber ein. Brisant wurde die Sache in den letzten Monaten vor allem deswegen, weil der damalige BKB-Chef Guy Lachappelle war, der heutige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen.

Dem früheren CEO der Basler Kantonalbank wird vor allem seine Rolle in der Affäre um die betrügerische Vermögensverwalterin ASE vorgehalten, bei der ASE-Kunden mit Konten bei der BKB Millionenverluste erlitten hatten. Allerdings hatte die Finanzmarktaufsicht Finma die Kandidatur Lachappelles für das VR-Präsidium von Raiffeisen abgesegnet.

Das Obergericht hielt gemäss Angaben des Anwalts der Geschädigten fest, es lasse sich zurzeit nicht ausschliessen, dass Mitarbeiter der BKB Geldwäschereihandlungen begangen haben könnten.

Deliktsumme von 170 Millionen Franken

Im Prozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment im Kanton Aargau wurde der Hauptangeklagte im Dezember 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Das Bezirksgericht Laufenburg befand den 51-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Die Deliktsumme beträgt 170 Millionen Franken.

Auch für die beiden Mitangeklagten gab es Schuldsprüche. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsrats der ASE, ein 44-jähriger Schweizer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, und zwar wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei.

Berufungsverhandlung vor Obergericht

Das Aargauer Obergericht wird sich bereits am 30. Januar wieder mit dem Anlagebetrug beschäftigen. Die Berufsverhandlung dauert drei Tage. Der ehemalige ASE-Geschäftsführer und der ehemalige Verwaltungsratspräsident sowie mehrere Privatkläger erhoben Berufung oder Anschlussberufung.

Der ehemalige Geschäftsführer will von einigen Anklagepunkten freigesprochen werden und fordert eine Reduktion des Strafmasses. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident möchte einen vollumfänglichen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft mit Anschlussberufung unter anderem ein höheres Strafmass verlangt.