Zürich (awp) - Die Schweizerische Nationalbank (SNB) lanciert einen Pilotbetrieb mit digitalem Zentralbankgeld für Finanzinstitute. Das Projekt startet in einem Monat.

Die SNB lanciert den Pilotbetrieb unter dem Namen "Helvetia Phase III" zusammen mit sechs Geschäftsbanken am 1. Dezember 2023 auf der regulierten Plattform der SIX Digital Exchange (SDX), teilten die Notenbank sowie die Börsenbetreiberin SIX am Donnerstag mit. Er dauert bis Juni 2024.

Damit überführe die SNB ihre bisherigen Arbeiten in Testumgebungen in die Produktion, heisst es weiter. Sie stellt den digitalen Franken für Geschäftsbanken (Wholesale Central Bank Digital Currency wCBDC) für die Abwicklung von Transaktionen mit "tokenisierten Anleihen" zur Verfügung. Zudem werde der Handel und die Abwicklung von Repogeschäften erprobt.

Teilnehmende Banken sind den Angaben zufolge Banque Cantonale Vaudoise, Basler Kantonalbank, Commerzbank, Hypothekarbank Lenzburg, UBS und die Zürcher Kantonalbank.

Definitive Einführung offen

Die SNB testet bereits seit mehreren Jahren Anwendungsmöglichkeiten für digitale Zentralbankwährungen. Neben der Ausgabe einer wCBDC für die Token-Abwicklung, wie im vorliegenden Ansatz, verfolgt sie auch eine Verbindung von Token-Abwicklungssystemen mit dem bestehenden Zahlungssystem SIC. Ein dritter Ansatz betrifft die Verwendung von privatem "Tokengeld", das konkurssicher mit Zentralbankgeld unterlegt ist.

Weiterhin lässt die SNB aber offen, ob sie eine digitale Zentralbankwährung einführen wird: Mit dem bevorstehenden Pilotbetrieb gehe die SNB keine Verpflichtung ein, Wholesale CBDC dauerhaft einzuführen, heisst es in der Mitteilung. Einer digitalen Währung für Private (Retail-CBDC) hatten die SNB-Verantwortlichen in der Vergangenheit immer wieder eine Absage erteilt.

Auch in Europa geht es mit dem "digitalen Euro" vorwärts. Im Oktober hatte die die Europäische Zentralbank (EZB) nach einer zweijährigen Untersuchungsphase entschieden, das Projekt des digitalen Euro weiter voranzutreiben. In den kommenden beiden Jahren sollen nun die grundlegenden Voraussetzungen für eine allfällige Einführung geschaffen werden.

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