Bestellungen mit den als "Dash Buttons" bezeichneten Kleingeräten seien nach einem Urteil eines Münchner Gerichts möglicherweise ungültig, sagte Rechtsanwalt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. "Derzeit geht Amazon das Risiko ein, dass bei Bestellungen mit dem Dash Button kein wirksamer Kaufvertrag zustandekommt." Der Online-Händler würde dann Waren ohne Vertragsgrundlage liefern. Amazon wollte sich zu dieser Frage nicht äußern.

Das Oberlandesgericht München hatte am Donnerstag nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass das von Amazon angebotene Bestellverfahren gegen Verbraucherrechte verstößt. Amazon bietet die Kleingeräte nach eigenen Angaben an, um Kunden das Nachbestellen von Waren des täglichen Bedarfs zu erleichtern. Nutzer können die Geräte an beliebiger Stelle im Haushalt anbringen, etwa an der Waschmaschine, und mit einem Knopfdruck über WLAN bestellen. Beim Einrichten des Geräts mit einer App wählt der Verbraucher dafür ein bestimmtes Produkt aus.

Die Richter monierten, dass Amazon sich vorbehalte, eine anderes Produkt zu liefern als voreingestellt - und auch den Preis zu ändern. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Amazon will sich gegen das Urteil wehren. Ein Firmensprecher sagte am Freitag, dass Amazon die Bestellknöpfe in Deutschland unverändert anbiete. Die Verbraucherzentrale erklärte, sie wolle die Dash Buttons nicht verbieten lassen. "Unser Ziel ist es, dass Verbraucher zum Zeitpunkt der Bestellung wissen, was sie zu welchem Preis kaufen", sagte Jurist Bradler. "Das wäre aus unserer Sicht dann der Fall, wenn man mit dem Dash Button das Produkt nur in den Warenkorb legt und erst in der App die Bestellung auslöst."