München, 28. Januar 2020 - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) 2019 mitgeteilt.

Die SREP-Anforderung an das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1 - CET1) wurde für die pbb ab dem 1. Januar 2020 auf konsolidierter Basis auf 9,5% festgesetzt und ist damit gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben. Der Wert ergibt sich aus dem sogenannten Total SREP Capital Requirement (TSCR) von 7% CET1 zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5% CET1. Darüber hinaus gilt für die pbb ein antizyklischer Kapitalpuffer (Countercyclical Buffer) von 0,45% (2019: 0,35%). Die SREP-Gesamtkapitalanforderung (TSCR) bezogen auf die Eigenmittel (Own Funds) liegt auf konsolidierter Basis bei 10,5%.

Die Kapitalausstattung der pbb übersteigt - auch unter Berücksichtigung der antizipierten regulatorischen Effekte aus den EBA Guidelines und Basel IV - die Kapitalanforderungen von EZB bzw. nationalen Behörden deutlich. Das harte Kernkapital besteht aus dem Grundkapital und Rücklagen; es ist das qualitativ hochwertigste Kapital und eine Messgröße für die Kapitalstärke einer Bank.

Die pbb berichtet seit 2016 im Rahmen ihrer Regelkommunikation über die Ergebnisse des SREP. Für den 28. Januar plant die EZB erstmalig die Veröffentlichung der SREP-Ergebnisse für Banken unter dem einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus, die nicht zu den global systemrelevanten Banken zählen.

Deutsche Pfandbriefbank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 28 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 28 Januar 2020 10:45:03 UTC.

Originaldokumenthttps://www.pfandbriefbank.com/investoren/eigenkapitalanforderungen-srep.html

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