BERLIN (dpa-AFX) - Bei den von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Übergangsregelungen nach einem Brexit deuten sich zahlreiche Nachbesserungen an. Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler räumte am Donnerstagabend bei der ersten Lesung im Bundestag ein, dass es "noch viel Beratungsbedarf" gebe. Als Beispiel nannte er die Erbschaftssteuer, wo Nachteile für Unternehmen vermieden werden sollen.

Nach dem Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) soll Großbritannien auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union steuerlich wie ein EU-Mitglied behandelt werden. Neben Fragen der Unternehmensbesteuerung soll dadurch unter anderem auch Rechtssicherheit im Bausparkassen- und Pfandbriefsektor geschaffen werden.

In einem weiterer Gesetzentwurf zum Brexit geht es um Übergangsregelungen im Sozialbereich. So sollen etwa Nachteile für britische Rentner in Deutschland oder deutsche Bafög-Empfänger in Großbritannien vermieden werden. Aber auch hier gibt es den Wunsch nach Nachbesserungen. So bemängelte der FDP-Abgeordnete Carlo Cronenberg fehlende Rechtssicherheit für etwa 4000 Hartz-IV-Empfänger mit britischem Pass./ax/DP/he