das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, 
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben 
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in 
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden 
können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, 
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in 
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird 
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens 
am Donnerstag, 17. Juni 2021, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen: 
 
Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675 
 
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist. 
 
Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH 
Elsenheimerstrasse 61 
80687 München 
 
Per SWIFT: COMRGB2L 
(Message Type 598) 
unter Angabe der ISIN AT0000834007 
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen 
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// 
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ 
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung 
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf 
allerdings nicht zwingend. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
auch für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband 
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger 
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der 
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr 
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für 
die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ 
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- 
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich 
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die 
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die 
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA 
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an 
michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at]. 
 
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder 
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das 
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder 
von Anträgen entgegennimmt. 
 
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer 
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an 
der Hauptversammlung") zu erfüllen haben. 
 
 
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien 
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
spätestens am Freitag, 28. Mai 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft in 
Schriftform an Wolford Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, 
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de 
[anmeldestelle@computershare.de] zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt 
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung in deutscher Sprachfassung 
beiliegen, die die maßgebliche Fassung ist. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre 
(5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber 
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf 
Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die 
nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die 
Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, 
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe 
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes 
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Mittwoch, 09. Juni 
2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford 
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410, 
per E-Mail an investor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post an 
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 
Bregenz, zugeht. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle 
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer 
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das 
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% 
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an 
der Hauptversammlung") verwiesen. 
 
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung 
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf 
hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gemäß § 110 Abs 1 AktG nur dann 
in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag 
wiederholt wird. 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die 
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert 
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, 
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer 
längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie 
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand per Telefax an 
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 
690-1410, per E-Mail aninvestor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post 
an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 
Bregenz gestellt werden. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ 
ordentliche-hauptversammlung/] zugänglich. 
 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück 
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. 
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der 

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May 21, 2021 04:08 ET (08:08 GMT)