Wir verweisen auf die Bekanntmachungen der Wisdom Wealth Resources Investment Holding Group Limited (das Unternehmen) vom 28. März 2024 und 15. April 2024 bezüglich (i) einer weiteren Verzögerung bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse. Der Verwaltungsrat möchte die Aktionäre darüber informieren, dass sich die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr verzögern wird. Der Wirtschaftsprüfer hat die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen.

Das Unternehmen und der Wirtschaftsprüfer benötigen zusätzliche Zeit, um den geprüften Abschluss der Gruppe fertigzustellen und die Prüfungsverfahren abzuschließen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung des Immobilienentwicklungsprojekts und der Beurteilung der Unternehmensfortführung. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, die Jahresergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2024) zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe des Jahresergebnisses auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt wurde.

Die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses stellt eine Nichteinhaltung von Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln dar. Das Unternehmen arbeitet eng mit dem Abschlussprüfer zusammen, um die Prüfungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Auf der Grundlage der Informationen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, geht das Unternehmen davon aus, dass die Jahresergebnisse am oder vor dem 14. Juni 2024 veröffentlicht werden.