Der Vorstand der Wisdom Wealth Resources Investment Holding Group Limited gab bekannt, dass sich die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr verzögern wird. Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens hat die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses des Unternehmens noch nicht abgeschlossen. Da der Bauplan des von der Gruppe gehaltenen Immobilienentwicklungsprojekts in Zhanjiang im Februar 2024 überarbeitet wurde, wurden die Bewertungsverfahren und die Arbeitszeit des Immobilienentwicklungsprojekts, die von unabhängigen professionellen Gutachtern durchgeführt wurden, verlängert.

Außerdem hatte der überarbeitete Bauplan Auswirkungen auf die Cashflow-Prognose für das Immobilienentwicklungsprojekt, so dass eine weitere Bewertung für die Fortführung des Unternehmens erforderlich sein könnte. Das Unternehmen und der Wirtschaftsprüfer benötigen zusätzliche Zeit, um den geprüften Abschluss der Gruppe fertigzustellen und der Wirtschaftsprüfer muss die Bewertung des Immobilienentwicklungsprojekts prüfen. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, die Jahresergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 31. März 2024) zu veröffentlichen.

Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe des Jahresergebnisses auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt wurde. Die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses stellt einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln dar.