inklusive Beitragszahlungen einer Konzerntochtergesellschaft in eine externe Pensionskasse) gewährt bzw.
entsteht (im Falle der Teilnahme an dem Entgeltumwandlungsmodell) ein jährlicher Versorgungsaufwand in
Höhe von 60 % bis 80 % der Festvergütung und (ii) Nebenleistungen in Höhe von durchschnittlich 3 % bis 8
% der Festvergütung gewährt.
Es können sich geringfügige Verschiebungen der vorgenannten relativen Anteile um wenige Prozentpunkte
aufgrund schwankender Bewertung bzw. Inanspruchnahme der Nebenleistungen (welche für Zwecke der hier
angegebenen prozentualen Anteile an der Ziel-Gesamtvergütung mit einem pauschalierten Betrag auf Basis
früherer Erfahrungswerte angesetzt wurden) ergeben.
Die oben beschriebene Zielvergütungsstruktur gewährleistet eine Ausrichtung an der langfristigen und
nachhaltigen Entwicklung der Vonovia SE. Durch eine hohe Gewichtung des LTIP wird sichergestellt, dass
die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus
kurzfristig orientierten Zielen übersteigt. Zeitgleich werden die operativen jährlichen Ziele durch die
Gewichtung der variablen Vergütung und den STI incentiviert.
3.6. Maximalvergütung
Die Höhe der variablen Vergütungskomponenten ist jeweils nach oben begrenzt. Die Auszahlung des STI
ist auf 125 % des Ziel-STI begrenzt. Für den LTIP kann die Auszahlung den Wert von 250 % des
Zuteilungswerts nicht überschreiten.
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Obergrenze für
die Summe aller Vergütungselemente für ein Jahr, d. h. derzeit bestehend aus Festvergütung,
Nebenleistungen, dem jährlichen Versorgungsaufwand nach IAS 19 (bzw. das jährliche Versorgungsentgelt),
kurzfristigen variablen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten festgelegt (Maximalvergütung).
Die Maximalvergütung schränkt die maximal erreichbare Gesamtvergütung (Summe der Einzelkomponenten bei
maximaler Zielerreichung) nochmals ein. Sie beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 11 Mio. brutto p.a.
und für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 5,5 Mio. brutto p.a. (Einschließlich der Vergütung
für weitere Mandate in Konzerngesellschaften; aufgrund der neuen Regelungen im ARUG II muss der
Versorgungsaufwand nach IAS 19 (bzw. das jährliche Versorgungsentgelt) bei der Berechnung der
Maximalvergütung einbezogen werden).
Diese Obergrenze bezieht sich auf die Summe der Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für die
Vorstandstätigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr gewährt wird. Auszahlungen der langfristigen variablen
Vergütungskomponente unter dem jeweils anwendbaren LTIP werden dabei dem Jahr der Gewährung der
zugrundeliegenden LTIP-Tranche zugerechnet. Nebenleistungen werden mit dem steuerlichen geldwerten
Vorteil angesetzt. Sollte die Summe der Leistungen für ein Geschäftsjahr die festgelegte Maximalvergütung
übersteigen, so wird die festgestellte Auszahlung aus dem für das Geschäftsjahr gewährten LTIP um den
übersteigenden Betrag gekürzt.
Eventuelle Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit und sonstige
anlassbezogene Sonderleistungen, die nicht als Gegenleistung für die Dienste des Vorstandsmitglieds
gewährt werden (z.B. Umzugskosten, Ausgleichszahlungen für Bonusverluste beim Vorarbeitgeber) fließen
nicht in die Maximalvergütung ein und werden durch diese nicht begrenzt.
4. Die Komponenten des Vergütungssystems im Einzelnen
4.1. Fixe Vergütung
4.1.1. Festvergütung
Jedes Vorstandsmitglied erhält für seine Vorstandstätigkeit ein jährliches Grundgehalt
('Festvergütung'), die auch grundsätzlich alle Tätigkeiten bei Vonovia Konzern-, Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften abgilt und in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Im Regelfall
sind mit der Festvergütung auch etwaige sonstige Tätigkeiten im Konzern abgegolten. Im Einzelfall können
Vorstandsmitglieder jedoch aufgrund eines zusätzlichen Anstellungsverhältnisses für
Geschäftsführungstätigkeiten für eine Konzerntochtergesellschaft Vergütungsleistungen von der
Konzerntochtergesellschaft erhalten, die jedoch dann in der Zielgesamtvergütung sowie der
Maximalgesamtvergütung gemäß diesem Vergütungssystem erfasst sind. Die Höhe des von der Vonovia gewährten
Grundgehalts spiegelt die Rolle im Vorstand (unter Berücksichtigung auch des zeitlichen Leistungsumfangs
für die Vorstandstätigkeit, wenn eine Geschäftsführungstätigkeit im Konzern separat vergütet wird), die
Erfahrung und den Verantwortungsbereich sowie die Marktverhältnisse wider.
4.1.2. Nebenleistungen
Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem Sach- und Nebenleistungen (im Falle eines zusätzlichen
Dienstverhältnisses mit einer Konzerntochtergesellschaft für eine von der Konzerngesellschaft vergütete
Geschäftsführungstätigkeit im Konzern können die Nebenleistungen ganz oder zum Teil von der
Konzerntochtergesellschaft geleistet werden). Hierzu gehört die Gewährung der privaten Inanspruchnahme
des Dienstwagens oder nach Wahl des Vorstandsmitglieds einer Dienstwagenpauschale sowie die
Zurverfügungstellung erforderlicher Sachmittel (z.B. Kommunikationsmittel) für die Aufgabenerfüllung. Die
Privatnutzung des Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert, die Steuer trägt das
Vorstandsmitglied. Die mit dem Betrieb des Dienstwagens verbundenen Kosten werden von der Vonovia SE
getragen.
Die Vonovia SE übernimmt zudem 50 % der Beiträge einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
höchstens jedoch den maximalen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im
Einzelfall können zugunsten eines Vorstandsmitglieds Risikolebensversicherungen abgeschlossen werden. Des
Weiteren besteht zugunsten der Vorstandsmitglieder eine marktübliche D&O-Versicherung nebst
Strafrechtsschutz. Der Selbstbehalt der Vorstandsmitglieder unter der D&O-Schadenshaftpflichtversicherung
beläuft sich im Einklang mit § 93 Abs. 2 S. 3 AktG auf 10 % des Schadens bzw. das Eineinhalbfache der
festen jährlichen Vergütung. Geschäfts- und Reisekosten werden nach den jeweils geltenden 6. Kostenerstattungsrichtlinien erstattet.
Die Nebenleistungen stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, sie können
jedoch im Einzelfall je nach der persönlichen Situation und Inanspruchnahme, insbesondere in der Höhe,
variieren. Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen gewähren.
4.1.3. Altersversorgung
Vorstandsmitglieder, die erstmals vor dem 1. Januar 2021 bestellt wurden, können an einem System der
betrieblichen Altersversorgung der Vonovia teilnehmen, sofern keine Versorgungszusage aufgrund eines
weiteren Anstellungsverhältnisses im Konzern besteht. Das Altersversorgungssystem beinhaltet die
Möglichkeit, einen jährlichen Versorgungsbeitrag in das Entgeltumwandlungsmodell 'Versorgungsbezüge
anstelle von Barbezügen' in der jeweils geltenden Fassung einzubringen. An diesem Altersversorgungssystem
nehmen auch andere Mitarbeiter des Unternehmens teil. Den Versorgungsbeitrag erhalten die
Vorstandsmitglieder von der Gesellschaft zusätzlich zum jeweiligen Grundgehalt. Die eingebrachten
Versorgungsbeiträge werden in eine Versorgungsanwartschaft mit einer festen Verzinsung umgewandelt und in
Abhängigkeit vom jeweils erreichten Alter nach versicherungsmathematischen Grundsätzen verrentet. Ab dem
Zeitpunkt, in dem die Summe der durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsbausteine die jeweils
geltenden Einstandsgrenzen des Pensionssicherungsvereins gemäß § 7 Abs. 3 BetrAVG übersteigt, erfolgt
eine zusätzliche Insolvenzsicherung. Alternativ zur Einbringung des Versorgungsbeitrags in das
Entgeltumwandlungsmodell können die Vorstandsmitglieder sich einen bestimmten Fixbetrag als zusätzliche
Barvergütung auszahlen lassen. Das vorliegende Vergütungssystem eröffnet den Vorstandsmitgliedern die
Möglichkeit, entsprechend der nachfolgend unter 4.1.4 dargestellten Regelung für ab dem 1. Januar 2021
neu bestellte Vorstandsmitglieder anstelle des Versorgungsbeitrags ein höheres Versorgungsentgelt in
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)