LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (ab 10.00 Uhr) mit den Freisprüchen für vier VW-Personalmanager vom Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Höhe von Betriebsratsgehältern. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Braunschweig eingelegt. Darüber verhandelt nun der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen.

Hintergrund des Verfahrens sind Bezüge, die fünf Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kam etwa in bonusstarken Jahren auf bis zu 750 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung dieser Gehälter als Untreue. Das Landgericht erkannte keinen Vorsatz und sprach die Manager frei./bz/DP/jha