Bundesgerichtshof überprüft Freisprüche für VW-Personalmanager
Am 10. Januar 2023 um 05:50 Uhr
Teilen
LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (ab 10.00 Uhr) mit den Freisprüchen für vier VW-Personalmanager vom Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Höhe von Betriebsratsgehältern. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Braunschweig eingelegt. Darüber verhandelt nun der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen.
Hintergrund des Verfahrens sind Bezüge, die fünf Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kam etwa in bonusstarken Jahren auf bis zu 750 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung dieser Gehälter als Untreue. Das Landgericht erkannte keinen Vorsatz und sprach die Manager frei./bz/DP/jha
Die Volkswagen AG ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das Fahrzeuge herstellt und vertreibt. Der Konzern besteht aus zwei Geschäftsbereichen: dem Konzernbereich Automobile und dem Konzernbereich Finanzdienstleistungen. Der Konzernbereich Automobile umfasst die Geschäftsfelder Pkw, Nutzfahrzeuge und Power Engineering. Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung von Fahrzeugen, Motoren und Fahrzeugsoftware, die Produktion und den Vertrieb von Pkw, leichten Nutzfahrzeugen, Lkw, Bussen und Motorrädern sowie auf das Geschäft mit Originalteilen, Großdieselmotoren, Turbomaschinen und Antriebskomponenten. Der Konzernbereich Finanzdienstleistungen konzentriert sich auf die Bereiche Händler- und Kundenfinanzierung, Leasing, Direktbankgeschäft und Versicherungen, Flottenmanagement und Mobilitätsdienstleistungen. Das Markenportfolio umfasst Volkswagen, Audi, SEAT, SKODA, Bentley, Lamborghini, Porsche, Ducati, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Scania und MAN.