Um die Klimaziele zu erreichen, sollen mehr Elektro-Autos auf die Straße. Deshalb winken seit Anfang des Jahres Unternehmen, die auf umweltfreundliche E-Mobilität umsteigen, steuerliche Vorteile.

Für Umweltbewusste begann das Jahr gut: Denn PKW und Kombi, die kein CO2 emittieren, werden seit 1. Jänner 2016 steuerlich deutlich bevorzugt: Firmen, die solche Fahrzeuge betrieblich nutzen, können den vollen Vorsteuerabzug geltend machen. Zumindest in bestimmten Grenzen: Bei Anschaffungskosten von mehr als 40.000 Euro steht der Vorsteuerabzug zwar zur Gänze zu, unterliegt jedoch einer Eigen-verbrauchsbesteuerung mit dem nicht abzugsfähigen Teil der Aufwendungen. Bei CO2-freien Fahrzeugen mit Anschaffungskosten von mehr als 80.000 Euro kann die Vorsteuer nicht mehr geltend gemacht werden.

Wichtig zu beachten ist außerdem, dass diese Regelung nur Fahrzeuge betrifft, die keinerlei CO2-Emissionen abgeben. Das sind primär sogenannte batterieelektrische Fahrzeuge sowie Autos mit Wasser-stoff-Antrieb. Hybrid-Autos sowie E-Autos mit einem sogenannten Range-Extender fallen nicht unter die neue Regelung. Sie haben neben dem Elektroantrieb einen konventionellen Motor an Bord und emittieren - wenn auch in geringeren Mengen - CO2.

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