Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 einmalig 
                                        oder mehrmals 
                                        Wandelschuldverschreibungen im 
                                        Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
                                        2.000.000.000,--, auch unter Ausschluss 
                                     8. der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle 
                                        weiteren Bedingungen, die Ausgabe und 
                                        das Umtauschverfahren der 
                                        Wandelschuldverschreibungen 
                                        festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt 
                                        den in der 26. ordentlichen 
                                        Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter 
                                        Tagesordnungspunkt 7 gefassten 
                                        Beschluss. 
 
                                        Beschlussfassung über die bedingte 
                                        Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 
                                        31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 
                                        30.000.000 Stück neuer, auf Inhaber 
                                        lautende Stammaktien zur Gewährung von 
                                        Bezugs- oder Umtauschrechten an die 
                                        Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. 
                                        Diese bedingte Erhöhung des 
                                     9. Grundkapitals ersetzt den in der 26. 
                                        ordentlichen Hauptversammlung vom 12. 
                                        Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 8 
                                        gefassten Beschluss. § 4 Absatz 3 erster 
                                        und zweiter Satz der Satzung werden dem 
                                        entsprechend geändert. § 4 Absatz 3 
                                        dritter und vierter Satz der Satzung 
                                        entfallen. 
 
                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                                        des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 
                                        Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b 
                                        Aktiengesetz im gesetzlich jeweils 
                                        höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber 
                                        lautende eigene Stammaktien während 
                                        einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 
                                        dem Tag der Beschlussfassung der 
                                        Hauptversammlung zu erwerben. Der beim 
                                        Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf 
                                        nicht niedriger als maximal 50% unter 
                                        und nicht höher als maximal 10% über dem 
                                        durchschnittlichen, ungewichteten 
                                        Börseschlusskurs der dem Rückerwerb 
                                        vorhergehenden zehn Börsetage betragen. 
                                        Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes 
                                        über die Börse oder durch ein 
                                        öffentliches Angebot oder auf eine 
                                    10. sonstige gesetzlich zulässige, 
                                        zweckmäßige Art erfolgen. 
                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                                        des Vorstandes, längstens für die Dauer 
                                        von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die 
                                        erworbenen eigenen Aktien unter 
                                        Ausschluss des Bezugsrechtes zur 
                                        Bedienung von 
                                        Wandelschuldverschreibungen, die auf 
                                        Grundlage des Beschlusses der 
                                        Hauptversammlung am 21. Mai 2021 
                                        ausgegeben werden, zu verwenden und auf 
                                        eine andere gesetzlich zulässige Art als 
                                        über die Börse oder durch ein 
                                        öffentliches Angebot zu veräußern. Diese 
                                        Ermächtigung ersetzt den in der 28. 
                                        ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 
                                        2019 unter Tagesordnungspunkt 5 
                                        gefassten Beschluss. 
 
                                        Wahl des Abschlussprüfers und 
                                    11. Konzernabschlussprüfers für das 
                                        Geschäftsjahr 2022. 
 
                                        Beschlussfassung über die Erhöhung der 
                                    12. satzungsmäßigen Höchstzahl der 
                                        Mitglieder im Aufsichtsrat auf zwölf 
                                        durch Änderung der Satzung in § 10 
                                        Absatz 2. 
 
                                        Beschlussfassung über die Vergrößerung 
                                    13. des Aufsichtsrates. 
 
                                    14. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
 
 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen 
spätestens ab 30. April 2021 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der 
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener 
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf: 
 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV 
  ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020, 
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020, 
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020, 
* Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 (konsolidierter 
  nichtfinanzieller Bericht), 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 zum 
  Tagesordnungspunkt 2, 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-14, 
* Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu den 
  Tagesordnungspunkten 6-8 und 10, 
* Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 11, 12, 13 und 14, 
* Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz 
  zu Tagesordnungspunkt 14, 
* Satzungsgegenüberstellung, sowie 
* Vergütungsbericht 2020. 
 
 
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, das 
Vollmachtsformular für die vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß 
§ 3 Absatz 4 COVID-19-GesV, das Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß 
§ 114 Aktiengesetz, das Frageformular, sowie Informationen über die Rechte der 
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 30. 
April 2021 auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.vig.com [http:// 
www.vig.com/] unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link 
www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]zugänglich. 
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 
Aktiengesetz 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
spätestens am 30. April 2021 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE 
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. 
Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien 
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt 
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% 
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 

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April 20, 2021 05:35 ET (09:35 GMT)