Veröffentlichung gemäß § 5 Abs. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz(RL-KG)

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der UBM Development AG ist aus folgendem Grund fehlerhaft:

Die UBM Development AG hat 2018 über eine 100 %ige Projektgesellschaft eine gewerblich genutzte Liegenschaft als Entwicklungsprojekt nach IAS40 erworben und hat die Liegenschaft zum 31.12.2019 mit einem Fair Value von rund € 69 Mio. bewertet, was nur geringfügig über den Anschaffungskosten lag. Im Q2 2020 wurden 40 % der Gesellschaftsanteile der ursprünglich vollkonsolidierten Projektgesellschaft an einen Dritten veräußert, so dass im Zuge dieser Transaktion samt daraus resultierender At-Equity-Bewertung eine neue Fair-Value-Bewertung der Liegenschaft von rund € 141 Mio. auf Basis des zugrundeliegenden Kaufvertrages durchgeführt wurde sowie entsprechende latente Steuern auf die Aufwertung gebildet wurden.

Bei der Bewertung dieser Liegenschaft zum beizulegenden Zeitwert wurde das vertraglich abgebildete Risiko der noch zu erwartenden Baurechtsschaffung und des frühen Projektentwicklungszustands unzureichend im Fair Value der Liegenschaft berücksichtigt. Gemäß IAS 40.53 und IAS 40.53A ist der Fair Value verlässlich zu bemessen. Es hätte ein um rund € 39 Mio. geringerer Fair Value angesetzt werden müssen, was die Anschaffungskosten für den erstmaligen Ansatz der At-Equity bewerteten Beteiligung an der Projektgesellschaft beeinflusst und woraus nach Berücksichtigung der zu viel gebildeten latenten Steuern eine Korrektur des Eigenkapitals im Jahr 2020 von rund € 27 Mio. resultiert. Die Anpassung der Bilanz des Jahres 2020 führt in der Folge zu neuen Ansatzpunkten der Bilanz des Jahres 2021 sowie der Quartalsbilanz des dritten Quartals 2022. Dieser Fehlerfeststellung wird durch eine dreispaltige Bilanz im Anhang mit einer entsprechend korrigierten Eröffnungsbilanz im vorliegenden Quartalsbericht Rechnung getragen. Die Fehlerkorrektur hatte keine Auswirkung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Konzern-Kapitalflussrechnung und deren Vergleichsperioden.

Überdies enthielt der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 keine Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Gemäß § 267 Abs 2 UGB sind im Konzernlagebericht die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu erläutern.

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UBM Development AG published this content on 14 December 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 December 2022 12:25:07 UTC.