Mitteilung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss von
Bezugsrechten -
Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 25. März 2021 dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. März 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 109.939.363,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten.
Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der mit Beschluss des Vorstands vom 6. April 2021 ermächtigte Transaktionsausschuss des Vorstands am 9. April 2021 mit Zustimmung des mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 6. April 2021 ermächtigten Transaktionsausschusses des Aufsichtsrats vom 9. April 2021 beschlossen, 4.000 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 auszugeben, die Wandlungsrechte auf bis zu 74.583.729 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gewähren, und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter Einhaltung der näheren Bestimmungen der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. März 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen.
Hannover, im April 2021
Der Vorstand
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