Bekanntmachung BAnz 62 Abs. 3 UmwG Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz des Umwandlungsgesetzes (UmwG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verschmelzung der

BTBS Born to be styled Operations GmbH

mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 75573) als übertragende Gesellschaft auf die

BTBS Born to be styled AG

mit dem Sitz in Köln (AMtsgericht Köln, HRB 73267) als übernehmende Gesellschaft
erfolgen soll. Dadurch überträgt die übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als
Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§
2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die
BTBS Born to be styled AG.
Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Gesellschaften erfolgt im Innenverhältnis jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2014. Vom Beginn des 1. Januar 2015 bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung im Handelsregister der BTBS Born to be styled AG gelten alle Handlungen und Geschäfte der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der Born to be styled AG geführt (Verschmelzungsstichtag).
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der BTBS Born to be styled AG eingereicht. Der Vorstand plant, von § 62 Abs. 1 UmwG Gebrauch zu machen, da die BTBS Born to be styled AG alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist und ein Verschmelzungsbeschluss der BTBS Born to be styled AG zur Aufnahme der übertragenden Gesellschaften daher nicht erforderlich ist. Aus dem gleichen Grund sind weder ein Verschmelzungsbericht, noch eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfbericht erforderlich.

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Auf der Internetseite der BTBS Born to be styled AG http://btbs.de/investor- relations/mitteilungen/ sind zur Einsicht und zum Download der Aktionäre folgende Unterlagen zugänglich:

der Entwurf des Verschmelzungsvertrages und

die Jahresabschlüsse der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre.

Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner zu den üblichen Geschäftszeiten in den
Geschäftsräumen der BTBS Born to be styled AG, Konrad-Adenauer-Ufer 101,
50668 Köln, zur Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Aktionäre der BTSB Born to be styled AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Ein entsprechendes Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die BTSB Born to be styled AG zu richten:
BTBS Born to be styled AG Vorstand
Konrad-Adenauer-Ufer 101
50668 Köln
Telefax: 0221 139 969 849
E-Mail: info@btbs.de
Köln, Januar 2015

Der Vorstand

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