(StA: 2015:01576, Referenz: 93008)

Urkundenverzeichnis Nummer 782/2024 A

Notarielle Niederschrift

Der unterzeichnende hamburgische Notar Dr. Arnim Karthaus, mit dem Amtssitz in 22767 Hamburg, Palmaille 106, war gebeten worden, die Niederschrift über die Beschlüsse der am 12. April. 2024 in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der

The Naga Group AG

mit dem Sitz in Hamburg

aufzunehmen.

Es waren anwesend:

Vom Vorstand:

Andreas Luecke

Octavian Patrascu

Michalis Mylonas

Vom Aufsichtsrat:

Harald Patt (Vorsitzender)

Stefan Schütze.

Um 11:03 Uhr eröffnete Herr Harald Patt als Vorsitzender des Aufsichtsrats die Hauptversammlung und übernahm gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung den Vorsitz sowie die Leitung der Hauptversammlung.

Der Vorsitzende erläuterte nach der Begrüßung die notwendigen Formalitäten der Hauptversammlung und wies auf folgendes hin:

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Die Mitglieder des Aufsichtsrats Qiang Liu und Richard Byworth sind wegen dringender anderer Termine entschuldigt.

Das Protokoll der heutigen Hauptversammlung führt Herr Notar Dr. Arnim Karthaus

Zur Vermeidung von Störungen seien Mobiltelefone oder ähnlich funkende Geräte im Raum auszuschalten bzw. stumm zu schalten und auch bis zur Beendigung der Versammlung abgeschaltet bzw. stummgeschaltet zu lassen.

Der Vorsitzende teilte mit, Ton- oder Videoaufzeichnungen durch Teilnehmer dieser Versammlung seien nicht gestattet. Seitens der Gesellschaft würden ebenfalls keine Aufzeichnungen vorgenommen. Es gelte das gesprochene Wort. Es finde zur Erleichterung der späteren Fragen- aufnahme lediglich eine Tonübertragung in das Backoffice statt. Ferner wies der Vorsitzende darauf hin, dass ein stenographisches Protokoll nicht angefertigt werde.

Der Vorsitzende stellte fest, dass die heutige außerordentliche Hauptversammlung form- und fristgerecht einberufen wurde, und zwar durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 1. März 2024 unter Mitteilung der Tagesordnung und der Vorschläge der Verwaltung zu den Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2.

Ein Beleg über die Veröffentlichungen der Einladung im Bundesanzeiger lag dem Notar vor. Die Einladung ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Die Veröffentlichung lag auch am Wortmeldetisch zur Einsicht aus ebenso wie weitere Exemplare der Tagesordnung.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Einladung mit der Tagesordnung gemäß § 125 Aktiengesetz den Aktionären, Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen mitgeteilt worden sei.

Der Vorsitzende stellte weiter fest:

Über die Internetseite der Gesellschaft sind seit dem Tag der Einberufung im Bundesanzeiger unter anderem die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie die gutachtliche Stellungnahme vom 26.02.2024 zugänglich gemacht worden. Sämtliche Unterlagen liegen am Wortmeldetisch zur Einsicht aus.

Der Vorsitzende gab bekannt:

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Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung seien der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden. Davon abgesehen seien der Gesellschaft keine mitteilungspflichtigen Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz zugegangen.

Die Tagesordnung werde in einer Generaldebatte im Anschluss an den Bericht des Vorstands diskutiert. Alle Wortbeiträge zur Tagesordnung seien im Rahmen der Generaldebatte vorzutragen, im Anschluss erfolge dann die Abstimmung.

Zum Versammlungsraum bestimmte der Vorsitzende den Veranstaltungsraum. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Stimmabgabe, zu der er später ausdrücklich aufrufen werde, nur in diesem Raum unter notarieller Aufsicht möglich sei.

Als Form der Abstimmung bestimmte der Vorsitzende, dass über die Beschlussvorschläge in der Hauptversammlung durch Einsammeln der ausgegebenen Stimmabschnitte und computerunterstützte Auswertung abgestimmt werde. Der Notar hatte sich vor der Hauptver- sammlung von dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Auswertungsmechanismus überzeugt.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Abstimmungsergebnis nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt werde, das heißt, die JA-Stimmen ergeben sich aus der Differenz zwischen der Gesamtzahl der an der jeweiligen Abstimmung teilnehmenden Stimmen einerseits und den NEIN-Stimmen und STIMMENTHALTUNGEN andererseits. Die JA-Stimmen würden also nicht gesondert gezählt, sondern rechnerisch ermittelt.

Der Vorsitzende erklärte, er behalte sich vor, das Abstimmungsverfahren zu ändern, soweit sich dies als zweckmäßig erweisen sollte. Vor der Abstimmung werde er das Verfahren nochmals im Einzelnen erläutern. Das in der Versammlung vertretene Kapital werde er nach Fertigstellung des Teilnehmerverzeichnisses und vor der Abstimmung bekannt geben. Das Teilnehmerverzeichnis werde sodann in Kopie am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme ausgelegt werden.

Das Teilnehmerverzeichnis werde laufend fortgeschrieben, so dass auch eventuelle Änderungen durch Nachträge berücksichtigt würden. Eventuelle Nachträge würden in Kopie am Wortmeldetisch ebenfalls zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der Vorsitzende erklärte weiter:

Aktionäre und Aktionärsvertreter, die die Hauptversammlung vorübergehend bis zum Beginn der Abstimmung verlassen wollen, werden gebeten, ihren bzw. ihre Stimmbogen an der Ein- und Ausgangskontrolle abzugeben. Sie erhielten eine Präsenzkontrollkarte, die sie nach ihrer Rückkehr 3

zum erneuten Empfang des Stimmbogens, zum Wiedereintritt in die Hauptversammlung und zur Teilnahme an der Abstimmung legitimiere. Sofern Aktionäre die Versammlung vorzeitig verließen, könnten sie einem anderen Teilnehmer der Hauptversammlung Vollmacht zu ihrer Vertretung erteilen. Dazu sei der Abschnitt des Stimmbogens mit der Aufschrift "Vollmacht" abzutrennen und zusammen mit der Vollmacht an der Ein- und Ausgangskontrolle den Mitarbeitern vorzulegen. Der Restbogen mit den Stimmabschnitten sei zur Ausübung des Stimmrechts dem Bevollmächtigten auszuhändigen. Ein Formular zur Bevollmächtigung eines anderen Hauptversammlungs- teilnehmers liege bei der Ein- und Ausgangskontrolle bereit.

Die Gesellschaft biete den Teilnehmern der Hauptversammlung an, ihre Stimmen durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Für die heutige Hauptversammlung sei Herr Joachim Lorenzen, zum Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt worden. Herr Joachim Lorenzen sei Mitarbeiter der UBJ GmbH aus Hamburg, der die Gesellschaft bei der Organisation und Betreuung dieser Hauptversammlung unterstütze. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sei verpflichtet, ausschließlich gemäß der ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Falls ein Aktionär hiervon Gebrauch machen wolle, sei das an der Ein- und Ausgangskontrolle ausliegende Vollmachtsformular einschließlich des Weisungsvordrucks auszufüllen. Es sei zu beachten, dass der Stimmrechtsvertreter - aufgrund seiner Weisungsgebundenheit - ohne Weisungen nicht handeln könne und sich bei fehlender Weisung der Stimme enthalten müsse.

Sollten Aktionäre und Aktionärsvertreter, welche die Hauptversammlung vorzeitig verließen, keinen Bevollmächtigten bestimmen wollen, so müssten sie den Mitarbeitern an der Ein- und Ausgangskontrolle den Stimmbogen zurückgeben, damit ihre Präsenz ausgetragen und das Teilnehmerverzeichnis entsprechend berichtigt werden könne.

Der Vorsitzende bat die Anwesenden im Hinblick auf Wortmeldungen, wenn sie zu einem Tagesordnungspunkt sprechen wollten, ein Wortmeldeformular unter Angabe des Namens und der Nummer des Stimmbogens auszufüllen. Dieses Wortmeldeformular liege am Wortmeldetisch aus. Die Wortmeldungen würden dann entsprechend einzeln aufgerufen.

Die Frage- und Redezeit sei grundsätzlich nicht begrenzt. Der Vorsitzende bat jedoch im Interesse eines zügigen Ablaufs der Hauptversammlung darum, Wortbeiträge in einer angemessenen Zeit vorzutragen sowie auf konkrete Fragen zur Tagesordnung zu konzentrieren.

Nach Erledigung aller vorliegenden Wortmeldungen werde der Vorstand zu Fragen Stellung nehmen. Wenn alle Fragen beantwortet seien und keine weiteren Wortmeldungen mit Zusatzfragen mehr vorlägen, werde die Debatte geschlossen und im Anschluss daran ohne eine weitere Aussprache über die heutigen Tagesordnungspunkte abgestimmt.

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Der Vorsitzende kam sodann zur Tagesordnung und rief die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung wie im Bundesanzeiger am 1. März 2024 veröffentlicht, wie folgt auf:

  1. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung;
  2. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Der Vorsitzende erteilte anschließend dem Vorstand das Wort. Herr Octavian Patrascu begann sodann seine Rede in englischer Sprache. Nachdem daraufhin einzelne Aktionäre den Redebeitrag in Deutsch oder eine Übersetzung forderten, hielt anstelle von Herrn Patrascu Herr Andreas Lücke die Vorstandspräsentation zur Entwicklung und Lage der Gesellschaft und im Anschluss daran seinen Vortrag zu der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Sachkapitalerhöhung.

Der Vorstand Andreas Lücke ging sodann auf den Tagesordnungspunkt 2 ein und stellte die vorgeschlagenen Kandidaten durch eine Kurzvorstellung vor.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass in der Zwischenzeit das Teilnehmerverzeichnis der heutigen Hauptversammlung erstellt worden sei. Er gab die sich aus dem Teilnehmerverzeichnis ergebende Präsenz bekannt.

Eine Kopie des Teilnehmerverzeichnisses lag während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme für alle Teilnehmer am Wortmeldetisch aus. Die Erstpräsenz ist dieser Niederschrift als Anlage 2beigefügt. Der Vorsitzende kündigte an, eventuelle Nachträge zur Präsenz nach Verkündung ebenfalls zur Einsichtnahme am Wortmeldetisch auszulegen.

Der Vorsitzende eröffnete sodann die Generaldebatte und Aussprache zur Tagesordnung und erklärte:

Sofern jemand einen Redebeitrag leisten möchte oder Fragen habe, möge die Anmeldung am Wortmeldetisch erfolgen und abgewartet werden bis zum Aufruf. Nach Aufruf sei der Redebeitrag vom Rednerpult aus zu leisten, damit dieser auch im Backoffice zur Fragenerfassung zu hören sei.

Der Vorsitzende erläuterte:

Es werden zunächst die Wortbeiträge gesammelt. Die Verwaltung werde anschließend hierzu Stellung nehmen. Sollte es aus Gründen der Übersichtlichkeit allerdings sinnvoll sein, Antworten vor

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Erledigung sämtlicher Wortmeldungen beizubringen, behalte es sich der Vorsitzende vor, den Vorstand zu bitten, zwischenzeitlich die Beantwortung der bis dahin gestellten Fragen vorzunehmen.

Es seien vor dem Redebeitrag der Name, die Nummer des Stimmbogens und die Angabe, ob als Aktionär oder Aktionärsvertreter gesprochen werde, zu erklären.

Da ein Teil der Ausführungen des Vorsitzenden wegen Zwischenrufen eines Aktionärs durch andere Aktionäre nach deren Auskunft nicht vollständig verstanden wurde, wiederholte der Vorsitzende seine Ausführungen zur Erstpräsenz und zur Aussprache. Er forderte sodann zu Wortmeldungen auf und unterbrach die Hauptversammlung für fünf Minuten, damit alle Aktionäre Ihre Wortmeldungen am Wortmeldetisch abgegeben konnten.

Es folgten nach Wiedereröffnung der Hauptversammlung eine Reihe von Fragen von Aktionären und Aktionärsvertretern an den Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Vorsitzende unterbrach anschließend die Hauptversammlung um 12:50 bis 13.30 Uhr, um dem Vorstand die Vorbereitung der Beantwortung der Fragen zu ermöglichen. Um 13:30 Uhr eröffnete er die Hauptversammlung wieder, um sie bis 14:00 Uhr erneut zu unterbrechen, da die Beantwortung der Fragen eine längeren Vorbereitung bedürfe.

Sodann wurde die Hauptversammlung um 14:08 Uhr fortgesetzt.

Der Vorstand und Aufsichtsrat beantworteten die gestellten Fragen und weitere Zwischenfragen aus dem Aktionärskreis.

Der Vorsitzende fragte anschließend erneut, ob es weitere Fragen gebe. Daraufhin folgten weitere Fragen aus dem Aktionärskreis, zu deren Beantwortung der Vorsitzende die Versammlung um 14.53 Uhr unterbrach. Der Vorsitzende eröffnete die Hauptversammlung um 15:07 Uhr erneut. Vorstand und Aufsichtsrat beantworteten die weiteren Fragen, wobei sich der Vorstand sämtliche Antworten des Aufsichtsrats während der gesamten Generaldebatte zu eigen machte.

Der Vorsitzende fragte erneut, ob es Fragen gebe. Dies war nicht der Fall. Sodann stellte der Vorsitzende nach abermaliger Rückfrage an die Versammlung fest, dass alle Fragen vollständig beantwortet sind und keine weiteren Wortmeldungen vorlägen.

Während der Aussprache legten folgende Aktionäre Widerspruch zu Protokoll des Notars gegen alle Tagesordnungspunkte ein, und zwar:

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Michael Kunert, Stimmkarte 32 mit insgesamt 2.070 Aktien,

Thomas Lüllemann, Stimmkarte 30 mit insgesamt 21.224 Aktien,

Hartmut Hagen, Stimmkarte 19 mit insgesamt 800 Aktien,

Mathias Schedler, Stimmkarte 16 mit insgesamt 120 Aktien,

Mario Schlotfeldt, Stimmkarte 26 mit insgesamt 213 Aktien.

Der Vorsitzende schloss die Aussprache und kam zur Abstimmung über die heutigen Tagesordnungspunkte.

Das Abstimmungsverfahren wurde von ihm wie folgt kurz erläutert: Am Eingang habe jeder Aktionär bzw. Aktionärsvertreter im Austausch gegen seine Eintrittskarte einen Stimmbogen erhalten. Sollte jemand im Besitz mehrerer Eintrittskarten gewesen sein, habe er möglicherweise mehrere Stimmbögen oder einen sogenannten Sammelstimmbogen, auf dem alle Stimmen summarisch festgehalten sind, erhalten.

Der Vorsitzende bat, jetzt noch einmal zu prüfen, ob alle Eintrittskarten umgetauscht seien. Falls dies noch nicht geschehen sei, könne dies nachgeholt werden, damit alle Stimmen bei den Abstimmungen berücksichtigt würden.

Gemäß § 24 Absatz 1 der Satzung gewähre jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Abstimmung erfolge durch Einsammeln der entsprechenden Stimmabschnitte.

Das Abstimmungsergebnis werde nach dem Subtraktionsverfahren ermittelt, das heiße, die Ja- Stimmen ergeben sich aus der Differenz zwischen der Gesamtzahl der an der jeweiligen Abstimmung stimmberechtigten Präsenz einerseits und den Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen andererseits. Die Ja-Stimmen würden also nicht gesondert gezählt, sondern rechnerisch ermittelt.

Aktionäre, die gegen einen Antrag der Verwaltung stimmen wollten, würden gebeten, den dem jeweiligen Beschlussvorschlag zugeordneten Stimmabschnitt in die Urne mit der roten Aufschrift "Nein" zu werfen, die die Helfer im Raum bereithielten.

Aktionäre, die sich zu einem oder mehreren Beschlussvorschläge enthalten wollten, würden gebeten, den oder die entsprechenden Stimmabschnitte in die Urne mit der grünen Aufschrift "Enthaltung" zu werfen.

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass Aktionäre, die mehrere Stimmbögen erhalten hätten, alle Stimmabschnitte, mit denen mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden solle, abgeben müssten.

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Der Vorsitzende erklärte weiter, dass Aktionäre, die weder mit "Nein" stimmen noch sich der Stimme enthielten, also keinen Stimmabschnitt abgäben, folglich dem jeweiligen Beschlussvorschlag zustimmten. Das hieße, diejenigen Aktionäre, die den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmen möchten, bräuchten nichts zu tun.

Die Einsammlung von Stimmabschnitten erfolge ausschließlich in diesem Raum. Alle Aktionäre, die sich an der Abstimmung beteiligten wollten, müssten daher während der Abstimmung im Versammlungsraum anwesend sein.

Sollten nicht aufgerufene Stimmabschnitte in die Urnen geworfen werden, würden diese bei der Abstimmung nicht mitgezählt. Mit diesen Stimmabschnitten könne dann nicht mehr an einer eventuellen anderen Abstimmung teilgenommen werden.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abstimmung werde diese in einem Block durchgeführt und würden die Stimmabschnitte zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 in einem Sammelgang eingesammelt.

Nachdem auf Nachfrage des Vorsitzenden keine Fragen zum Verfahren vorlagen, erläuterte der Vorsitzende vor dem Aufruf der Beschlussvorschläge:

Der vollständige Text der heutigen Beschlussvorschläge zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung sei im Bundesanzeiger vom 1. März 2024 veröffentlicht worden und liege den Aktionären vor, auf eine Verlesung werde daher verzichtet.

Der Vorsitzende gab bekannt, welcher Tagesordnungspunkt welchem Stimmabschnitt auf dem Stimmbogen zugeordnet sei, nämlich:

Für die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 1, Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung

gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie entsprechende

Satzungsänderung, sei der Stimmabschnitt mit der Nummer 1 vorgesehen.

Dem Tagesordnungspunkt 2, Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie Ersatzmitgliedern sei der Stimmabschnitt mit der Nummer 2 wie folgt zugeordnet:

  • Wahl von Herrn Harald Patt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Stimmabschnitt mit der Aufschrift 2.1a
  • Wahl von Herrn Qiang Liu zum Mitglied des Aufsichtsrats der Stimmabschnitt mit der Aufschrift 2.1b

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  • Wahl von Herrn Richard Byworth zum Mitglied des Aufsichtsrats der Stimmabschnitt mit der Aufschrift 2.1c
    Für die Wahl der Ersatzmitglieder sind die Stimmabschnitte wie folgt zugeordnet:
  • Wahl von Herrn Barry D. Rudolph der Stimmabschnitt mit der Aufschrift 2.2a
  • Wahl von Herrn Eyal Wagner der Stimmabschnitt mit der Aufschrift 2.2b
  • Wahl von Herrn Dr. Christian Remaklus der Stimmabschnitt mit der Aufschrift 2.2c

Der Vorsitzende erläuterte:

Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 würde grundsätzlich mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.

Die vorgeschlagenen Kandidaten im Rahmen von Tagesordnungspunkt 2 würden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.

Die zur Abstimmung gültige Präsenz werde mit Verkündigung der Ergebnisse bekanntgegeben.

Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften würden in die Abstimmung einbezogen. Der Stimmrechtsvertreter würde die Freigabe der im EDV-System bereits hinterlegten Weisungen erklären.

Zur Aufrechterhaltung einer konstanten Präsenz bat der Vorsitzende für die Dauer des Abstimmvorgangs den Präsenzbereich nicht zu verlassen.

Der Vorsitzende kam zur Abstimmung und erklärte:

Er stelle nunmehr die im Bundesanzeiger vom 1. März 2024 veröffentlichten und den Aktionären vorliegenden Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung zur Abstimmung. Er bitte darum, im Falle, dass sich ein Aktionär bei der Abstimmung zu Punkten der Tagesordnung enthalten wolle, den oder die jeweiligen Stimmabschnitte in die Urne mit der Aufschrift "Enthaltung" oder im Falle, dass ein Aktionär gegen einen Wahlvorschlag stimmen wolle, den oder die jeweiligen Stimmabschnitte in die Urne mit der Aufschrift "Nein" zu werfen. Aktionäre, die weder mit "Nein" stimmten noch sich der Stimme enthielten, stimmten folglich dem jeweiligen Beschlussvorschlag zu.

Der Vorsitzende bat sodann, die Stimmabschnitte für die Tagesordnungspunkte bereitzuhalten, wenn man sich enthalten oder gegen einen Vorschlag der Verwaltung stimmen wolle.

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Der Vorsitzende bat die Aktionäre, sich per Handzeichen bemerkbar zu machen, wenn sie gegen einen Abstimmungspunkt stimmen oder sich der Stimme enthalten wollen.

Der Helfer sammelte die Stimmabschnitte sodann ein.

Der Vorsitzende vergewisserte sich durch Nachfrage, dass alle Aktionäre und Aktionärsvertreter Gelegenheit hatten, ihre Stimmen abzugeben.

Der Vorsitzende stellte fest, dass alle Aktionäre, die mit "Nein" stimmen oder sich der Stimme enthalten wollten, die entsprechenden Stimmabschnitte abgeben konnten und mithin abgegeben haben. Er bat darum, die Stimmabschnitte zur computertechnischen Auszählungen zu bringen, die unter notarieller Aufsicht erfolgen werde.

Der Vorsitzende unterbrach um 15:22 Uhr die Versammlung für die Auswertung der Stimmen. Da dieser Vorgang nur wenige Minuten dauern werde, dürfe er darum bitten, bis zur Ergebnisverkündung den Präsenzbereich möglichst nicht zu verlassen.

Der Vorsitzende setzte die Versammlung um 15:28 Uhr fort und stellte die Präsenz wie folgt fest:

Zur Abstimmung lag eine aktualisierte Präsenz vor, die vom Vorsitzenden verkündet wurde und die als Anlage 3beigefügt ist. Eine Kopie lag ebenfalls beim Wortmeldetisch aus.

Sodann verkündete er das Ergebnis der Abstimmung wie folgt:

1. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu

TOP 1

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Aus- schluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung

bei

39.688.268

Aktien der Gesellschaft, für die gültige

Stimmen abgegeben worden seien

(das entspricht

70,81%

des Grundkapitals)

bei

2.192.119

Stimmenthaltungen

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NAGA Group AG published this content on 13 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 May 2024 16:27:08 UTC.