EIN LADUNG 2024

ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 Blöcke A bis C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Art der Angabe

Beschreibung

A. Inhalt der Mitteilung

1. Eindeutige Kennung des Ereignisses

TEG052024oHV

2. Art der Mitteilung

Einladung zur Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM]

B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN

DE0008303504

2. Name des Emittenten

TAG Immobilien AG

C. Angaben zur Hauptversammlung

1. Datum der Hauptversammlung

28.05.2024

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20240528]

2. Uhrzeit der Hauptversammlung

11:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 09:00 UTC]

3. Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET]

4. Ort der Hauptversammlung

Patriotische Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 4 - 6, 20457 Hamburg,

Deutschland

5. Aufzeichnungsdatum

06.05.2024, 24:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20240506]

6. Uniform Resource Locator (URL)

www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung

TAG Immobilien AG

Hamburg

ISIN DE0008303504 / WKN 830350

Eindeutige Kennung des Ereignisses:TEG052024oHV

Einladung

3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre* hiermit zu der am

Dienstag, dem 28. Mai 2024, 11:00 Uhr (MESZ),

in der Patriotischen Gesellschaft von 1765,Trostbrücke 4 - 6, 20457 Hamburg, stattfindenden 141. ordentlichen Hauptversammlung der TAG Immobilien AG ein.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird mitunter auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet, sondern stattdessen zum Beispiel das generische Maskulinum verwendet; dabei gelten sämt- liche Personenbezeichnungen jeweils gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Wahl dieser verkürzten Sprachformen hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertungen.

4

Inhalt

Übersicht über die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung und deren Inhalte

TOP 1

06

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses

für das Geschäftsjahr 2023, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023

TOP 2

06

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

TOP 3

06

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

TOP 4

06

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

TOP 5

06

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht

des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

TOP 6

07

Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft

bzw. den Konzern für das Geschäftsjahr 2024

Inhalt

5

TOP 7

07

Wahlen zum Aufsichtsrat

TOP 8

09

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und

geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

TOP 9

09

Beschlussfassung über die erhöhte Vergütung der Mitglieder

des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderungen

TOP 10

11

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung

der Gesellschaft (Nachweisstichtag)

Weitere Inhalte

Weitere Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung (Wahlen zum Aufsichtsrat)

12

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (zu Punkt 8 der Tagesordnung)

13

System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (zu Punkt 9 der Tagesordnung)

28

Weitere Angaben zur Einberufung

31

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

37

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I.Tagesordnung

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäfts- jahr 2023, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 11. März 2024 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Ein- sichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
    Die Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlungzugänglich. Sie liegen zudem in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile aus Sicht der Aktionäre der TAG Immobilien AG soll die
    Dividende - wie schon für das Geschäftsjahr 2022 - auch für das Geschäftsjahr 2023 ausgesetzt werden. Die dadurch im Unternehmen verbleibende Liquidität soll zur weiteren Stärkung der Kapitalbasis sowie zur Finanzie- rung neuer renditestarker Projekte in Polen, sowohl im Verkaufs- als auch im Vermietungsgeschäft, genutzt werden. Die Aussetzung der Dividende sichert zudem eine größere Unabhängigkeit von den derzeit volatilen und nach wie vor herausfordernden Kapital- und Transaktionsmärkten.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 207.512.894,52 vollständig, d. h. in Höhe von EUR 207.512.894,52, auf neue Rechnung vorzutragen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
    1. zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen; und

I.Tagesordnung

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  1. zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlagebe- richts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderun- gen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde.

  1. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Gesellschaft bzw. den Konzern für das Geschäfts- jahr 2024
    Es soll für den Fall, dass die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 auch einen prüfungspflichtigen Gesellschafts- bzw. Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erstellen hat, gesondert der Prüfer des Gesellschafts- bzw. Konzernnachhal- tigkeitsberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 bestellt werden. Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hin- sichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ("CSRD") müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäfts- jahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der durch den Abschluss- prüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzen. Entsprechend ist zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht ("CSRD-Umsetzungsgesetz") verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz im weiteren Verlauf dieses Jahres in Kraft treten wird. Es ist danach davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die Gesellschaft verpflichtet sein wird, erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Gesellschafts- bzw. Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erstellen und prüfen zu lassen und dass für die Prüfung eines solchen Nachhaltigkeitsberichts ein Prüfer bestellt werden muss.
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die Gesellschaft verpflichtet ist, einen extern prüfungspflichtigen (Konzern-)Nach- haltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses (Konzern-)Nach- haltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderun- gen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde.
  2. Wahlen zum Aufsichtsrat
    Mit Beendigung dieser Hauptversammlung enden die Amtszeiten zweier amtierender Aufsichtsratsmitglieder, die die Aktionäre vertreten. Es sind deshalb Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Herr Eckhard Schultz wurde nach Auswahl durch den Aufsichtsrat und auf Antrag des Vorstands als Mitglied des Aufsichtsrats mit gerichtlichem Beschluss vom 9. Oktober 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die ordentliche Hauptversammlung vom

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I.Tagesordnung

16. Mai 2023 hatte zunächst lediglich drei der vier von den Aktionären zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Seine Amtszeit endet gemäß dem gerichtlichen Beschluss mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Zudem hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Philipp Wagner sein Amt mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversamm- lung niedergelegt. An seiner Stelle soll Frau Gabriela Gryger in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.

  • 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern nach den §§ 4 ff. Drittelbeteiligungsgesetz gewählt werden, zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Frau Gabriela Gryger, Unternehmensberaterin, wohnhaft in Warschau, Polen,
  2. Herrn Eckhard Schultz, Unternehmensberater, wohnhaft in Starnberg,

jeweils für die Zeit von der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen Hauptversamm- lung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt,

als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf den Empfehlungen des Personalausschusses und wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Bundesanzeiger am

27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung ("DCGK") und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die Ziele und Kompetenzen, die der Aufsichtsrat gemäß Ziffer C.1 DCGK für die Zusammensetzung des Gremiums festgelegt hat, sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht.

Ferner hat sich der Aufsichtsrat bei den zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den einzelnen zur Wahl stehenden Kandidaten einer- seits und der TAG Immobilien AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der TAG Immobilien AG oder einem wesentlich an der TAG Immobilien AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne sind solche Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberech- tigten Aktien der Gesellschaft halten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sowohl Frau Gabriela Gryger als auch Herr Eckhard Schultz als unabhängig im Sinne des DCGK einzustufen.

Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.

Herr Eckhard Schultz verfügt nach Einschätzung des Aufsichtsrats über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie darüber hinaus auch über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

I.Tagesordnung

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Der Aufsichtsrat sieht in Herrn Schultz, als langjährigem Finanzvorstand und stellvertretendem Vorstandsvorsit- zenden eines börsennotierten Immobilienunternehmens, eine Idealbesetzung als Vorsitzender des Prüfungsaus- schusses, zumal er den Vorsitz im Prüfungsausschuss bereits seit seiner gerichtlichen Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats innehat. Frau Gabriela Gryger verfügt über umfangreiche Erfahrung im Immobiliensektor und insbesondere im polnischen Wohnungsmarkt. Sie ist Gründerin einer Immobilienberatungsfirma, die zahlreiche Immobilienunternehmen in Polen und Europa berät und war in der Vergangenheit bereits als Aufsichtsratsmitglied des polnischen Tochterunternehmens der Gesellschaft, der ROBYG S.A. mit Sitz in Warschau, tätig.

Die Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländi- schen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG werden im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II. aufgeführt.

Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere jeweils einen Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt und eine Übersicht über die we- sentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung.

  1. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbe- richt zu erstellen. Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
    Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
    Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk über die Prüfung ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt III. wiedergegeben und von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlungzugänglich.
  2. Beschlussfassung über die erhöhte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderungen
    Die derzeit geltende, in § 13 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat entspricht dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2021 mit 99,94 % der abgegebenen Stimmen bestätigten Vergütungssystem für den Aufsichtsrat. Die darin vorgesehenen Vergütungen für die Tätigkeit als sordentliches Mitglied des Aufsichtsrats und die Tätigkeit im Prüfungsausschuss wurden von der Hauptversamm- lung der Gesellschaft vom 14. Juni 2013 festgelegt und sind somit seit über zehn Jahren nicht erhöht worden. Nach eingehender Prüfung sind Vorstand und Aufsichtsrat zum Ergebnis gekommen, dass die entsprechende Höhe der Vergütung für die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats und die ordentlichen Mitglieder des Prüfungsausschus- ses, insbesondere auch im Vergleich mit vergleichbar großen deutschen börsennotierten Immobilienunternehmen, nicht länger angemessen erscheint. Vorstand und Aufsichtsrat erachten eine Erhöhung dieser Vergütung daher als sachgerecht. Die Vergütungen für den Vorsitz des Aufsichtsrats, für den Vorsitz im Prüfungsausschuss und

10

I.Tagesordnung

für die Tätigkeit in weiteren Ausschüssen soll hingegen unverändert bleiben. Hierzu sollen ausgehend von dem nachfolgend unter lit. a) dargestellten System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats die maßgeblichen Regelungen in § 13 der Satzung gemäß dem Beschlussvorschlag unter nachfolgendem lit. b) angepasst werden.

Das entsprechend angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt IV. wiedergegeben und von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Inter- netseite der Gesellschaft unter www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlungzugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

  1. System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und das ihr zugrunde liegende, im Anschluss an die Tagesord- nung im Abschnitt IV. wiedergegebene Vergütungssystem wird gebilligt.
  2. Satzungsänderungen
    1. § 13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung) wird wie folgt neu gefasst:
      "(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergü- tung in Höhe von EUR 175.000,00. Sein Stellvertreter erhält das Eineinhalbfache der Vergütung aus Satz1."
    2. § 13 Abs. 2 der Satzung (Vergütung) wird wie folgt neu gefasst:
      "(2) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit in Ausschüssen eine weitere Vergütung nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
      1. Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss erhalten zusätzlich für jedes Geschäftsjahr
        1. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine weitere feste Vergütung in Höhe von EUR 75.000,00; und
        2. die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses eine weitere feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00.
      2. Die Mitglieder des Nominierungs-/Personalausschusses erhalten keine weitere feste Vergütung. Sie erhalten für ihre jeweilige Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Nominierungs- bzw. Perso- nalausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils EUR 500,00.
      3. Für die Tätigkeit in weiteren Ausschüssen erhalten zusätzlich für jedes Geschäftsjahr
        1. der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses eine weitere feste Vergütung in Höhe von EUR 7.500,00; und
        2. die übrigen Mitglieder des jeweiligen Ausschusses eine weitere feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00.

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TAG Immobilien AG published this content on 16 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 09:31:04 UTC.