am 22.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur              
Hauptversammlung                                                               
TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am      
22.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
                                                                               
                                                                               
17.04.2020 / 15:06                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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TAG Immobilien AG Hamburg ISIN DE0008303504 / WKN 830350                       
ISIN DE000A254U96 / WKN A254U9 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung     
(virtuelle Hauptversammlung)                                                   
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur 137. ordentlichen Hauptversammlung der  
TAG Immobilien AG ein, die am                                                  
Freitag, dem 22. Mai 2020, um 11:00 Uhr (MESZ),                                
                                                                               
in den Geschäftsräumen der TAG Immobilien AG, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer      
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten              
Stimmrechtsvertreter) stattfindet.                                             
                                                                               
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß         
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten 
in dem Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der          
Gesellschaft unter                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der            
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.                                   
                                                                               
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und auf Grund der durch den          
Gesetzgeber kurzfristig eingeräumten Möglichkeit, im Jahr 2020 von einer       
Präsenzhauptversammlung abzusehen, haben sich Aufsichtsrat und Vorstand der TAG
Immobilen AG für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung            
entschieden. Eine Aufschiebung der Hauptversammlung auf einen aktuell nicht    
bestimmbaren Termin stellt angesichts der offenen Frage, wann überhaupt        
Versammlungen ohne Gefährdung der Teilnehmer wieder zugelassen und             
verantwortbar sind, nach Meinung des Aufsichtsrats und Vorstands keine im      
Aktionärs- und Unternehmensinteresse liegende Alternative dar. Im Anbetracht   
einer übersichtlichen und aus unserer Sicht tendenziell als unkritisch zu      
beurteilenden Tagesordnung halten wir die mit der virtuellen Hauptversammlung  
verbundenen Beschränkungen der Aktionärsrechte in diesem Jahr ausnahmsweise für
hinnehmbar. Wir bitten um Verständnis. Weitere Hinweise zur Durchführung der   
diesjährigen Hauptversammlung finden Sie nachstehend unter Abschnitt II.       
I.                                                                             
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, der Lageberichte für die TAG    
Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des             
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des        
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB      
für das Geschäftsjahr 2019                                                     
                                                                               
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den     
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den          
Jahres- und den Konzernabschluss am 25. Februar 2020 bereits gebilligt hat     
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des         
Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter    
dem Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem      
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die     
Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine    
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember      
2019 in Höhe von EUR 364.141.768,27 wie folgt zu verwenden:                    
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,82 für jede der 146.269.401     
für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien,                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
insgesamt: EUR 119.940.908,82                                                  
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 244.200.859,45                                  
                                                                               
Bilanzgewinn: EUR 364.141.768,27                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                     
das heißt am 27. Mai 2020, fällig.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den im Zeitpunkt der                 
Bekanntmachung dieser Einladung für das abgelaufene Geschäftsjahr              
2019 dividendenberechtigten Stückaktien. Der auf nicht dividendenberechtigte   
Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue                                   
Rechnung entsprechend vorgetragen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr    
2019                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung    
zu erteilen.                                                                   
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019           
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2020                                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des                      
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,         
Hamburg,                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020   
zu                                                                             
wählen;                                                                        
                                                                               
b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten           
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des            
Geschäftsjahres 2020 zu wählen.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung (§ 17 Abs. 1) zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung                                                        
                                                                               
Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur      
Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis werden durch das Gesetz      
zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei    
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123    
Abs. 4 Satz 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder    
die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem      
neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach § 17 Abs. 1 der Satzung     
der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit gültigen Fassung    
des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur     
Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder englischer      
Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende        
Institut erforderlich.                                                         
                                                                               
Das ARUG II ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des §      
123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab dem   
3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach      
dem 3. September 2020 einberufen werden.                                       
                                                                               
Um ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen der Regelungen zu diesem        
Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der   
Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits      
jetzt die Anpassung der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch    
entsprechende Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen, dass die            
Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 wirksam wird.                   
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:         
                                                                               
'§ 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, wird wie folgt neu gefasst:         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts    
sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung           
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Hierfür reicht ein        
Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§126b BGB) durch den                 
Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis über Aktien,        
die nicht in Urkunden verbrieft sind, die sich in Girosammelverwahrung         
befinden, kann auch von der Gesellschaft, einem Notar oder einem               
Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union nach der dort erfolgten        
Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis hat sich auf den       
Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen. Die Anmeldung und        
der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der         
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform mindestens sechs Tage     
vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in     
Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Bei der Berechnung der Frist      
sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung        
und des Nachweises nicht mitzurechnen.'                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3.        
September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.'                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
II.                                                                            
                                                                               
Weitere Angaben zur Einberufung                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR    
146.498.765,00. Es ist eingeteilt in 146.498.765 auf den Inhaber lautende      
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt im Grundsatz eine Stimme. Die             
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 229.364 eigene Aktien, aus     
denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte           
beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung somit 146.269.401.                       
                                                                               
2. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne       
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; Internetservice    
zur Hauptversammlung                                                           
                                                                               
Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne      
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme       
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Abs. 2      
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,     
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der      
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('COVID-19-Gesetz') abgehalten.            
                                                                               
Die gesamte in den Geschäftsräumen der Gesellschaft stattfindende              
Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 22. Mai 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ)      
in unserem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung,           
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
live in Bild und Ton übertragen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und      
ihre Berechtigung nachgewiesen haben (siehe hierzu                             
Ziffer 3 'Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf    
die virtuelle Hauptversammlung'), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und     
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung in dem Internetservice zur        
Hauptversammlung verfolgen. Darüber hinaus können Aktionäre persönlich oder    
durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch die              
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters    
ausüben sowie über den Internetservice zur Hauptversammlung                    
Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis             
spätestens zum 20. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), einreichen                      
und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der            
virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere                        
ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme      
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,                       
vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und       
Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts sowie der                             
Fragemöglichkeit und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die           
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme                   
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von §    
118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Internetservice zur Hauptversammlung ist auf der Internetseite der         
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ab dem 1. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), für diejenigen Aktionäre, die sich        
ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen                    
haben (siehe hierzu Ziffer 3 'Voraussetzungen für die Ausübung der             
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung'), und ihre        
Bevollmächtigten zugänglich. Um den Internetservice zur Hauptversammlung       
nutzen zu können, müssen die Aktionäre                                         
sich mit ihren Zugangsdaten einloggen. Die Zugangsdaten für den                
Internetservice zur Hauptversammlung werden den Aktionären,                    
die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben,    
übersandt. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre                                  
erhalten Zugang zum Internetservice zur Hauptversammlung durch Verwendung      
der Zugangsdaten des von ihnen jeweils vertretenen                             
Aktionärs. Im Übrigen bleiben die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und        
Nachweis der Vollmacht (siehe dazu nachstehend Ziffer                          
6 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten') unberührt.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die       
virtuelle Hauptversammlung                                                     
                                                                               
Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle                    
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur die      
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung ordnungsgemäß          
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der          
Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das          
depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 1. Mai        
2020 (0:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der     
Nachweis der Berechtigung zum Nachweisstichtag müssen der Gesellschaft in      
Textform in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum 17. Mai       
2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten         
zugehen:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  Telefax: +49 (0)89 889 690 633                                               
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: anmeldung@better-orange.de                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes werden     
den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung                                
des Internetservice zur Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die             
Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung                        
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Bedeutung des Nachweisstichtags                                             
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte in    
Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, nur    
als Aktionär, wer sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des           
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur        
Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung      
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem     
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag     
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch     
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes      
nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Ausübung von            
Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang    
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum             
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem            
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des             
Aktionärs und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den          
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum               
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär           
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in Bezug auf die virtuelle    
Hauptversammlung nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie     
sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung       
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die           
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                               
                                                                               
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung             
nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht in Textform (§ 126b BGB) oder im     
Wege elektronischer Kommunikation abgeben ('Briefwahl').                       
                                                                               
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann in dem Internetservice zur          
Hauptversammlung, das über die Internetseite der Gesellschaft unter            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich ist, oder unter Verwendung des hierfür vorgesehenen                 
Briefwahlformulars, das zusammen mit den Zugangsdaten übersandt                
wird, vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der        
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss der           
Gesellschaft unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten                    
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 21. Mai 2020, 24:00 Uhr       
(MESZ), zugehen:                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  Telefax: +49 (0)89 889 690 655                                               
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: tag-ag@better-orange.de                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Stimmabgabe in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich        
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ist vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der         
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am                             
22. Mai 2020 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen        
Hauptversammlung am 22. Mai 2020 kann in dem Internetservice                   
zur Hauptversammlung eine durch Verwendung des Briefwahlformulars oder in      
dem Internetservice zur Hauptversammlung vorgenommene                          
Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gehen bei der Gesellschaft auf unterschiedlichen Übermittlungswegen            
voneinander abweichende Stimmabgaben für ein und dieselbe                      
Aktie ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche Stimmabgabe     
zuletzt erfolgt ist, werden diese Stimmabgaben                                 
in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt:      
(1) Internetservice zur Hauptversammlung, (2) E-Mail,                          
(3) Telefax und (4) Papierform.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wird im Übrigen bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine            
ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird                        
dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem    
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt                          
werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so    
gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt                             
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der               
Einzelabstimmung.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                  
                                                                               
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung             
nachgewiesen haben, können sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte in      
Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts,        
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen              
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer    
Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,      
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.            
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b      
BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice       
zur Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft       
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu erfolgen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine                      
Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige                
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende    
Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu                                 
erfragen sind.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer    
Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2                                 
AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von     
ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der                               
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der            
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter                 
ausüben. Die Nutzung des Internetservices zur Hauptversammlung durch den       
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte                        
die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer         
Anmeldung und Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet                           
werden, vom Vollmachtgeber erhält.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte     
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung                            
ihres Stimmrechts zu bevollmächtigten. Die von der Gesellschaft benannten      
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich                        
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das       
Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht                               
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso       
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b                           
BGB) oder ist unter Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur     
Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite                            
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder        
unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die                            
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden      
Beschlussgegenständen der Stimme enthalten; dies                               
gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt       
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass                           
dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung    
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als                                
entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die von der        
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen                             
weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung        
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen                      
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen    
entgegen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und       
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten                        
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit den Zugangsdaten      
übersandt. Entsprechende Formulare sind zudem auf                              
der Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu       
erteilen; diese muss aber, sofern sie nicht unter                              
Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung,       
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft                             
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein      
Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch                                
eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person    
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt                                  
wird.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber     
einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder                                
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden      
Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens                              
zum 21. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  Telefax: +49 (0)89 889 690 655                                               
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: tag-ag@better-orange.de                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der        
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen                             
der Gesellschaft unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten aus         
organisatorischen Gründen ebenfalls bis spätestens                             
zum 21. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, einschließlich der Vollmacht zur Ausübung des     
Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft                        
benannten Stimmrechtsvertreter, und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter     
Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice                             
zur Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft       
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der             
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 22.                         
Mai 2020 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen            
Hauptversammlung am 22. Mai 2020 ist auch ein Widerruf                         
oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder      
in dem Internetservice zur Hauptversammlung erteilten                          
Vollmacht möglich.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe       
per Briefwahl als auch eine Vollmachts- und Weisungserteilung                  
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vorliegt, wird      
stets allein die Stimmabgabe per Briefwahl berücksichtigt.                     
Gehen bei der Gesellschaft darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erteilung    
und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung                                  
auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende               
Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar,                  
welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in     
folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als                                
verbindlich behandelt: (1) Internetservice zur Hauptversammlung, (2)           
E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis     
der Berechtigung form- und fristgerecht nach den                               
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der      
vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer                               
Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung und dem          
Nachweis der Berechtigung nicht aus.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz              
                                                                               
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung             
nachgewiesen haben, haben die Möglichkeit im Wege der elektronischen           
Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2               
COVID-19-Gesetz).                                                              
                                                                               
Aus organisatorischen Gründen sind Fragen spätestens zwei Tage vor der         
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 20. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ),      
über die dafür vorgesehene Eingabemaske in dem Internetservice zur             
Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben         
unberücksichtigt. Eine Beantwortung der eingereichten                          
Fragen erfolgt nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen des Vorstands. Der         
Vorstand ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten.                   
Fragen können insbesondere zusammengefasst werden, es können im Interesse      
der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen ausgewählt                              
und Fragen von Aktionärsvereinigungen und institutionellen Investoren mit      
bedeutenden Stimmanteilen bevorzugt werden. Rückfragen                         
zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131      
AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während                             
der virtuellen Hauptversammlung zu.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG           
                                                                               
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2    
AktG                                                                           
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des        
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00    
erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2      
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und              
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder        
eine Beschlussvorlage beiliegen.                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen     
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung           
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei       
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 21. April        
2020 (24:00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht     
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden     
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten                    
Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des          
Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands     
über den Antrag halten und, soweit dem Antrag nicht entsprochen wird, auch     
bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Die     
Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung (§§ 122 Abs.     
2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG).                        
                                                                               
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht       
bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach          
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem    
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu              
übermitteln:                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
- Der Vorstand -                                                               
Steckelhörn 5                                                                  
20457 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen             
übermittelter, zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen               
Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung nochmals     
gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär                             
ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den           
Nachweis der Berechtigung erbracht hat.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127     
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und                
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen                
sowie Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats und von            
Abschlussprüfern (sofern diese Gegenstände der Tagesordnung                    
sind) unterbreiten.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge zu einem           
bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an                           
eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
Investor Relations                                                             
Steckelhörn 5                                                                  
20457 Hamburg                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  Telefax: +49 (0)40 380 32-446                                                
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: ir@tag-ag.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht           
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter der vorstehenden     
Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung                    
eingehen, d. h. bis spätestens zum 7. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), werden       
unter den Voraussetzungen des § 126 AktG auf der                               
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der            
Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder         
Wahlvorschläge gestellt werden. Nach den §§ 126, 127                           
AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der      
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien                            
sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der                 
antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär                 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis der         
Berechtigung erbracht hat.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß §  
1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz                                          
                                                                               
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung             
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der            
virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1    
AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der                 
Hauptversammlung in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich       
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung      
zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht                            
nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine           
anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen                           
ist ausgeschlossen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
10. Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG         
                                                                               
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere      
Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der Einberufung der           
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
III.                                                                           
                                                                               
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und                 
Aktionärsvertreter                                                             
                                                                               
Die TAG Immobilien AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 
4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('DSGVO') personenbezogene Daten (Name,    
Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
Aktien, Aktionärsnummer,                                                       
das dem Aktionär zugeteilte Zugangspasswort zum Internetservice zur            
Hauptversammlung, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär                     
den Internetservice zur Hauptversammlung nutzt, die Stimmabgabe im Wege der    
Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands-                                 
oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des
Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild-                                 
und Tonübertragung, der Inhalt der vom Aktionär eingereichten Fragen und der   
Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name,                                
Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten    
Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an                                
ihn, dessen IP-Adresse sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch) auf     
Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,                
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug   
auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.                             
Die TAG Immobilien AG wird vertreten durch ihren Vorstand, bestehend aus Frau  
Claudia Hoyer, Herrn Martin Thiel und Herrn                                    
Dr. Harboe Vaagt. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgenden               
Kontaktmöglichkeiten:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
Steckelhörn 5                                                                  
20457 Hamburg                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  Telefon: +49 (0)40 38032-300                                                 
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: ir@tag-ag.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der    
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden,                               
übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die   
TAG Immobilien AG. Das dem Aktionär zugeteilte                                 
Zugangspasswort und die IP-Adresse, von der aus der Aktionär den               
Internetservice zur Hauptversammlung nutzt, werden der Gesellschaft            
von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung           
beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung                        
der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt       
ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer                           
Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem
zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen                           
Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die
TAG Immobilien AG speichert diese personenbezogenen                            
Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist       
beziehungsweise soweit die Gesellschaft aufgrund                               
von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist,         
personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang                   
mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig  
bis zu drei Jahre.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dienstleister der TAG Immobilien AG, die zum Zwecke der Ausrichtung der    
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von                               
der TAG Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die          
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich                        
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der TAG Immobilien  
AG.                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen       
Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie                          
Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.       
Insbesondere werden Aktionäre, sofern sie in der                               
virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten         
Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens                            
vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl
und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs.                                      
1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung        
eingetragen. Diese Daten können von anderen angemeldeten                       
Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung und von        
Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs.                           
4 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten
an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von                                   
Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und  
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die                                    
vorstehenden Erläuterungen in Abschnitt II.8 'Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG' verwiesen.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und 
Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft                               
über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer      
personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung                          
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der           
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art.                          
18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen 
von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit)                   
gemäß Art. 20 DSGVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und           
Aktionärsvertreter gegenüber der TAG Immobilien AG unentgeltlich               
über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
Investor Relations                                                             
Steckelhörn 5                                                                  
20457 Hamburg                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  Telefax: +49 (0)40 380 32-446                                                
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: ir@tag-ag.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DSGVO ein     
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde                            
insbesondere des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen     
Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Hamburg,                           
in dem die TAG Immobilien AG ihren Sitz hat, zu.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  TAG Immobilien AG                                                            
Herr Holger Fischer                                                            
Justitiar                                                                      
Kreuzstraße 7 c                                                                
04103 Leipzig                                                                  
                                                                               
  oder                                                                         
                                                                               
  E-Mail: datenschutz@tag-ag.com                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hamburg, im April 2020                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
TAG Immobilien AG                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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17.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: TAG Immobilien AG                                                 

             Steckelhörn 5                                                     

             20457 Hamburg                                                     

             Deutschland                                                       

E-Mail:      ir@tag-ag.com                                                     

Internet:    https://www.tag-ag.com/                                           

ISIN:        DE0008303504, DE000A254U96                                        

WKN:         830350, A254U9                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,    
             Stuttgart, Tradegate Exchange                                     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1024415  17.04.2020