Förderlandschaft für energieeffizientes Bauen und Modernisieren

Aktuelle News| 02.08.2022

Um den Klimaschutz voranzubringen, setzt die Bundesregierung im Gebäudebereich auf Förderprogramme.

Seit Anfang 2020 können Bauherren "Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung über den sogenannten "Steuerbonus" einfach und unbürokratisch beim Finanzamt von der Steuer absetzen. Anfang 2021 startete die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die den Wildwuchs der bisherigen Förderprogramme zusammenfasste, neu strukturierte, vereinfachte und vereinheitlichte: sowohl für energieeffiziente Neubauten als auch für energetische Modernisierungen. Die BEG fördert jede Wohnung - egal, ob selbstbewohnt oder vermietet. Bei der energetischen Modernisierung muss das Gebäude für die BEG mindestens 5 Jahre alt sein, für den "Steuerbonus" mindestens 10 Jahre alt und selbstbewohnt. Eine Doppelförderung ist nicht möglich: entweder BEG oder "Steuerbonus".

Einen Antragsstopp bei sämtlichen Förderprogrammen für "systemische Maßnahmen" zum Erreichen der "Effizienzhaus-Klassen" gab es am 24.01.2022, doch seit 22.02.2022 konnten für energetische Modernisierung wieder alle Anträge gestellt werden. Für Neubauten war im November 2021 angekündigt worden, das Förderprogramm fürs "Effizienzhaus 55" nur noch bis zum 31.01.2022 laufen zu lassen - sein Ende kam also eine Woche vorher. Fürs "Effizienzhaus 40" gab es am 20.04.2022 ein kurzes Comeback, doch nach wenigen Stunden war das Budget von 1 Mrd. Euro bereits aufgebraucht. Seither gibt es für Neubauten nur noch das Förderprogramm fürs "Effizienzhaus 40 NH" in der Kreditvariante. Das "NH" steht für "Nachhaltigkeit" und bedeutet, dass das Bauvorhaben entsprechend zertifiziert werden muss.

Weitere BEG-Reformen gab es am 28.07.2022 für die "Effizienzhaus-Klassen" und am 15.08.2022 für "Einzelmaßnahmen". Einige Förderprogramme wurden eingestellt. Und bei den anderen Förderprogrammen wurden die Tilgungs- und Investitionszuschüsse teilweise deutlich gesenkt. Gesenkt wurde aber im Gegenzug auch der Zins für Förderkredite: auf 0,0 % - was laut KfW einer Erhöhung des Tilgungszuschusses um rund 15%-Punkte entspricht.

BEG: Zuständigkeiten & Teilprogramme

Bei den BEG-Programmen war geplant, nach einer Übergangsphase ab 2023 eine klare Aufgabenteilung zu haben: das BAFA sollte für Investitionszuschüsse zuständig sein, die KfW für zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Beide Fördervarianten sollte es eigentlich für alle Teilprogramme geben, doch das wurde bald wieder verworfen. So gibt es nun für Neubauten und für energetische Modernisierungen zu "Effizienzhaus-Klassen" nur zinslose Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der KfW - und beim BAFA Investitionszuschüsse für "Einzelmaßnahmen".

Weitere Infos: www.deutschland-machts-effizient.de

Einzelmaßnahmen

Eine "Einzelmaßnahme" zur energetischen Modernisierung ist z. B. das Dämmen der Fassade oder des Dachs. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss das Bauteil einen bestimmten U-Wert erreichen, der deutlich besser ist als der, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorschreibt. Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) beschreibt, welche Einzelmaßnahme wieviel Energieeinsparung bringt und welche Reihenfolge bei einer stufenweisen Umsetzung sinnvoll ist.

Systemische Maßnahmen

"Systemische Maßnahmen" bedeuten, dass durch ein schlüssiges Gesamtkonzept aus aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die in einem Zuge durchgeführt werden, der Primärenergiebedarf fürs Heizen niedrig wird. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss er deutlich niedriger sein als der, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Mindeststandard vorschreibt. Die förderbaren Energiebedarf-Niveaus sind in "Effizienzhaus-Klassen" eingeteilt: Je niedriger, desto besser, desto höher ist die Förderung.

Steuerbonus

"Einzelmaßnahmen" zur energetischen Modernisierung eines selbstbewohnten Gebäudes können Bauherren bei ihrer Steuererklärung absetzen. Die zu zahlende Steuer - nicht wie sonst üblich das zu versteuernden Einkommen! - reduziert sich um 20 % der förderfähigen Baukosten: um bis zu 40.000 €, verteilt auf 3 Jahre. Einen Energieberater zu engagieren, ist nicht notwendig. Es genügt eine schriftliche Bestätigung des ausführenden Handwerksbetriebs, dass das gesetzlich Geforderte erfüllt ist.

Weitere Infos: www.bundesfinanzministerium.de

Investitionszuschuss

Den Investitionszuschuss gibt es inzwischen nur noch für Einzelmaßnahmen. Seine Höhe beträgt 15 % der förderfähigen Baukosten. Die maximal förderfähigen Baukosten liegen bei 60.000 €, der Investitionszuschuss kann demnach bis zu 9.000 € pro Wohnung betragen. Wurde vorher ein "individueller Sanierungsfahrplan" (iSFP) erstellt, erhöht sich der Investitionszuschuss auf 20 % und auf bis zu 12.000 € pro Wohnung. Für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater zu engagieren, für die Erstellung eines iSFP ebenso.

Weitere Infos: www.bafa.de/beg

Kredit mit Tilgungszuschuss

Mit einem zinslosen Kredit inklusive Tilgungszuschuss unterstützt die KfW sowohl Neubauten als auch energetische Modernisierungen beim Erreichen einer "Effizienzhaus-Klasse". Bei Neubauten der Klasse "Effizienzhaus 40 NH" beträgt der Tilgungszuschuss 5 % der förderfähigen Baukosten bzw. des möglichen Kredits, bei energetischen Modernisierungen zwischen 5 % und 20 %. Die maximal förderfähigen Baukosten liegen bei 120.000 €. Während für Neubauten das Erreichen der "NH-Klasse" (mit Nachhaltigkeitszertifizierung) Fördervoraussetzung ist, erhöht bei energetischen Modernisierungen das Erreichen der EE-Klasse (Anteil erneuerbarer Energien mind. 55 %) den Tilgungszuschuss um jeweils 5%-Punkte. Das bedeutet Tilgungszuschüsse von bis zu 6.000 € bei Neubauten und 30.000 € bei energetischen Modernisierungen. Für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater zu engagieren.

Weitere Infos: www.kfw.de/beg

Fachplanung & Baubegleitung

Bei den BEG-Förderprogrammen des BAFA und der KfW ist vorgeschrieben, einen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater zu engagieren. Dessen Honorar wird zu 50 % übernommen: bis zu 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 10.000 € bei Mehrfamilienhäusern. Die Beantragung dieser Zusatzleistung ist in den Investitionszuschuss-Anträgen des BAFA und den Kredit-Anträgen der KfW bereits integriert. Der Investitionszuschuss bzw. Kredit und Tilgungszuschuss erhöhen sich entsprechend.

Weitere Infos: www.energie-effizienz-experten.de

Individueller Sanierungsfahrplan

Der "individuelle Sanierungsfahrplan" (iSFP) ist eine auf einer gründlichen Gebäudeanalyse beruhende Anleitung zur schrittweisen energetischen Modernisierung. Seine Inhalte sind standardisiert und bauherrngerecht dargestellt. Zur Ausarbeitung muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater engagiert werden. Das BAFA unterstützt dies, indem es 80 % des Honorars übernimmt: bis zu 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern.

Weitere Infos: www.febs.de/beraten-finanzieren/isfp | www.isfp-bonus.info

STEICO Holzfaser-Dämmstoffe

Mit STEICO Holzfaser-Dämmstoffen lassen sich alle geforderten U-Werte und Effizienzhaus-Klassen problemlos erreichen. Und aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften bieten sie gegenüber anderen Dämmstoffen große Vorteile: Sie puffern Schwankungen der Raumtemperatur und Raumluftfeuchte, unterstützen also ein angenehmes Raumklima. Im Sommer reduzieren sie die Gefahr vor Überhitzung. Das Gebäudeinnere schützen sie vor Lärm und die Bausubstanz vor Regen. Sie sorgen für einen guten Brandschutz, sind baubiologisch unbedenklich und unterstützen die Wohngesundheit. Und sie binden große Mengen CO2, sind also eine zusätzliche und sehr wirksame Maßnahme zum Klimaschutz.

BEG EM - Einzelmaßnahmen für energetische Modernisierung - Investitionszuschuss

max. förderfähige
Baukosten

Investitions-
zuschuss

max. Investitions-
zuschuss

Invest.zuschuss
mit iSFP-Bonus

max. Investitions-
zuschuss

Bauteil

60.000 €

15 %

9.000 €

20 %

12.000 €


Am 15.08.2022 wurde die Höhe des Investitionszuschusses von 20 % auf 15 % gesenkt.

BEG WG - systemische Maßnahmen für Neubau - zinsloser Kredit mit Tilgungszuschuss

max. förderfähige Baukosten / Kredit

Tilgungszuschuss

max. Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 40 NH

120.000 €

5 %

6.000 €


Die Förderprogramme für Neubauten wurden am 24.01.2022 gestoppt, am 20.04.2022 in reduziertem Umfang wieder aufgenommen und noch am gleichen Tag wieder eingestellt, da das Budget von 1 Mrd. € sofort aufgebraucht war. Die Förderklasse "Effizienzhaus 55" wäre am 31.01.2022 sowieso eingestellt worden. Derzeit gibt es nun nur noch die Förderklasse "Effizienzhaus 40 NH" als Kredit mit Tilgungszuschuss. Am 28.07.2022 wurde die Höhe des Tilgungszuschusses von 12,5 % auf 5 % und die Höhe der maximal förderfähigen Baukosten (= maximale Höhe des Kredits) von 150.000 auf 120.000 € gesenkt. Zum Ausgleich sank das Zinsniveau auf 0,0 %.

BEG WG - systemische Maßnahmen für energetische Modernisierung - zinsloser Kredit mit Tilgungszuschuss

max. förderfähige
Baukosten / Kredit

Tilgungs-
zuschuss

max. Tilgungs-
zuschuss

Tilg.zuschuss
mit EE-Bonus

max. Tilgungs-
zuschuss

Effizienzhaus 40

120.000 €

20 %

24.000 €

25 %

30.000 €

Effizienzhaus 55

120.000 €

15 %

18.000 €

20 %

24.000 €

Effizienzhaus 70

120.000 €

10 %

12.000 €

15 %

18.000 €

Effizienzhaus 85

120.000 €

5 %

6.000 €

10 %

12.000 €


Die Förderprogramme für energetische Modernisierungen wurden am 24.01.2022 gestoppt, am 22.02.2022 in unveränderter Form wieder aufgenommen und am 28.07.2022 überraschend reformiert: Die Klasse "Effizienzhaus 100" wurde gestrichen, die Tilungszuschüsse um jeweils 25%-Punkte gesenkt, der Bonus für einen iSFP gestrichen und die max. förderfähigen Baukosten (= maximale Höhe des Kredits) auf 120.000 € fixiert. Zum Ausgleich sank das Zinsniveau auf 0,0 %.

"Steuerbonus" - Einzelmaßnahmen für energetische Modernisierung

max. förderfähige
Baukosten

Steuerersparnis / Anteil
an Baukosten

max. Steuerersparnis

Bauteil

200.000 Euro

20 %

40.000 Euro

Hinweis: Die erste Fassung dieses Artikels wurde am 05.07.2021 veröffentlicht und seither immer wieder aktualisiert, zuletzt am 01.08.2022.

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Steico SE published this content on 02 August 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 August 2022 14:21:10 UTC.