STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft  Angebot zum Barankauf von jeglichen ausstehenden 1,750%
Schuldverschreibungen, die 2022 fällig sind

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DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Anleihe
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Angebot zum Barankauf von jeglichen
ausstehenden 1,750% Schuldverschreibungen, die 2022 fällig sind

08.01.2019 / 09:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Englische Übersetzung / English Translation

Please note: A translation of this tender offer announcement is available on
the issuer's website (www.stada.com) under section "Investor Relations"
under the heading "Bonds"
(https://www.stada.com/investor-relations/bonds.html) under "STADA-EURO-Bond
2015: Tender Offer January 2019".

Hinweis: Auf der Internetseite der Emittentin ( www.stada.com) ist unter der
Rubrik "Investor Relations" unter dem Abschnitt "Bonds" (
https://www.stada.com/investor-relations/bonds.html) und dort unter
"STADA-EURO-Bond 2015: Tender Offer January 2019" eine Übersetzung des
Rückkaufangebots ins Englische abrufbar.

NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.

STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Angebot zum Barankauf

von jeglichen ausstehenden 1,750% Schuldverschreibungen, die 2022 fällig
sind

(Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) XS1213831362, Common Code
121383136, Wertpapierkennnummer (WKN) A14KJP)

8. Januar 2019 - STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft ("STADA" oder die
"Emittentin")
mit eingetragenem Sitz in Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Bundesrepublik
Deutschland gibt heute bekannt, dass sie den Anleihegläubigern der
Schuldverschreibungen (die "Anleihegläubiger") unter bestimmten Bedingungen
anbietet, alle ihre ausstehenden 1,750% Schuldverschreibungen, die am 8.
April 2015 in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 300.000.000 begeben
wurden und im Jahr 2022 fällig sind (die "Schuldverschreibungen"), durch
einen Barankauf (das "Rückkaufangebot") zu erwerben. Die Einzelheiten dazu
sind in dem Rückkauf-Memorandum vom 8. Januar 2019 beschrieben (das
"Rückkauf-Memorandum").

Das Rückkaufangebot beginnt am 8. Januar 2019 und endet an jedem der
nachstehend aufgeführten Daten und Zeitpunkte (jeweils ein "Ablaufdatum"),
soweit es nicht durch die Emittentin verlängert oder vorher gekündigt wurde.

     Erstes Ablaufdatum     21. Januar 2019, 15.00 Uhr (MEZ)
     Zweites Ablaufdatum    20. Februar 2019, 15.00 Uhr (MEZ)
     Drittes Ablaufdatum    20. März 2019, 15.00 Uhr (MEZ)
     Viertes Ablaufdatum    18. April 2019, 15.00 Uhr (MESZ)
     Fünftes Ablaufdatum    20. Mai 2019, 15.00 Uhr (MESZ)
     Finales Ablaufdatum    19. Juni 2019, 15.00 Uhr (MESZ)
Anleihegläubiger müssen vor dem betreffenden Ablaufdatum ein wirksames
Angebot ihrer Schuldverschreibungen abgegeben haben, das auch nicht durch
sie wirksam widerrufen wurde, um grundsätzlich berechtigt zu sein, den
Kaufpreis am betreffenden Zahlungstag (wie unten definiert) zu erhalten. Die
Emittentin wird an den Bekanntmachungsdaten (jeweils ein
"Bekanntmachungsdatum")
bekanntgeben ob sie, in ihrem freien Ermessen und unter den im
Rückkauf-Memorandum dargelegten Bedingungen, die ihr zu dem betreffenden
Ablaufdatum zum Kauf angebotenen Schuldverschreibungen zum Kauf annimmt.

Vorbehaltlich dessen, dass die Mindestkapitalsumme von EUR 1.000 der
Schuldverschreibungen je Anleihegläubiger zum Kauf angeboten wird, beträgt
die Summe des Geldes, das an dem betreffenden Zahlungstag für jede an dem
betreffenden Bekanntmachungsdatum zum Kauf angenommene Schuldverschreibung
an den betreffenden Anleihegläubiger gezahlt wird (auf die nächsten EUR 0,01
gerundet, ab EUR 0,005 aufgerundet): (i) den Kaufpreis (der "Kaufpreis") von
EUR 1.000 je Schuldverschreibung mit EUR 1.000 Kapitalsumme; und (ii) eine
Summe, die den aufgelaufenen und unbezahlten Zinsen der jeweils zum Ankauf
angenommen Schuldverschreibungen bis zum betreffenden Zahlungstag (wie unten
definiert) (jedoch ohne diesen einzuberechnen) entspricht.

"Zahlungstag" für die Schuldverschreibungen, die wirksam vor oder an dem
betreffenden Ablaufdatum angeboten (und das Angebot auch nicht wirksam
widerrufen wurde) und zum Ankauf akzeptiert wurden, ist unmittelbar nach dem
betreffenden Ablaufdatum und sollte nicht später sein als in nachstehender
Tabelle angegeben, außer aus irgendeinem Grund verlängert, erweitert oder
gekündigt.

Die Emittentin behält sich das Recht vor, nach alleinigem und eigenem
Ermessen (i) Angebote von Schuldverschreibungen nicht zu akzeptieren, (ii)
Schuldverschreibungen nicht zu kaufen oder (iii) die Bedingungen des
Rückkaufangebots in jeglicher Weise zu ändern (inklusive, aber nicht
abschließend den Kaufpreis zu ändern).

Das Rückkaufangebot unterliegt den Bedingungen des Rückkauf-Memorandum. Die
Emittentin behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen auf Bedingungen
zu verzichten.

    Beschreibung     Summe der       ISIN /     Fäl-   Kaufpreis pro EUR
         der        austehenden      Common     lig-  1.000 Summe an den
     Schuldver-   Schuldverschrei- Code / WKN  keits- Schuldverschreibun-
    -schreibungen      bungen                   -da-          gen
                                                tum
       1,750%     EUR 274,070,000  XS12138313-   8.        EUR 1.000
     Schuldver-                        62      April
    schreibungen,                   121383136   2022
     fällig 2022                     A14KJP

Indikativer Zeitplan für das Rückkaufangebot

Nachstehend findet sich ein indikativer Zeitplan mit Informationen über die
voraussichtlichen Daten und Zeiten für das Rückkaufangebot. Der Zeitplan
kann noch Änderungen unterliegen, Daten und Zeiten können verlängert,
geändert oder beendet werden, wie in dem Rückkauf-Memorandum beschrieben.

     Datum                           Kalendartag und Zeit
     Anfangsdatum                    8. Januar 2019, 9.00 Uhr (MEZ)
     Erstes Ablaufdatum              21. Januar 2019, 15.00 Uhr (MEZ)
     Erstes Bekanntmachungsdatum     22. Januar 2019
     Erster Zahlungstag              25. Januar 2019
     Zweites Ablaufdatum             20. Februar 2019, 15.00 Uhr (MEZ)
     Zweites Bekanntmachungsdatum    21. Februar 2019
     Zweiter Zahlungstag             26. Februar 2019
     Drittes Ablaufdatum             20. März 2019, 15.00 Uhr (MEZ)
     Drittes Bekanntmachungsdatum    21. März 2019
     Dritter Zahlungstag             26. März 2019
     Viertes Ablaufdatum             18. April 2019, 15.00 Uhr (MESZ)
     Viertes Bekanntmachungsdatum    23. April 2019
     Vierter Zahlungstag             26. April 2019
     Fünftes Ablaufdatum             20. Mai 2019, 15.00 Uhr (MESZ)
     Fünftes Bekanntmachungsdatum    21. Mai 21, 2019
     Fünfter Zahlungstag             24. Mai 24, 2019
     Finales Ablaufdatum             19. Juni 2019, 15.00 Uhr (MESZ)
     Finales Bekanntmachungsdatum    20. Juni 2019
     Finaler Zahlungstag             25. Juni 2019
Zweck und Hintergrund des Rückkaufangebots

Zweck des Rückkaufangebots ist der Erwerb aller ausstehenden
Inhaberschuldverschreibungen durch die Emittentin.

Der Hintergrund des Rückkaufangebots ist, dass die Emittentin am 22. August
2017 durch die Nidda Healthcare Holding GmbH (die "Nidda Healthcare"), eine
direkte Tochtergesellschaft der Nidda BondCo GmbH (die "Nidda BondCo", diese
zusammen mit der Nidda Healthcare Holding GmbH, die "Nidda Gesellschaften"),
erworben wurde. In Verbindung mit der Akquisition hat die Nidda Healthcare
senior secured notes in einem Gesamtbetrag von EUR 735.000.000 mit einem
Zinssatz von 3,5%, fällig im Jahr 2024, herausgegeben (die "Nidda Secured
Notes") und einen Rahmenkreditvertrag zwischen, unter anderen, der Nidda
Healthcare als company, Barclays Bank PLC als agent und U.S. Bank Trustees
Limited als security agent abgeschlossen, der ursprünglich auf den 17.
August 2017 datiert war und zwischenzeitlich geändert und neu formuliert
wurde (der "SFA"), Unter dem SFA können Kreditlinien mit fester Laufzeit
(die "Senior Term Facilities") gezogen werden bis zu einem Gesamtbetrag von
EUR 2.505.000.000 und GBP 266.000.000 in Form (i) einer EUR 405.613.431,99
term loan B1 facility; (ii) einer EUR 235.000.000 term loan B2 facility;
(iii) einer EUR 759.386.568,01 term loan C facility; (iv) einer GBP
266.000.000 term loan C facility; und (v) einer EUR 705.000.000 term loan D
facility. Zusätzlich stellt der SFA einen revolvierenden Kredit mit einem
Betrag bis zu EUR 400.000.000 (der "RCF") bereit.

Darüber hinaus hat die Nidda BondCo senior notes in einem Gesamtbetrag von
(i) EUR 340.000.000 mit einem Zinssatz von 5%, fällig im Jahr 2025 (die
"Initial
Senior Notes") in Verbindung mit der Akquisition im September 2017 und (ii)
EUR 250.000.000 mit einem Zinssatz von 7,25 % fällig im Jahr 2025 (die
"Additional
Senior Notes", zusammen mit den Initial Senior Notes die "Nidda Senior
Notes"),
im Dezember 2018 herausgegeben.

Die Nidda Gesellschaften haben sich verpflichtet sicherzustellen, dass STADA
und bestimmte wesentliche Tochtergesellschaften (die "Beitretenden
Garantiegeber") erstrangige Garantien zugunsten der Senior Term Facilities,
des RCF und der Nidda Secured Notes geben (die "Senior Garantien") sowie
zweitrangige Garantien (die "Senior Subordinated Garantien", diese zusammen
mit den Senior Garantien die "Post-Closing Garantien") zugunsten der Nidda
Senior Notes. Zusätzlich muss die Nidda Healthcare sicherstellen, dass jeder
Beitretende Garantiegeber bis spätestens 18. Juli 2018 seine
Geschäftsanteile sowie seine wesentlichen Bankkonten verpfändet (die
"Post-Closing
Sicherheiten") und dem SFA und der Gläubigervereinbarung vom 17. August
2017, abgeschlossen zwischen, unter anderem, den Nidda Gesellschaften, den
Treuhändern der Nidda Secured Notes und Nidda Senior Notes, dem Agenten
unter dem SFA und dem Sicherheitenagenten (das "Intercreditor Agreement")
beitreten.

Aufgrund der in den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen enthaltenen
Negativverpflichtung ist die Emittentin dazu verpflichtet, sicherzustellen,
dass die Schuldverschreibungen gleichrangig und pro ratarisch in Bezug auf
die von den Beitretenden Gesellschaften bestellten Post-Closing Sicherheiten
besichert sind. Um ihre Verpflichtung unter der Negativverpflichtung
einzuhalten, hat die Emittentin zu einer Abstimmung und zusätzlich zu einer
physischen Versammlung der Anleihegläubiger aufgerufen, um einen gemeinsamen
Vertreter hinsichtlich der Schuldverschreibungen zu bestellen und die
Anleihebedingungen der Schuldverschreibung dahingehend zu ändern, dass eine
Besicherung der Anleihegläubiger und der Schuldverschreibungen unter den
Post-Closing Sicherheiten ermöglicht wird und um die üblichen zusätzlichen
Rechte und Pflichten festzulegen. Die physischen Gläubigerversammlungen
fanden am 17. Juli 2018 und am 18. September 2018 statt. Während in der
ersten physischen Gläubigerversammlung One Square Advisory Services GmbH als
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt wurde, wurde sowohl in
der ersten als auch in der zweiten Gläubigerversammlung das notwendige
Quorum der Anleihegläubiger für den Beschluss für die Bestellung der
Post-Closing Sicherheiten nicht erreicht.

Nach der erfolglosen physischen Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger
vom 17. Juli 2018 haben die beitretenden Garantiegeber am 18. Juli 2018 die
Post-Closing Garantien gewährt und traten der Gläubigervereinbarung bei,
jedoch ohne die Post-Closing Sicherheiten zu bestellen.

Am 13. November 2018 wurde die Emittentin von ihrer einzigen
Gesellschafterin, der Nidda Healthcare GmbH (die "German Holdco"),
informiert, dass die German Holdco beabsichtigt, die Emittentin anzuweisen
mit der Bestellung der Post-Closing Sicherheiten fortzufahren. Aus diesem
Grund wurden die Post-Closing Sicherheiten zugunsten der Senior Term
Facilities, des RCF und der Nidda Secured Notes am 20. Dezember 2018
bestellt. Die Bestellung dieser Post-Closing Sicherheiten berechtigt die
Anleihegläubiger die Rückzahlung des Nennbetrages ihrer
Schuldverschreibungen samt aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

Um den Anleihegläubigern eine zusätzliche Alternative im Hinblick auf ihre
Investition in die Schuldverschreibungen zu bieten, bietet die Emittentin
jedem Schuldverschreibungsinhaber den Kauf seiner Schuldverschreibungen zum
Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den Angebotsbedingungen dieses
Rückkaufangebotes an.

Weitere wichtige Informationen zum Rückkaufangebot

Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft wird als tender agent (der "Tender
Agent") fungieren. Sollten die Anleihegläubiger Fragen in Bezug auf das
Rückkaufangebot haben, sollten sie den Tender Agent dazu kontaktieren. Jede
Erweiterung, Änderung oder Beendigung des Rückkaufangebots wird durch die
Emittentin als Pressemitteilung oder per Nachricht an den Tender Agent
publiziert.

Weder die Emittentin noch der Tender Agent oder deren verbundene Unternehmen
äußern irgendeine Empfehlung, ob die Anleihegläubiger ihre
Schuldverschreibungen zum Kauf anbieten oder die Möglichkeiten zum Angebot
nicht wahrnehmen sollten. Wenn die Anleihegläubiger das Angebot zum Rückkauf
abgeben wollen, müssen sie selbst entscheiden, wie viele
Schuldverschreibungen sie anbieten wollen.

Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen durch einen Börsenmakler,
einen Händler, eine Depotbank, eine Treuhandgesellschaft oder einen anderen
Strohmann halten, müssen diese zum Zwecke des Angebots zum Rückkauf ihrer
Schuldverschreibungen kontaktieren und entsprechende Instruktionen an den
Börsenmakler, Händler, die Depotbank, die Treuhandgesellschaft oder einen
anderen Strohmann herantragen, wenn sie ihre Schuldverschreibungen zum
Rückkauf anbieten wollen. Die Fristen des Clearing Systems für die
Übermittlung des Rückkaufangebots können früher enden als die Fristen,
die
in dem Rückkauf-Memorandum angegeben werden.

Kopien des Rückkauf-Memorandum können von berechtigten Anleihegläubigern bei
dem Tender Agent unter der unten angegebenen Telefonnummer angefordert
werden und sind online auf der Internetseite der Emittentin www.stada.de
unter der Rubrik "Investor Relations" unter dem Abschnitt "Anleihen" (
https://www.stada.de/investor-relations/anleihen.html) und dort unter
"STADA-EURO-Anleihe 2015: Rückkaufangebot Januar 2019" abrufbar.

Anfragen hinsichtlich Informationen in Zusammenhang mit dem Verfahren zur
Abgabe von Angeboten und der Teilnahme an dem Rückkaufangebot und der
Angebotsübermittlung sollten an den Tender Agent gerichtet werden.

DER TENDER AGENT

Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

zu Händen: Trust and Agency Services
Telefon (Vereinigtes Königreich): +44 20 7547 5000
Telefon (Deutschland): +49 69 910 35270
E-Mail: xchange.offer@db.com

DIE EMITTENTIN

STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Stadastraße 2 - 18
61118 Bad Vilbel
Deutschland

Weder die Emittentin noch der Tender Agent geben eine Empfehlung ab, ob Sie
Ihre Schuldverschreibungen zum Kauf anbieten sollen oder wie viele Sie
anbieten sollen. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Ankauf der
Schuldverschreibung und keine Aufforderung an Sie, Ihre
Schuldverschreibungen zum Kauf anzubieten. Ein Rückkaufangebot kann nur
durch die Vorgaben in dem Rückkauf-Memorandum gemacht werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

NICHT ZUR VERBREITUNG AUS DEN, INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN
VON AMERIKA, IHR HERRSCHAFTSBEREICH UND IHRE BESITZTÜMER (EINSCHLIEßLICH
PUERTO RICO, DIE U.S. VIRGIN ISLANDS, GUAM, AMERIKANISCH SAMOA, WAKE ISLAND
UND DIE NÖRDLICHEN MARINA ISLANDS) ODER IRGENDEIN BUNDESSTAAT DER
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DER DISTRICT OF COLUMBIA.

Das Rückkaufangebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika abgegeben oder abgegeben werden, auch nicht durch die
Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel oder Instrument
zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer
nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf,
Faxübermittlung, Email, Telefon und das Internet. Die Schuldverschreibungen
dürfen nicht im Wege des Rückkaufangebots aus den oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika oder durch in den Vereinigten Staaten von
Amerika ansässige oder wohnhafte Personen auf diese Art, durch diese Mittel
oder Instrumente angeboten werden. Daher werden und dürfen keine Kopien
dieser Bekanntmachung, des Rückkauf-Memorandum und etwaige Dokumente oder
Unterlagen in Bezug auf das Rückkaufangebot direkt oder indirekt in die
Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine in den Vereinigten Staaten von
Amerika ansässige oder wohnhafte Person versendet oder in anderer Weise
übermittelt, geliefert oder weitergeleitet werden. Jedes als Antwort auf das
Rückkaufangebot behauptete Angebot zum Verkauf, das direkt oder indirekt auf
einer Verletzung dieser Beschränkungen beruht, ist unwirksam, und Angebote
zum Verkauf, die von einem Einwohner der Vereinigten Staaten oder einem
Vertreter, Treuhänder oder anderen Intermediär abgegeben werden, der auf
genaue Anweisungen für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den
Vereinigten Staaten abgibt, werden nicht angenommen.

Die Verbreitung dieses Rückkauf-Memorandums kann in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz
dieses Rückkauf-Memorandums kommen, werden von der Emittentin und dem Tender
Agent aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Das Rückkaufangebot gilt nicht gegenüber Anleihegläubigern und wird nicht
von Anleihegläubigern oder in ihrem Namen in Rechtsordnungen angenommen
werden, in denen die Unterbreitung des Rückkaufangebots den Gesetzen und
Vorschriften dieser Rechtsordnung widerspricht. Das Rückkaufangebot wird
ausschließlich gemäß dem Rückkauf-Memorandum vom 8. Januar 2019
gemacht.

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Rückkauf-Memorandum zu lesen.
Diese Bekanntmachung und das Rückkauf-Memorandum enthalten wichtige
Informationen, die vor einer Entscheidung über eine Beteiligung an dem
Rückkaufangebot aufmerksam gelesen werden sollten. Sollte ein
Anleihegläubiger irgendwelche Zweifel bezüglich der von ihm vorzunehmenden
Handlung haben, wird ihm empfohlen, unverzüglich persönlichen finanziellen
Rat durch seinen Aktienhändler, Bankmanager, Wirtschaftsprüfer oder einen
anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes
Unternehmen, deren Anleihen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler,
einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson
gehalten werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie an dem
Rückkaufangebot teilnehmen möchten.

Jegliche Fristen, die von einer Mittelsperson gesetzt werden, können früher
enden als die in dem Rückkaufangebots-Memorandum genannten Fristen.

Weder dieses Rückkauf-Memorandum noch irgendein anderes Dokument oder andere
Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot wurden von der
Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du
Secteur Financier) für Zwecke einer öffentlichen Bekanntmachung oder eines
Verkaufs im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden auch
nicht für Zwecke der Genehmigung eingereicht werden. Aufgrund dessen darf
das Rückkaufangebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt öffentlich
bekannt gemacht werden und weder dieses Rückkauf-Memorandum noch jedes
andere Angebotsrundschreiben, Prospekt, Antragsformular, Werbung oder andere
mit dem Rückkaufangebot verbundenen Unterlagen dürfen verbreitet oder auf
andere Weise in oder innerhalb von Luxemburg veröffentlicht werden. Hiervon
ausgenommen sind Verbreitungen, welche kein öffentliches Angebot von
Wertpapierpapieren darstellen, abhängig von der Prospektpflicht gemäß dem
Luxemburgischen Gesetz vom 10. Juli 2005 über die Prospektpflicht von
Wertpapieren in seiner aktuellen Fassung, welches die Prospektrichtlinie in
seiner aktuellen Fassung implementiert.

Dieses Angebot fällt nicht unter das Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG). Die Angebotsunterlage wurde nicht an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchsicht,
Überprüfung und/oder Genehmigung übersandt. Dieses Angebot wird auch
zukünftig nicht Gegenstand eines Notifizierungs-, Registrierungs-,
Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren außerhalb von Deutschland sein, noch
wurden solche Verfahren in der Vergangenheit angestrengt oder durchgeführt.
Die Veröffentlichung, Versendung, Vertreibung oder Verbreitung dieses
Angebotsdokuments oder mit diesem zusammenhängende Dokumente außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Dieses Angebotsdokument und andere, mit diesem zusammenhängende Dokumente
dürfen von Dritten in Ländern, in denen dieses rechtswidrig wäre, nicht
versendet, vertrieben, verbreitet oder veröffentlicht werden. Depotbanken
dürfen das Angebotsdokument außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
veröffentlichen, verbreiten oder vertreiben, es sei denn dies ist nach allen
nationalen und ausländischen zwingenden Rechtsvorschriften rechtmäßig.
Dieses Angebot wird ausschließlich unter den in dem Angebotsdokument genauer
bezeichneten Bedingungen unterbreitet.

Die Informationen in dieser Bekanntmachung wurden weder an eine autorisierte
Person kommuniziert noch von dieser für Zwecke der Section 21 des
Finanzdienstleistungen und Kapitalmarkt Gesetzes 2000 (Financial Services
and Markets Act 2000) genehmigt. Daher dürfen die Dokumente und/oder
Unterlagen nicht verbreitet werden und dürfen nicht an die allgemeine
Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich weitergegeben werden. Die
Kommunikation von solchen Dokumenten und/oder Materialien als Förderung von
Finanzeninstrumenten darf nur an solche Personen im Vereinigten Königreich
erfolgen, die (i) unter die Definition des "investment professionals" (wie
in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (jeweils wie geändert die "Financial Promotion Order")
definiert), (ii) oder an Personen, die unter Artikel 43 der Financial
Promotion Order (inklusive Mitglieder oder Gläubiger der Gesellschaft), oder
(iii) an Personen, die ansonsten die Materialien in rechtmäßiger Weise
erhalten dürfen (diese Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Jede
andere Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist,
darf nicht nach diesen Materialien oder Dokumenten handeln oder auf ihren
Inhalt vertrauen.


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08.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    STADA Arzneimittel AG
                   Stadastraße 2-18
                   61118 Bad Vilbel
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)6101 603-4689
   Fax:            +49 (0)6101 603- 215
   E-Mail:         ir@stada.de
   Internet:       www.stada.de
   ISIN:           DE0007251803
   WKN:            725180
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in
                   Hamburg, München



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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764045 08.01.2019

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