Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am heutigen Montag, 23. September 2019, mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Constantin Medien AG (ISIN DE0009147207, WKN 914720) stattgibt und die Zulassung der Aktien der Constantin Medien AG zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerruft.

Der Widerruf wird mit einer Frist von drei Börsentagen nach Veröffentlichung des Widerrufs wirksam. Die Veröffentlichung erfolgte am 23. September 2019 im Internet auf der Homepage der Deutsche Börse AG, so dass der Widerruf mit Ablauf des 26. September 2019 wirksam wird. Gleichzeitig hat die Frankfurter Wertpapierbörse die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids angeordnet.

Kontakt:

Constantin Medien AG veröffentlichte diesen Inhalt am 23 September 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 23 September 2019 16:02:00 UTC.

Originaldokumenthttp://constantin-medien.de/veröffentlichungen/pressemitteilungen/constantin-medien-ag/constantin-medien-ag/ismaning-23.-september-2019_100477_108428.html

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