SoftOx Solutions AS hat beschlossen, den Antrag vorübergehend zurückzuziehen. Die Biozidprodukte, die unter die Übergangsregelung fallen, sind davon nicht betroffen, und ein neuer Antrag wird bis zum 1. Juli 2022 gestellt. Die Übergangsregelung sichert die Präsenz des Unternehmens auf dem Markt. Der Grund für die Rücknahme des Antrags ist der Wunsch des Unternehmens, den neuen Antrag zu überarbeiten und zu optimieren, damit er den veränderten Bedingungen besser gerecht wird. Bei der Erstellung des Antrags wurden die Empfehlungen und Leitlinien der norwegischen Umweltbehörde zugrunde gelegt, die sich im Nachhinein als unklar und nicht anwendbar erwiesen haben, ebenso wie die spätere mangelnde Übereinstimmung zwischen der norwegischen Umweltbehörde und den Auslegungen der EU-Kommission in wichtigen Bereichen. Bis zum 1. Juli 2022 wird ein neuer Antrag in Übereinstimmung mit den EU-Biozidverordnungen gestellt. Die Übergangsregelung ist daher gültig, wenn bis zu diesem Datum ein neuer Antrag gestellt wird.