Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der SAP SE

mit Sitz in Walldorf

Wertpapierkennnummer: 716 460

ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Mai 2024, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ in der SAP Arena, An der Arena 1, 68163 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

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Inhaltsübersicht

I. Tagesordnung

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1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin

enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des

Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr

2023

3

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023

3

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

4

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

4

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der

Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024

4

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

4

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

4

8. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der

Satzung

6

9. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 3 der Satzung

7

II. Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das

Geschäftsjahr 2023

8

III. Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat

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IV. Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütung der

Aufsichtratsmitglieder

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V. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

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  1. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

Diese Unterlagen sind über die Internetadresse www.sap.de/hauptversammlungzugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) am 21. Februar 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 12.378.400.163,38 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,20 je

dividendenberechtigter Stückaktie

= EUR 2.567.903.923,20

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

= EUR 0,00

und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung

= EUR 9.810.496.240,18

Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem zum 31. Dezember 2023 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 1.167.229.056,00, eingeteilt in 1.167.229.056 Stückaktien.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (im Sinne der maßgeblichen Regelungen des BGB) fällig, d. h. am Dienstag, dem 21. Mai 2024.

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3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Compliance- Ausschusses, vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i. d. F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU- Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2023 findet sich mit seinem vollständigen Inhalt einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts unter Ziffer II dieser Einladung (Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2023 wird gebilligt.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung laufen die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder Aicha Evans, Gerhard Oswald, Dr. Friederike Rotsch und Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner im Aufsichtsrat der SAP SE regulär aus. Darüber hinaus hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. h. c. Punit Renjen erklärt, sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 niederzulegen. Es sind daher Neuwahlen durchzuführen, wobei jeweils eine Einzelwahl erfolgen soll.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der SAP SE zu wählen:

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  1. Aicha Evans, Chief Executive Officer und Mitglied des Board of Directors, Zoox, Inc., Foster City, Kalifornien, USA, wohnhaft in Los Gatos, Kalifornien, USA, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren),
  2. Gerhard Oswald, Geschäftsführer der Oswald Consulting GmbH, Walldorf, Deutschland, Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, München, Deutschland, wohnhaft in Walldorf, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund zwei Jahren),
  3. Dr. Friederike Rotsch, Chefjustiziarin (Group General Counsel), Deutsche Bank AG, Frankfurt, Deutschland, wohnhaft in Königstein im Taunus, Deutschland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren),
  4. Prof. Dr. Ralf Herbrich, Geschäftsführer und Professor für Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit, Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH, Potsdam, Deutschland, wohnhaft in Falkensee, Deutschland, als Nachfolger von Dr. h. c. Punit Renjen für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund vier Jahren), sowie
  5. Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä, Vorsitzender des Board of Directors der Sanoma Corporation, Helsinki, Finnland, wohnhaft in Helsinki, Finnland, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt (d. h. für eine Dauer von rund zwei Jahren).

Diese Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden Vorschlägen des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Zugleich wird damit auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023, abrufbar über die Internetadresse

https://www.sap.com/investors/de/governance.html,

sowie dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil, abrufbar über die Internetadresse

https://www.sap.com/investors/de/governance/supervisory-board.html.

Im Fall seiner Wahl beabsichtigt Herr Dr. h. c. mult. Pekka Ala-Pietilä, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der Kandidaten finden Sie nachfolgend unter Ziffer III (Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat).

Zu den Aufsichtsratswahlen wird zudem auf das Folgende hingewiesen:

Nach Art. 40 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 17 SE- Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil II Ziffer 2 und 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SAP SE vom 10. März 2014 in der zuletzt am 23. November 2023 geänderten Fassung sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der SAP SE besteht der Aufsichtsrat der SAP SE aus achtzehn Mitgliedern. Neun Mitglieder werden als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung gewählt. Weitere neun Mitglieder werden als Vertreter der Arbeitnehmer gemäß der vorstehend genannten Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer

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in der SAP SE bestellt. Zudem müssen gemäß § 17 Abs. 2 SEAG Frauen und Männer im Aufsichtsrat der SAP SE jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Daraus folgt, dass im Aufsichtsrat der SAP SE - bei entsprechender Anwendung der Rundungsvorschrift des § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG - mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern besetzt sein müssen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats tragen diesen Vorgaben Rechnung, wobei unterstellt wird, dass das Verfahren zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, welches vor der Einberufung der Hauptversammlung eingeleitet wurde, aber erst nach der Einberufung und vor der Hauptversammlung abgeschlossen sein wird, zu keiner Verschiebung der bisherigen Geschlechterquote auf der Seite der Arbeitnehmervertreter führt.

8. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der Satzung

Die in der Satzung enthaltenen Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung sollen geändert und die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden an die gestiegenen Anforderungen an diese Rolle angepasst werden. Zu diesem Zweck werden die Aufsichtsratsvergütung und das ihr zugrunde liegende Vergütungssystem insgesamt der diesjährigen Hauptversammlung erneut zur Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG vorgelegt.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 16 der Satzung der SAP SE geregelt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen, ebenso wenig ein Sitzungsgeld.

An diesem Konzept soll auch für die Zukunft festgehalten werden. Jedoch schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Höhe nach anzuheben, während eine zusätzliche Vergütung für seinen Vorsitz in Ausschüssen und auch für Mitgliedschaften in Ausschüssen entfallen soll.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die SAP SE die geltende Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten überprüft und insbesondere einem internationalen Vergleich mit europäischen und US-amerikanischen börsennotierten Unternehmen unterzogen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die aktuelle Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Höhe nach angepasst werden sollte. Dies gilt aus mehreren Gründen: Zum einen hat in den letzten Jahren das Arbeitspensum für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats aufgrund stetig wachsender Anforderungen und Verantwortlichkeiten deutlich zugenommen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass das internationale Markt- und Geschäftsumfeld zunehmend komplexer und anspruchsvoller geworden ist. Dem entspricht es, dass die SAP SE als einer der weltweit führenden Anbieter von Unternehmenssoftware besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation und Expertise des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu stellen hat. Die aktuelle Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird diesen Anforderungen und der Marktpraxis im Marktvergleich nicht mehr gerecht - namentlich im Vergleich zu börsennotierten europäischen, US-amerikanischen und anderen DAX-40-Unternehmen. Eine attraktive Erhöhung der Vergütung ist unerlässlich, um konkurrenzfähig zu sein und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz des Aufsichtsrats der SAP SE gewinnen zu können. Die im Folgenden vorgeschlagene Anpassung der Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats trägt diesem Befund Rechnung.

Der Wortlaut von § 16 der Satzung in seiner bisherigen Fassung sowie in seiner hier vorgeschlagenen Neufassung findet sich unter Ziffer IV dieser Einladung (Angaben zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder). Darüber hinaus findet sich dort auch eine nähere Beschreibung des hinter dieser Satzungsregelung stehenden Vergütungssystems in entsprechender Anwendung von § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

  1. § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der SAP SE wird wie folgt neu gefasst:
    "Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung von EUR 600.000 und jeder Stellvertreter von EUR 220.000."

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Dem § 16 Abs. 2 der Satzung der SAP SE wird folgender Satz 4 neu angefügt:

"Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für den Vorsitz in Ausschüssen und für Mitgliedschaften in Ausschüssen keine zusätzliche Vergütung."

Im Übrigen bleibt § 16 der Satzung der SAP SE unverändert.

  1. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 16 der Satzung der SAP SE in der vorstehend unter lit. a) beschlossenen Fassung, einschließlich des ihr zugrundeliegenden, unter Ziffer IV der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2024 näher beschriebenen Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wird gebilligt.
  2. Die neue Vergütungsregelung gilt ab dem 15. Mai 2024.

9. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 3 der Satzung

Am 15. Dezember 2023 ist das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat unter anderem den aktienrechtlichen Nachweisstichtag des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG vom Beginn des 21. Tages vor der Versammlung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages verschoben.

  • 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der SAP SE regelt, dass der Nachweis des Anteilsbesitzes, von dem das Recht der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts abhängt, sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat. Diese Satzungsregelung beruht noch auf der bisherigen Rechtslage und soll nunmehr an die neue Rechtslage angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 18 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der SAP SE wird wie folgt neu gefasst:

"Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen."

Im Übrigen bleibt § 18 der Satzung der SAP SE unverändert.

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  1. Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

Unter Tagesordnungspunkt 6 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der SAP SE für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG wird daher im Folgenden der vollständige Inhalt dieses Vergütungsberichts einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts bekanntgemacht:

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Vergütungsbericht

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Dieser Vergütungsbericht beschreibt die beiden Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und erläutert die für 2023 geltenden Grundlagen für die Festlegung der Vergütung sowie deren Höhe. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 gebilligt, und das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2023.

Der aktuelle Vergütungsbericht wurde unter Beachtung der Vorschriften von § 162 des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der Vergütungsbericht 2022 wurde am 11. Mai 2023 von der ordentlichen Hauptversammlung gebilligt.

Der Aufsichtsrat sucht hinsichtlich der Angemessenheit der Transparenz und Struktur der Vergütung regelmäßig den Dialog mit den Stakeholdergruppen der SAP, darunter den Investoren. Auf Basis dieser Rückmeldungen wurde im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2023 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt. Das neue Vergütungssystem tritt 2024 in Kraft und wird somit die Grundlage für den Vergütungsbericht 2024 bilden. Ausführliche Informationen finden Sie unter Vergütungssystem für den Vorstand 2024.

Vergütung des Vorstands

Vergütungssystem

Die Vergütung des SAP-Vorstands soll der anspruchsvollen Aufgabe der Vorstandsmitglieder Rechnung tragen, ein globales Unternehmen in einer schnelllebigen Branche zu führen. Sie soll so bemessen sein, dass sie international konkurrenzfähig ist und die SAP im weltweiten Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte unterstützt, insbesondere im Kontext der internationalen Softwarebranche. Wir wollen damit nachhaltige Anreize für eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in einem dynamischen Geschäftsumfeld schaffen.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat - mit Unterstützung seines Personal- und Governance-Ausschusses - in der ersten regulären Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres anhand ihrer individuellen Rolle und Leistung festgelegt. Hierbei beachtet der Aufsichtsrat die Grundsätze, dass die Vergütung

  • die Geschäftsstrategie fördert,
  • sicherstellt, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen,
  • sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich ist und der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung trägt,
  • die Vergütungsstruktur berücksichtigt, die generell im Unternehmen gilt. Hierfür wird die Vergütung mit der Vergütung der SAP-Führungskräfte und der SAP-Mitarbeitenden verglichen, um die Verhältnismäßigkeit innerhalb der SAP sicherzustellen.

Das Vergütungssystem steht - bis auf einzelne Regelungen, die die Nebenleistungen und/oder Versorgungszusagen betreffen - mit den gegenwärtig geltenden Vergütungsvereinbarungen bereits weitestgehend im Einklang. Bei künftigen Neubestellungen oder bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat sicherstellen, dass die konkrete Gesamtvergütung dem Vergütungssystem entspricht.

Weitere Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats.

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Die Vergütung setzt sich aus folgenden erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Bestandteilen zusammen:

Vergütung

Erfolgsunabhängige Vergütung

Erfolgsabhängige Vergütung

Fest-

Neben-

Versorgungs-

STI

LTI

Short-Term

Long-Term

vergütung

leistungen

system

Incentive

Incentive

Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung hängt maßgeblich vom Erreichen bestimmter Vorgaben für definierte Zielgrößen (Key Performance Indicators, KPIs) durch den SAP-Konzern sowie dem Kurs der SAP-Aktie ab und unterliegt Mindest- und Höchstgrenzen. Diese KPIs und ihre Zielwerte sowie deren Gewichtung werden jährlich vom Aufsichtsrat bestimmt und beruhen auf Budgetvorgaben der SAP für das jeweilige Geschäftsjahr beziehungsweise auf den extern kommunizierten finanziellen Zielsetzungen der SAP.

Der Aufsichtsrat legt für jedes Vorstandsmitglied die individuelle Gesamt-Zielvergütung fest, die die Festvergütung sowie die beiden erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfasst. Bei der Festsetzung dieser Zielvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die globale Strategie, die Marktstellung, den Erfolg des Unternehmens und die gesamtwirtschaftlichen Zukunftsaussichten sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Heranziehung des Vergleichsumfelds auf nationaler und internationaler Ebene. Das Benchmarking wurde im Januar 2023 auf Basis von Vergütungsdaten der DAX-40-Unternehmen sowie ausgewählter US-amerikanischer IT­ und anderer Technologieunternehmen1 durchgeführt. Es war Grundlage aller für 2023 getroffenen Vergütungsentscheidungen und zog keine Veränderungen nach sich. Die Zielvergütung wird durch den Aufsichtsrat jährlich in der ersten Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres überprüft, bewertet und festgelegt (am 22. Februar 2023 für das Geschäftsjahr 2023). Hierdurch ist nach Auffassung des Aufsichtsrats die Angemessenheit der Vergütung gewährleistet.

Das Vergütungssystem ist auf eine langfristige Wertsteigerung des Unternehmens ausgerichtet. Entsprechend hoch ist deshalb die Gewichtung der langfristigen, mehrjährigen Vergütungskomponente. Sie macht beim Vorstandssprecher rund zwei Drittel der Zielvergütung und bei ordentlichen Vorstandsmitgliedern mehr als 50 % aus.

Im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Ereignisse ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Auszahlungsbeträge der erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses nach billigem Ermessen nach unten oder oben anzupassen. Dieser Ermessensspielraum ist auf +/−20 % für den STI und auf +/−10 % für den LTI begrenzt.

Die einzelnen Bestandteile der SAP-Vorstandsvergütung werden nachfolgend näher beschrieben.

Erfolgsunabhängige Vergütung

Festvergütung

Die Festvergütung wird monatlich in zwölf gleich großen Raten in der Heimatwährung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgezahlt. Heimatwährung ist die Währung des Landes, in dem das jeweilige Vorstandsmitglied seinen Lebensmittelpunkt hat.

1 Folgende US-amerikanische Unternehmen wurden in die Betrachtung einbezogen: Adobe, Amazon.com, Apple, Automatic Data Processing, Cisco Systems, Cognizant Technology Solutions, Dell Technologies, DXC Technology, Meta, Hewlett Packard Enterprise, International Business Machines, Microsoft, Netflix, Oracle, salesforce.com, ServiceNow, VMware, Western Digital und Workday.

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SAP SE published this content on 04 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 April 2024 11:24:04 UTC.