DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SAP SE / Aktienrückkauf                 
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                         
                                                                               
01.08.2022 / 07:00                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
                                                                               
Aktienrückkaufprogramm                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Walldorf, den 01. August 2022                                                  
                                                                               
Das von der SAP SE mit Pressemitteilung vom 21. Juli 2022 angekündigte         
Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 01. August 2022 (frühester möglicher        
Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. Im Zeitraum bis spätestens zum 21. Dezember    
2022 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) sollen eigene Aktien der           
Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 500 Millionen €
(ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückgekauft werden. Auf Basis des   
Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 29. Juli 2022
von 90,68 € wären dies bis zu 5.513.895 Aktien und rund 0,45% des              
Grundkapitals. Der Rückkauf soll ausschließlich über den Xetra-Handel der      
Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.                                          
                                                                               
Der Vorstand macht dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der am 17. Mai   
2018 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die  
SAP SE ermächtigt, bis zum Ablauf des 16. Mai 2023 eigene Aktien mit einem auf 
diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 120  
Mio. € zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung  
erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die     
Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d   
und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des           
Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die maximale Anzahl von Aktien, die  
SAP unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach          
63.920.768 Aktien. Die Ermächtigung vom 17. Mai 2018 kann einmalig, mehrfach,  
ganz oder in Teilbeträgen durch die Gesellschaft ausgeübt werden.              
                                                                               
Beim Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Aktie (ohne 
Erwerbsnebenkosten) gemäß der von der am 17. Mai 2018 von der Hauptversammlung 
erteilten Ermächtigung den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der      
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb der 
Aktien, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der                 
Schlussauktionspreise der SAP-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter            
Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel,  
um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus ist die mandatierte Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen   
des Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 
8. März 2016 (nachfolgend: EU-VO 2016/1052) zu beachten. Dementsprechend wird  
kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an
dem der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des  
letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf    
stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Ferner wird an 
einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes  
an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der      
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Orders für      
Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von   
Auktionsphasen abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders   
werden nicht während dieser Phase verändert werden.                            
                                                                               
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß   
der ihr durch die Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 erteilten Ermächtigung     
verwenden; sie beabsichtigt jedoch, diese in erster Linie für aktienbasierte   
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu verwenden.                                 
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt im Übrigen unter Beachtung der Vorgaben der Artikel 5, 14 
und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des    
Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend: MAR) in Verbindung mit den Bestimmungen 
der EU-VO 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel  5  
Abs. 2  MAR genannten Zwecke.                                                  
                                                                               
Der Aktienrückkauf wird durch Einschaltung einer unabhängigen Bank erfolgen,   
die im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft handeln wird. Die Bank muss 
den Erwerb von Aktien der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den oben         
genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung der     
Hauptversammlung der SAP SE vom 17. Mai 2018 einhalten.                        
                                                                               
Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien  
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, 
das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder    
mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.                         
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit beendet, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.   
                                                                               
Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den   
Anforderungen des Artikel 2 Abs. 2 und 3 der EU-VO 2016/1052 entsprechenden    
Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung  
in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Ferner 
wird die Gesellschaft gemäß Artikel 2 Abs. 3 der EU-VO 2016/1052 die Geschäfte 
auf ihrer Internetseite unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter
der Rubrik Aktie/ Aktienrückkäufe) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die  
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich      
zugänglich bleiben.                                                            
                                                                               
SAP SE                                                                         
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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01.08.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch              

Unternehmen: SAP SE               

             Dietmar-Hopp-Allee 16

             69190 Walldorf       

             Deutschland          

Internet:    www.sap.com          







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1409693  01.08.2022