^NOT  FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN  THE UNITED STATES OR ANY OTHER
JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO.
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
  * Finanzierung bezweckt die Unterstützung des Unternehmens bis zum Entscheid
    der FDA über Vamorolone
  * Unternehmen bildet einen Strategieausschuss aus Verwaltungsrat und
    Management
  * Erhöhung des Aktienkapitals für Privatplatzierung und zukünftige
    Finanzierungen
Pratteln, Schweiz, 28. Februar 2023 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt
eine Aktienplatzierung und eine Änderung der bestehenden
Finanzierungsvereinbarung mit von Highbridge Capital Management, LLC
("Highbridge") verwalteten Fonds zur Bereitstellung von bis zu CHF 22.2
Millionen, vorbehältlich bestimmter Meilensteine und Bedingungen, bekannt. Damit
soll der Kapitalbedarf des Unternehmens bis Oktober 2023 gedeckt werden, wenn
der Zulassungsentscheid der FDA über Vamorolone erwartet wird (PDUFA-Datum).
Gleichzeitig mit dieser Transaktion wird Santhera einen Strategieausschuss
bilden, der sich mit der Evaluation aller strategischen Optionen für das
Unternehmen befasst, und Bradley Meyer zur Wahl als neues Mitglied des
Verwaltungsrats nominieren. Ausserdem wird Santhera 40 Millionen Aktien im
Rahmen der am 29. November 2022 von den Aktionären beschlossenen ordentlichen
Kapitalerhöhung schaffen, wovon 37 Millionen vorläufig als Vorratsaktien
gehalten werden.
"Wir  freuen  uns,  diese  zusätzliche  Fremd-  und  Eigenkapitalinvestition  in
Santhera  zu  tätigen.  Mit  dieser  neuen  Kapitalzufuhr bekräftigen wir unsere
langjährige  Unterstützung für Santhera  und unser Vertrauen  in das
Management-
Team", sagte Jonathan Segal, Managing Director, Highbridge Capital Management.
"Santhera freut sich darauf, den Patienten mit DMD eine neue Behandlung anbieten
zu können, für welche die Zulassungsentscheide gegen Ende 2023 sowohl in den USA
als  auch in Europa erwartet werden, gefolgt von einer möglichen Markteinführung
unmittelbar   nach   der   Zulassung.   Wir  sind  Highbridge  dankbar  für  die
Unterstützung  von  Santhera  und  für  die  Zusammenarbeit  in dieser wichtigen
Phase",   sagte  Dario  Eklund,  Chief  Executive  Officer  von  Santhera.  "Die
Finanzierung   durch  Highbridge  beabsichtigt,  uns  bis  zum  PDUFA-Datum  mit
zusätzlicher  Liquidität zu versorgen und es  uns zu ermöglichen, Vamorolone
bis
zum Markteintritt voranzutreiben. Wir führen derzeit Gespräche mit verschiedenen
Parteien über potenzielle Möglichkeiten, um Zugang zu den notwendigen Ressourcen
zu  erhalten,  die  für  eine  effektive  Markteinführung  von  Vamorolone  nach
erhaltener  Zulassung erforderlich sind, und  wir werden diese Möglichkeiten mit
unserem Verwaltungsrat in den kommenden Wochen und Monaten prüfen."
Highbridge stellt Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung bis zum PDUFA-Datum bereit
Highbridge  wird bis zu CHF 22.2 Millionen bereitstellen, davon ungefähr CHF 2.2
Millionen durch den Kauf von 3 Millionen Aktien zu CHF 0.75 pro Aktie und bis zu
CHF 20  Millionen über die bestehende Finanzierungsvereinbarung, um Santhera bis
zum  PDUFA-Datum im Oktober 2023 zu finanzieren, wenn der Entscheid der FDA über
Vamorolone in den USA erwartet wird.
Santhera  und Highbridge haben die bestehende Finanzierungsvereinbarung zwischen
den  beiden Parteien angepasst, die  bereits am 2. Juni 2022 bekannt gegeben und
zuletzt  am 28. September 2022 geändert wurde. Highbridge hat der Auszahlung von
bis  zu  CHF 20  Millionen  in  Form  von vorrangig besicherten Umtauschanleihen
zugestimmt,  von denen CHF 5  Millionen sofort und  CHF 15 Millionen in weiteren
Tranchen  zur Verfügung stehen werden, abhängig von bestimmten Meilensteinen und
anderen  Bedingungen. Alle  ausstehenden Umtauschanleihen  können von Highbridge
mit  einem  Abschlag  auf  den  VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) zum
geltenden  Mindestpreis in  Aktien umgetauscht  werden. Zusätzlich  hat Santhera
einen  neuen  Wandlungspreis  von  CHF 0.50  für  CHF 5  Millionen  der privaten
Wandelanleihe   und   CHF 1.00   für   die   verbleibende   ausstehende  private
Wandelanleihe  sowie einen neuen  Ausübungspreis von CHF 0.50  pro Aktie für die
bestehenden  Warrants im Besitz von Highbridge vereinbart. Als Gegenleistung für
das  zusätzliche  Kapital  von  bis  zu  CHF 20  Millionen emittiert Santhera an
Highbridge  zwei Millionen Warrants, von denen jeder bis zum 20. September 2026
jederzeit  für eine Santhera-Aktie zu einem Ausübungspreis von CHF 0.50
ausgeübt
werden kann.
Bradley Meyer als neues Verwaltungsratsmitglied nominiert
Im Zusammenhang mit der Finanzierung wird Santhera Bradley Meyer, Senior Berater
bei  Ducera  Partners,  als  neues  Verwaltungsratsmitglied  zur  Wahl durch die
Aktionäre  an der Generalversammlung vom  27. Juni 2023 vorschlagen. Er wird vor
seiner  Wahl  durch  die  Generalversammlung  als Beobachter des Verwaltungsrats
agieren.  Herr Meyer ist Gründungsmitglied von  Ducera Partners und verfügt
über
umfangreiche  Erfahrungen in den Bereichen Fusionen und Übernahmen, Finanzen und
andere  Beratungsdienste. Er war Gründungsmitglied von  Millstein & Co und zuvor
Geschäftsführer von Perella Weinberg Partners mit Kernkompetenzen in Finanz- und
Beratungsdienstleistungen.   Von  2003 bis  2012 war  Herr  Meyer  Mitglied  der
Financial Restructuring Group von Houlihan Lokey. Zuvor war er unter anderem bei
Lazard  als Mitglied der M&A-Gruppe tätig.  Herr Meyer ist Absolvent der Harvard
University  und ist derzeit Mitglied des Verwaltungsrats der Aveng Group und von
Quotient.
Strategieausschuss zur Evaluierung strategischer Optionen für das Unternehmen
Santhera  wird einen  Strategieausschuss bilden,  um alle strategischen Optionen
für  das  Unternehmen  zu  evaluieren,  wobei  das  Hauptaugenmerk darauf liegt,
Vamorolone,  das wichtigste  Pipeline-Produkt des  Unternehmens, so  schnell und
effektiv wie möglich auf den Markt zu bringen und sein Potenzial in zusätzlichen
Indikationen       zu       bewerten.       Dies      schliesst      potenzielle
Auslizenzierungsvereinbarungen  für  Vamorolone,  Lonodelestat  und  Raxone®  in
bestimmten Regionen ein, die ebenfalls zu einer nicht verwässernden Finanzierung
beitragen  würden. Darüber  hinaus prüft  Santhera weiterhin die
Monetarisierung
von  Vermögenswerten, Royalty Financings, Standby-Equity-Distribution Agreements
und,   abhängig   von   den   Marktbedingungen,  aktienbasierte  Finanzierungen.
Mitglieder  des  neuen  Strategieausschusses  werden  Dario Eklund (CEO), Andrew
Smith  (CFO), Thomas  Meier, PhD  (Präsident des  Verwaltungsrats), Patrick Vink
(Mitglied    des   Verwaltungsrats),   und   Bradley   Meyer   (Beobachter   des
Verwaltungsrats) sein.
Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung
Am  28. Februar  2023 wird  Santhera  40'000'000 Aktien  im Rahmen einer von den
Aktionären   am   29. November 2022 beschlossenen  ordentlichen  Kapitalerhöhung
ausgeben.   Santhera   wird  dabei  3'000'000 Aktien  an  Highbridge,  wie  oben
erläutert,   ausgeben.   Die   übrigen   37'000'000 Aktien  können  für 
weitere
eigenkapitalbasierte  Finanzierungen verwendet werden.  Zusätzlich wird Santhera
die  Statuten nachführen,  um vorherige  Ausgaben aus  dem bedingten Kapital für
Mitarbeiterbeteiligungen  und aus  dem bedingten  Kapital für  Finanzierungen zu
reflektieren.  Im Ergebnis wird sich  die am 28. Februar 2023 im Handelsregister
eingetragene  Anzahl Aktien  auf 125'588'445 belaufen,  wovon nach der Lieferung
von  3'000'000 Aktien an Highbridge 40'536'629 Aktien als Vorratsaktien gehalten
werden. Alle Aktien werden an der SIX Swiss Exchange kotiert sein.
Wie  von den Aktionären am 29. November 2022 beschlossen, wird sich gleichzeitig
mit  der ordentlichen Kapitalerhöhung das  genehmigte Kapital auf CHF 468'606.87
und das bedingte Kapital für Finanzierungen auf CHF 298'886.87 erhöhen.
Verfügung der Übernahmekommission / Décision de la commission des OPA
(Anm.: da Santhera keine Unternehmensnachrichten auf Französisch veröffentlicht,
wird die gesetzlich vorgeschriebene Französischübersetzung hier wiedergegeben).
                                            Suite      à     l'exécution     de
                                            l'augmentation     ordinaire     du
                                            capital-actions, Santhera dépassera
                                            pendant   temporairement  le  seuil
                                            d'offre  obligatoire de 33 1/3% des
                                            droits  de vote. Santhera est tenue
                                            de  publier  le  dispositif  de  la
                                            décision  de la  Commission des OPA
                                            (COPA) du 7 décembre 2022:
                                            "La Commission des OPA décide:
                                            1)   Santhera Pharmaceuticals
                                            Holding         SA,        Santhera
                                            Pharmaceuticals   (Suisse)   SA  et
                                            d'autres  personnes  contrôlées par
 Mit   dem   Vollzug   der   ordentlichen   Santhera Pharmaceuticals Holding SA
 Kapitalerhöhung       wird      Santhera   bénéficient   d'une  
dérogation  à
 vorübergehend                        die   l'obligation de présenter une offre
 Pflichtangebotsschwelle  von 33 1/3% der   qui  résulterait  de  l'acquisition
 Stimmrechte  überschreiten. Santhera ist   d'actions        de        Santhera
 verpflichtet,    das    Dispositiv   der   Pharmaceuticals   Holding   SA  par
 Verfügung  der Übernahmekommission (UEK)   Santhera   Pharmaceuticals  Holding
 vom 7. Dezember 2022 zu publizieren:       SA,     Santhera    Pharmaceuticals
                                            (Suisse)    SA    et/ou    d'autres
 "Die Übernahmekommission verfügt:          personnes  contrôlées  par
Santhera
                                            Pharmaceuticals  Holding SA en lien
 1)   Santhera Pharmaceuticals    Holding   avec  l'augmentation  ordinaire  du
 AG,  Santhera  Pharmaceuticals (Schweiz)   capital-actions   décidée  lors  de
 AG    und    weiteren    von    Santhera   l'assemblée générale
extraordinaire
 Pharmaceuticals  Holding AG beherrschten   du 29 novembre 2022.
 Personen  wird  eine  Ausnahme  von  der
 Angebotspflicht  gewährt, die  als Folge   2)   La dérogation  à 
l'obligation
 des  Erwerbs  von  Aktien  von  Santhera   de  présenter  une  offre prévue au
 Pharmaceuticals    Holding    AG   durch   chiffre    1 du    dispositif   est
 Santhera   Pharmaceuticals  Holding  AG,   octroyée aux conditions suivantes :
 Santhera  Pharmaceuticals  (Schweiz)  AG
 und/oder     weitere     von    Santhera   i)   Le  dépassement  du  seuil  de
 Pharmaceuticals  Holding  AG beherrschte   33 1/3% des   droits   de  vote  de
 Personen  im Zusammenhang mit der an der   Santhera Pharmaceuticals Holding SA
 ausserordentlichen    Generalversammlung   par     Santhera    Pharmaceuticals
 vom      29. November 2022 beschlossenen   Holding         SA,        Santhera
 ordentlichen  Kapitalerhöhung  entstehen   Pharmaceuticals  (Suisse)  SA et/ou
 würde.                                     d'autres  personnes  contrôlées
par
                                            Santhera Pharmaceuticals Holding SA
 2)   Die Ausnahme         von        der   doit  durer au maximum trois mois ;
 Angebotspflicht  gemäss Dispositivziffer   et
 1 wird   unter   folgenden   Bedingungen
 gewährt:                                   ii)   Santhera      Pharmaceuticals
                                            Holding         AG,        Santhera
 i)   Die  Überschreitung des Grenzwertes   Pharmaceuticals  (Suisse)  AG et/ou
 von  33 1/3% der Stimmrechte an Santhera   d'autres personnes représentées par
 Pharmaceuticals    Holding    AG   durch   Santhera Pharmaceuticals Holding AG
 Santhera   Pharmaceuticals  Holding  AG,   ne  doivent pas exercer d'influence
 Santhera  Pharmaceuticals  (Schweiz)  AG   notable         sur        Santhera
 und/oder     weitere     von    Santhera   Pharmaceuticals  Holding AG pendant
 Pharmaceuticals  Holding  AG beherrschte   la période de dépassement du seuil.
 Personen dauert maximal drei Monate; und
                                            3)   Santhera Pharmaceuticals
 ii)   Santhera  Pharmaceuticals  Holding   Holding      SA     et     Santhera
 AG,  Santhera  Pharmaceuticals (Schweiz)   Pharmaceuticals  (Suisse)  SA  sont
 AG   und/oder   weitere   von   Santhera   tenues d'informer la Commission des
 Pharmaceuticals  Holding  AG beherrschte   OPA  dans un délai de cinq jours de
 Personen    üben    im    Zeitraum   der   bourse  à compter du franchissement
 Grenzwertüberschreitung           keinen   à la hausse ou à la baisse du
seuil
 wesentlichen   Einfluss   auf   Santhera   de  33 1/3% des  droits  de vote de
 Pharmaceuticals Holding AG aus.            Santhera Pharmaceuticals Holding SA
                                            par     Santhera    Pharmaceuticals
 3)   Santhera Pharmaceuticals Holding AG   Holding         SA,        Santhera
 und  Santhera  Pharmaceuticals (Schweiz)   Pharmaceuticals  (Suisse)  SA et/ou
 AG      werden     verpflichtet,     die   d'autres  personnes  contrôlées par
 Übernahmekommission  innerhalb  von fünf   Santhera   Pharmaceuticals  Holding
 Börsentagen  ab dem  Zeitpunkt der Über-   SA.
 und  Unterschreitung des  Grenzwerts von
 33 1/3% der   Stimmrechte   an  Santhera   4)   Santhera Pharmaceuticals
 Pharmaceuticals    Holding    AG   durch   Holding  AG est tenue de publier le
 Santhera   Pharmaceuticals  Holding  AG,   dispositif  de la présente décision
 Santhera  Pharmaceuticals  (Schweiz)  AG   ainsi   que  la  mention  du  droit
 und/oder     weitere     von    Santhera   d'opposition    des    actionnaires
 Pharmaceuticals  Holding  AG beherrschte   qualifiés  conformément aux art. 6
 Personen zu informieren.                   et 7 OOPA.
 4)   Santhera Pharmaceuticals Holding AG   5)   La présente    décision   sera
 wird  verpflichtet,  das  Dispositiv der   publiée  sur le site internet de la
 vorliegenden Verfügung sowie den Hinweis   Commission   des   OPA   après   la
 auf      das     Einspracherecht     der   publication       de       Santhera
 qualifizierten  Aktionäre gemäss Art. 6    Pharmaceuticals      Holding     AG
 und 7 UEV zu veröffentlichen.              conformément    au   chiffre   4 du
                                            dispositif.
 5)   Diese Verfügung   wird   nach   der
 Veröffentlichung       von      Santhera   6)   Les frais   à   la  charge  de
 Pharmaceuticals    Holding   AG   gemäss   Santhera Pharmaceuticals Holding AG
 Dispositivziffer  4 auf der Webseite der   et     Santhera     Pharmaceuticals
 Übernahmekommission publiziert.            (Suisse)      SA,     solidairement
                                            responsables,   s'élèvent   à  
CHF
 6)   Die Gebühr  zu Lasten  von Santhera   20'000.
 Pharmaceuticals  Holding AG und Santhera
 Pharmaceuticals   (Schweiz)  AG  beträgt
 unter solidarischer Haftung CHF 20'000.
                                            Le   Conseil   d'administration  de
                                            Santhera a décidé de ne pas publier
                                            de prise de position conformément à
 Der   Verwaltungsrat  von  Santhera  hat   l'art. 61 al. 3 let. a OOPA.
 entschieden,  keine Stellungnahme gemäss
 Art.    61 Abs.    3 lit.   a   UEV   zu   Les  actionnaires de la société qui
 veröffentlichen.                           détiennent  au moins  3% des droits
                                            de  vote de Santhera, exerçables ou
 Aktionäre der Gesellschaft, die seit dem   non       (une       "participation
 Datum   der  Publikation  der  Verfügung   qualifiée"),   depuis  la  date  de
 mindestens    3% der   Stimmrechte   von   publication  de la décision peuvent
 Santhera,  ob ausübbar  oder nicht (eine   former    opposition    contre   la
 "qualifizierte   Beteiligung"),  halten,   décision  de la  COPA. L'opposition
 können   gegen  die  Verfügung  der  UEK   doit être déposée
auprès de la COPA
 Einsprache  erheben. Die  Einsprache ist   (Stockerstrasse  54, 8002 Zurich  ;
 innerhalb  von fünf (5) Börsentagen nach   fax  :  +41 44 283 17 40) dans  les
 der  Veröffentlichung der  Verfügung bei   cinq (5) jours de bourse suivant la
 der UEK (Stockerstrasse 54, 8002 Zürich;   publication   de  la  décision.  Le
 Fax:  +41 44 283 17 40) zu  erheben. Der   premier  jour de  bourse suivant la
 erste Börsentag nach der Publikation der   publication  de la  décision sur le
 Verfügung  auf der  Website der  UEK ist   site  internet  de  la  COPA est le
 der  erste Tag  der Einsprachefrist. Die   premier jour du délai d'opposition.
 Einsprache  muss  einen  Antrag und eine   L'opposition   doit   contenir  une
 summarische    Begründung    sowie   den   requête  et une motivation sommaire
 Nachweis  der qualifizierten Beteiligung   ainsi   que   la   preuve   de   la
 ab  dem  Datum  der Veröffentlichung der   participation qualifiée dès la
date
 Verfügung enthalten.                       de la publication de la décision.
Über Santhera
Santhera      Pharmaceuticals      (SIX:     SANN)     ist     ein     Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von
innovativen  Medikamenten für seltene  neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen
mit  hohem medizinischem Bedarf spezialisiert  hat. Das Unternehmen besitzt eine
exklusive   Lizenz   für   alle   Indikationen   weltweit  für  Vamorolone,  ein
dissoziatives    Steroid    mit   neuartiger   Wirkungsweise,   das   in   einer
Zulassungsstudie     bei     Patienten    mit    DMD    als    Alternative    zu
Standardkortikosteroiden  untersucht wurde. Santhera  hat bei der amerikanischen
Arzneimittelbehörde  FDA einen  Zulassungsantrag (NDA)  und bei der europäischen
Arzneimittelbehörde   (EMA)   ein  Zulassungsgesuch  (MAA)  in  Überprüfung 
für
Vamorolone   zur  Behandlung  von  DMD.  Die  klinische  Pipeline  umfasst  auch
Lonodelestat zur Behandlung von zystischer Fibrose (CF) und anderen neutrophilen
Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt,
Raxone®  (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von
Leber  hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.
Raxone(®) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com (mailto:public-relations@santhera.com) oder
Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Telefon: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com
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Diese  Mitteilung stellt weder ein Angebot  noch eine Aufforderung zur Zeichnung
oder  zum Kauf  von Wertpapieren  der Santhera  Pharmaceuticals Holding  AG dar.
Diese   Publikation   kann   bestimmte   zukunftsgerichtete  Aussagen  über  das
Unternehmen  und seine  Geschäftstätigkeit enthalten.  Solche Aussagen  sind mit
bestimmten  Risiken,  Unsicherheiten  und  anderen  Faktoren verbunden, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die
Leistungen
oder  Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die
in  diesen Aussagen ausgedrückt  oder impliziert werden.  Die Leser sollten sich
daher  nicht in unangemessener Weise  auf diese Aussagen verlassen, insbesondere
nicht   im  Zusammenhang  mit  Verträgen  oder  Investitionsentscheidungen.  Das
Unternehmen  lehnt jede Verpflichtung ab,  diese zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren.
                                     # # #
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