Hauptversammlung der Rheinmetall Aktiengesellschaft am 14. Mai 2024

Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

zu unserer Hauptversammlung am 14. Mai 2024 hat der Aktionär Bernd Kevesligeti zu den Tagesord- nungspunkten 3 und 4 folgenden Gegenantrag eingereicht (Zitat):

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(gez. Bernd Kevesligeti)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich nichtum einen Gegenantrag im Sinne von § 126 AktG handelt, sondern die bloße Negierung des Verwaltungsvorschlages darstellt.

Der Antrag und seine Begründung geben die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet einge- stellt, soweit sie zugänglich zu machen sind.

Unbeschadet dessen halten Vorstand und Aufsichtsrat an ihrem Beschlussvorschlag zur Tagesordnung fest und empfehlen, im Sinne der Verwaltung abzustimmen.

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Rheinmetall AG published this content on 17 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 16:35:50 UTC.