BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über gemeinsame Regeln für Rüstungsexporte beschlossen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch, es gebe für die künftige Zusammenarbeit einen festen Rahmen. Dies sei eine Grundlage für mehr gegenseitige Verlässlichkeit.

Seibert zufolge gibt es bei Gemeinschaftsprojekten künftig eine sogenannte De-Minimis-Regel, wenn Komponenten eines Landes in einem Rüstungsvorhaben des anderen Landes verwendet werden. Dieser Schwellenwert liegt bei 20 Prozent. Das bedeutet, dass Deutschland den Export französischer Rüstungsgüter, die weniger als 20 Prozent Bauteile aus Deutschland haben, nicht behindert. Ausnahmen sind laut Seibert möglich, wenn die nationale Sicherheit betroffen sei.

Die Grünen-Politikerin Katja Keul sagte, das deutsch-französische Abkommen über die Ausfuhrkontrolle von Rüstungsexporten gehe in die falsche Richtung. "Statt Exporte einzuschränken, ermöglicht es diese. Die Bundesregierung knickt damit vor den Interessen der Rüstungsindustrie ein."

Nach langem Ringen hatten sich Frankreich und Deutschland in der vergangenen Woche auf gemeinsame Regeln für Rüstungsexporte geeinigt. Das Thema hatte zuletzt immer wieder für Spannungen zwischen beiden Ländern gesorgt. Zuletzt war Frankreich wegen des deutschen Rüstungsexportstopps für Saudi-Arabien verärgert, da davon auch gemeinsame Projekte betroffen waren. Deutschland hatte den Exportstopp im November 2018 nach der Tötung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Generalkonsulat in Istanbul im Alleingang verhängt./hoe/DP/jha