Das US-Konkursgericht hat am 21. Februar 2023 eine zweite Anordnung zur Verlängerung der Exklusivitätsfristen für Revlon, Inc. erlassen. Gemäß der Anordnung wurde die Exklusivitätsfrist des Schuldners für die Einreichung seines Plans und die Einholung von Abstimmungen über seinen Plan um 110 Tage, d.h. bis zum 9. Mai 202, verlängert.
Zweiter Antrag auf Verlängerung der Ausschließlichkeitsfrist für Revlon, Inc. genehmigt.
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